Nur so für Doofe: du meinst nicht die Nebenkostenabrechnung (die der Vermieter für die Mieter erstellt), sondern die Hausgeldabrechnung, die der Verwalter für die Wohnungseigentümer erstellt?
Und was genau meinst du mit
?
Ich lese im WEG nur etwas vom Mehrheitsbeschluss (§ 25 WEG).
Hier z. B. ist angegeben, was ein einfacher Mehrheitsbeschluss ist, nämlich „wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für den Beschlussantrag gestimmt hat“. Dort steht auch „So können die Wohnungseigentümer insbesondere die Betriebskosten des Gemeinschafts- und des Sondereigentums sowie die Kosten der Verwaltung gemäß § 16 Abs. 3 WEG auch abweichend von dem gesetzlichen oder vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel durch einfachen Mehrheitsbeschluss verteilen.“
Also nochmal, was ist bei dir
?