Hallo.
Es wird ein Grundstück verkauft Ca.1000 qm,jedoch dürfte man laut Verkäufer des grundstückes nichts bauen.
Ich will evtl. das Grundstück kaufen,aber nur für mein Gewerbe benutzen.
Es wird ein Autohandel Gewerbe sein,wo nur Autos stehen werden,und nichts gebaut wird,aber ein Container wird hingestellt für die benutzung als Büro.
Wäre so etwas erlaubt?
Frag doch bei der Gemeinde nach.
Musst du bei der zuständigen Gemeinde erfragen. Die können dir sagen, was erlaubt ist oder nicht
das fragst Du hier im Forum ? Das ist doch keine Rechtsfrage.
das bestimmt die Gemeinde, etwa in einem Bebauungsplan. Der kann für dieses Grundstück Einschränkungen der Nutzung vorsehen.
Vor dem Kauf muss man das alles genau abklären !
Selbst wenn man, aus hier noch unbekannten Gründen nicht bauen darf, wäre nicht gesagt, ein Gewerbe wie Kfz-Handel wäre erlaubt.
Das hat nichts mit Bauen, also Gebäuden an sich zu tun. Man darf nicht auf jeder freien Fläche Autos aufstellen und ein Containerbüro. Auch das braucht eine Genehmigung.
MfG
duck313
Hallo,
das Bauordnungs- nud Bauplanungsrecht stellt keineswegs nur darauf ab, ob man etwas „baut“!
Ein Gebrauchtwagenhandel zB erzeugt eine Menge Verkehr, Treib- und Schmierstoffe können durch unversiegeltes Erdreich ins Grundwasser gelangen, Nachbarn können sich gestört fühlen und das ganze nicht in einem Naturschutzgebiet auf einem ehemaligen Acker oder einer Pferdeweide zu betreiben, dürfte von selbst einleuchten. Auch ein Container ist nichts anderes als ein Bürogebäude, wenngleich ggf. nur als sog. „Fliegende Bauten“.
Wie hier schon geschildert, sollte man also zunächst mal mit dem örtlichen Bauamt (oder ggf. noch mit der Wirtschaftsförderung) Kontakt aufnehmen und erstmal rausfinden, ob so ein Umnutzungsantrag - und nichts anderes ist es - Aussicht auf Erfolg hat.
Gruß vom
Schnabel