Nebenkostenabrechnung 2018

Die Vorlage des Hausverwalters zur Nebenkostenabrechnung 2018 wurde durch Beschluß abgelehnt.
Was geschieht jetzt…wie ich lese im WEG, ist die Hausverwaltung zu einer neuen Abrechnung aufgefordet, die dann, nur einfach, sondern mehrheitlich abgesegnet werden muß, also alle???

Danke für Unterstützung

Nur so für Doofe: du meinst nicht die Nebenkostenabrechnung (die der Vermieter für die Mieter erstellt), sondern die Hausgeldabrechnung, die der Verwalter für die Wohnungseigentümer erstellt?

Und was genau meinst du mit

?

Ich lese im WEG nur etwas vom Mehrheitsbeschluss (§ 25 WEG).
Hier z. B. ist angegeben, was ein einfacher Mehrheitsbeschluss ist, nämlich „wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für den Beschlussantrag gestimmt hat“. Dort steht auch „So können die Wohnungseigentümer insbesondere die Betriebskosten des Gemeinschafts- und des Sondereigentums sowie die Kosten der Verwaltung gemäß § 16 Abs. 3 WEG auch abweichend von dem gesetzlichen oder vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel durch einfachen Mehrheitsbeschluss verteilen.“

Also nochmal, was ist bei dir

?