Nebenkostenabrechnung. Neue Kostenpunkte. Was kann der Mieter hier tun ?

Hallo,

ein Mieter wohnt in einem 2 Parteienhaus. Unten der VM, oben der Mieter. Ende 2017 zieht der VM aus dem Haus aus und vermietet die Wohnung.

Auf der letzten NK Abrechnung ( 2017 /18 ) sind nun 2 neue Posten dazu gekommen.

Gartenpflege mit 100 Euro und Hausmeistertätigkeiten mit 90 Euro ( jeweils umgelegt ).

Beides wird von einer Person ( Freund von VM ) erledigt ( eher schlecht bis gar nicht ).

Was kann der Mieter hier tun und verlangen ? Der Mieter sieht nicht ein ein Freund vom VM zu finanzieren.

Auf erste Nachfrage kam vom VM folgende Antwort :
Da ich nicht mehr im Haus wohne, müssen alle Tätigkeiten vergeben werden. Dazu habe ich Jemand angeworben der Garten und Hausmeistertätigkeiten erledigt.

Vorher machte der VM dies alles selbst ( Reparaturen, etc. ). Der Garten darf vom Mieter mitbenutzt werden.

Gruß

Edit : Hat der VM nicht eigentlich Reparaturen selbst zu tragen ? Z.B. defekte Lampe im Treppenhaus, oder kaputte Türen, etc. ?!

Sind denn die Nebenkosten nach der nebenkostenverordnung verienbart worden, wenn ja finden sich diese Punkte dabei.

Der Vermieter kann auch Eigenleistung in Rechnung stellen.

Leuchtmitteltausch sehe ich nicht als Reparatur sondern als Tausch von Verschleißteilen an.

Hallo,

die Diskussion hatten wir doch neulich erst, oder? Was war denn an den Antworten nicht ausreichend, daß Du mit der Frage nun erneut um die Ecke kommst?

Sind die Kosten gem. Mietvertrag vom Mieter zu tragen? Gibt es - falls sie dort nicht erwähnt sind - im Mietvertrag einen Verweis auf die Betriebskostenverordnung?

Schlechtleistung ist nachzuweisen und es ist für einen außenstehenden Dritten nicht ohne weiteres erkennbar, welche Aktivitäten erbracht wurden, d.h. ob die abgerechneten Beträge angemessen sind. Im Zweifel nehme man Einsicht in die Belege (also die Rechnungen).

Ist doch in der Betriebskostenverordnung gleich zu Anfang fein erklärt:

C.

Ja und? Das ist sowas von „Behebung von Mängeln durch Abnutzung und Alterung“ - also Instandhaltung und damit nicht umlegbar. Im Sinne einer korrekten Abrechnung muß der Hausmeister die Arbeitszeit für derartige Aktivitäten auch separat von denen ausweisen, die bspw. die Treppenhausreinigung betreffen.

Hinzufügend zu den anderen Antworten:
für Dich sind das im Jahr 380.-€ und pro Monat 31,66€, für beide Mieter also 63,32€ monatlich.
Wenn der VM ihm z.B. 16€ Stundenlohn zahlt , dann muss der dafür 4 x im Monat anrücken. Das geht schon fast fürs Trepenhausputzen drauf. Da ist also noch keine Gartenpflege, Mülltonnen raus und rein stellen und Winterdienstdienst drin.

Das ist der falsche Ansatz.

Dann führ darüber Buch und leg es dem VM vor, denn nur so kannste beweisen, dass für nicht erbrachte, in Rechnung gestellte Leistungen bezahlt wird. ramses90

Im Mietvertrag wurden diese Posten NICHT erwähnt ( Mieter wohnt seit 2013 dort ). Der VM hatte wohl nicht geplant auszuziehen. Diese Kosten wurden einfach, ohne den Mieter darüber zu informieren, in die NK Abrechnung aufgenommen.

Die Frage ist WAS kann der Mieter verlangen ? Rechnungen ? Nachweise ?

müssen ja auch nicht, es langt ja die Bezugnahme auf die Nebenksotenverordnung, besser als Anhang.

Wurde dies wirklich nicht Festgehalten ist fraglich, ob überhaupt Nebenkosten geschuldet werden. Dazu müsste man aber wirklich den ganzen Vertrag nebst anhänge kennen.

Einsicht in die relevanten Rechnungen und ggf Verträge.

Im Mietvertrag steht überhaupt nichts zu den Nebenkosten oder allgemeinen Betriebskosten?
Wenn das ein Meitvertrag Formular ist, dann steht da was dazu drin und da muss der VM nicht ausdrücklich nochmal einzelne Posten benennen.
Das gehört zu den allgemeinen Betriebskosten:

Heizkosten
Warmwasserkosten
Grundsteuer
Abwassergebühr
Betriebskosten für einen Personen- oder Lastenaufzug
Betriebskosten für Straßenreinigung und Müllabfuhr
Betriebskosten für Gebäudereinigung
Betriebskosten für Ungezieferbeseitigung
Betriebskosten für Gartenpflege
Betriebskosten für Beleuchtung
Sach- und Haftpflichtversicherungen
Hausmeisterkosten (diese beinhalten nicht die Kosten für Reparatur- und Verwaltungsaufgaben)
Betriebskosten für einen gemeinschaftlichen Waschraum
Betriebskosten für Fernsehen, Antenne oder Kabelanschluss 

ramses90

Wenn das für jährlich ist, dann sind das für Dich pro Monat Euro 15,83.

Der Mieter könnte dem VM vorschlagen, zukünftig die Arbeiten selbst zu erledigen.

Ist das Dein Problem? Daß es ein Freund des VM ist?
Irgendwer muß es tun.

Da kannste mal sehen, was Du bisher alles „umsonst“ hattest.

Gruß
.

@ramses90 Deiner Rechnerei kann ich nicht ganz folgen.
Wie kommst Du auf 380,- pro Partei?

Da ich nur auf die Hälfte komme (Euro 15,83), ist das ein echter Freundschaftspreis. :wink:
Mieter @e_prydz würde sich wundern, wenn ein gewerblicher Diemstleister beauftragt wäre.

Gruß
.

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Da wurde hier schon Einiges zu geschrieben:

O, o, schlimmer Fehler, ist die Summe für beide. Schäm, ramses90

Brauchst Du nicht! :wink:

Ich fand’s gut, daß Du die ganzen Arbeiten genannt hast.
Mieter tendieren dazu, das alles nicht zu „sehen“.

Vor einigen Tagen hatten wir schonmal einen User, der nicht wußte, wofür ein Hausmeister bezahlt wird.

Gruß
.

Das war bereits am 18.12.18, hatte ich aber erst später gelesen.
Der Mieter wußte nichtmal, daß in dem 15-Parteien-Haus (!) ein Hausmeister existiert.

https://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteile/03246.htm

kleinerer Instandhaltungsarbeiten wie der Austausch von
verschleißanfälligen Kleinteilen, zu denen etwa Schmierstoffe,
Dichtungen, Düsen und Filter zählen, als laufende Betriebskosten
umlagefähig sind (vgl. OLG Düsseldorf in GE 2000, 888-890

je nach Gericht ist dies umstritten, daher sagte ich auch, dass ich das in den Fall als richtig erachte

Nein, es ist nicht umstritten und im von Dir zitierten Leitsatz steht unmittelbar vor Deinem Zitat dieses hier:
„Kosten für die Auswechslung von Glühbirnen sind als Instandhaltungskosten keine Betriebskosten i.S. der Nr. 11 der Anl. 3 zu § 27 I der II. BerechnungsVO.“

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Tatsache, habe mal etwas weiter gelesen, dass dies nun nicht mehr möglich ist hatte ich nicht mitbekommen.