Hallo zusammen,
vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Folgende Problematik:
Unser Nachbar hat auf seinem Grundstück einen ausgewachsenen Ahor stehen, der den Mindestabstand von 4 Metern nicht einhält. Da dies in der Vergangenheit durch uns nicht bemängelt wurde, habe uch da woohl keine Handhabe mehr. Nun lässt er den Baum heute beschneiden, außer die Seite des Baumes, deren Äste auf unser Grundstück (Mehr als 3 Meter) ragen.
Habe ich hier eine Handhabe, dass er diese Äste auch beschneiden muss, wenn er ja den Rest des Baumes beschnitten hat?
Ich freue mich auf Antworten.