kann man wen man bei einer firma(zeitarbeit) geringfügig beschäftigt ist nebenberuflich als personalberater/betreuer tätig werden
nein
nein
Sagt wer?
Hallo Falke,
ich hoffe, wir sind uns einig, dass diese Frage nicht mit einem simplen Ja oder Nein beantwortet werden kann.
Wenn du Lust hast, diese hingerotzte Frage mit einem ausgefeilten und durch viele Gerichtsurteile belegbare Ausführung zu beantworten, kannst du das gern tun.
Selbstverständlich kann man auch einfach mit Ja antworten. Allerdings ist es so, dass viele Gerichte nicht der Meinung sind, dass diese Konstellation so einfach funktioniert.
Wenn ich diese Frage mal ganz frei interpretieren darf… Es gab gerade eine kleine Diskussion im Arbeitsrechtbrett über die Qualität von Personalern. Gerade in solch einer heiklen Situation sollte der Personaler alle Für und Wider dem Mitarbeiter mitteilen bzw. sollte eigentlich wissen, ob es geht oder nicht.
Okay, ich habe heute einen schlechten Tag und hole noch die Klischeekiste raus. Wenn ich lese, dass ein Zeitarbeitsunternehmen seinem Mitarbeiter anbietet nebenher noch selbständig tätig zu werden, bekomme ich graue Haare.
Und last but not least, wäre natürlich noch interessant zu wissen, ob der UP überhaupt eine versicherungspflichtige Beschäftigung hat.
Ich hoffe, ich habe dich ein klein bisschen beruhigen können.
Viele Grüße
Gesine
Hallo!
Und last but not least, wäre natürlich noch interessant zu
wissen, ob der UP überhaupt eine versicherungspflichtige
Beschäftigung hat.
Es wäre auch interessant, welche Tätigkeit er bei der Zeitvermittlung ausfüllt. Ist er dort in der Vermittlung tätig oder als Maurer angestellt und im weiteren Sinne an dritte Unternehmen vermietet. Dies geht leider aus dem UP nicht weiter hervor.
Gruß
Falke