Hallo dir Experten,
folgender fiktiver Fall :
Ehefrau und Mutter sei deutscher Staatsangehörigkeit, Ehemann und Vater sei Nepalese. Gemeinsames Kind in Deutschland geboren.
Familie reist nach Nepal, Vater will dort mit Kind bleiben, gegen den Willen der Mutter. Wird seitens nepalesischem Recht dem stattgegeben, sodass Mutter Kind bei Ausreise nicht mitnehmen darf ?
Vielen Dank schon jetzt für Hinweise
Karl
Hallo,
da ich befürchte, dass sich hier keiner mit nepalesischem Familienrecht auskennt, würde ich empfehlen, die deutsche Botschaft zu kontaktieren.