Nachbarschaftsrecht, Grenzbepflanzung Ahorn

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir ja jemand helfen.

Folgende Problematik:

Unser Nachbar hat auf seinem Grundstück einen ausgewachsenen Ahor stehen, der den Mindestabstand von 4 Metern nicht einhält. Da dies in der Vergangenheit durch uns nicht bemängelt wurde, habe uch da woohl keine Handhabe mehr. Nun lässt er den Baum heute beschneiden, außer die Seite des Baumes, deren Äste auf unser Grundstück (Mehr als 3 Meter) ragen.

Habe ich hier eine Handhabe, dass er diese Äste auch beschneiden muss, wenn er ja den Rest des Baumes beschnitten hat?

Ich freue mich auf Antworten.

Fordere ihn schriftlich dazu auf auch Eure Seite zu beschneiden. Dann haste u.U. durch die Rechtsprechung des BGH


einen Anspruch, dass die Verjährung dadurch, dass er seine Seite beschnitten hat wieder auflebt. Dann könnte ihm wahrscheinlich auch noch Böswilligkeit unterstellt werden, nur ausschließlich seine Seite beschnitten zu haben. ramses90

Danke für die antwort. Ich habe leider versäumt mitzuteilen, dass die Örtlichkeit in NRW ist.

Ein BGH Urteil gilt 1. bundesweit und 2. sollst Du Dich mit der Verjährung auf den jetzigen Rückschnitt des Eigentümers beziehen, der vorsätzlich Deine Seite ausläßt.
Diese Verjährung würde nun am 01.01.2020 um 0.00Uhr beginnen und am 31.12. um 24.00h 2022 enden. Du kannst Dir, rein theoretisch also mit Deiner Forderung den Baum auch auf Deiner und nicht nur auf seiner Seite zu schneiden, über 3 Jahre zeit lassen. Wovon ich Dir allerdings abraten würde. ramses90
ramses90