Nachbesserungspflicht bei ISO-Nichterfüllung?

Hallo,

ist ein Kamerahersteller verpflichtet, eine Kamera nachzubessern, oder zu tauschen, wenn diese in einer Eigenschaft ausserhalb der Spezifikationen einer ISO-Norm liegt?

Im konkretem Fall geht es um eine Kleinbild-Fotokamera, deren belichteter Bereich auf dem Negativ kleiner ist, als es die Toleranzen der ISO 1754:1998/Cor 1:2002 zulassen.

Vielen Dank!

Beste Grüße
Mario

Hallo,

nur wenn irgendein Gesetz dies verlangt, oder ihr damit werbt.
In letzterem Fall wäre es einfacher, Werbematerialien und Spezifikationen zu ändern als technisch nachzubessern.

Gruss,
TR

Hallo,

ich glaube und hoffe, so einfach ist das nicht.

Im konkreten Fall handelt es sich um eine Kleinbildkamera (Ladenpreis ~3400,-eur), welche also Film im Format Kleinbild (36x24mm) nutzt.
Die Größe des auf dem Film belichteten Bereichs, ist in besagter ISO-Norm festgelegt.

Was wäre nun, wenn diese Spezifikation in einem Fall nicht erfüllt wird? Kann man als Kunde dann Nachbesserung oder Austausch verlangen?

Vielen Dank.

Beste Grüße
Mario

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Hallo,

ich glaube und hoffe, so einfach ist das nicht.

Im konkreten Fall handelt es sich um eine Kleinbildkamera
(Ladenpreis ~3400,-eur), welche also Film im Format Kleinbild
(36x24mm) nutzt.
Die Größe des auf dem Film belichteten Bereichs, ist in
besagter ISO-Norm festgelegt.

Wer zwingt den Hersteller, diese Norm einzuhalten?
Eine Norm ist kein Gesetz.
Ist das in irgendeiner Weise sicherheitsrelevant?
Wir reden hier „nur“ von einer Kamera, nicht von einem Fallschirm.

Kann man als Kunde dann Nachbesserung oder
Austausch verlangen?

Was ergäbe das für einen Sinn?
Ihr könnt eure Kameras im Prinzip so bauen wie es euch gefällt.
Ich dürft dann halt nicht auf diese Norm verweisen bzw. die kamera darf nicht den Eindruck erwecken, dass sie normgerecht ist.

Gruss,
TR

Hallo Mario,

Du solltest besser ins Rechtsbrett - Stichwort Mangel.

Gruss
Nils