Nicht bestellten Artikel bekommen

Habe ein Paket bekommen das an mich adressiert war, was ich aber nie bestellt habe. Hab online etwas bestellt in zwei Paketen, es waren auch zwei aber es war etwas zu viel.der Artikel ist auch nicht gerade billig was ich da bekommen habe. Warte nun auch schon 4 Wochen ob sie jemand rührt, aber es vermisst keiner!auf dem Lieferschein war auch nur der bestellte Artikel zu sehen und nicht der unbestellte.
Wie sieht die rechtliche Lage dabei aus.
MfG

An deiner Stelle würde ich das Paket trotzdem ins Fundbüro bringen.

Sicher das du auch nicht in irgendeine Abofalle reingerutscht bist.
Ich würde das Paket über Annahme verweigern an den Adressat zurück schicken.
Also behalten geht glaub ich nicht…

Hallo Punki Grueni!

Also „Fundbüro“ ist die falsche Antwort, und „Annahme verweigern“ geht nur noch wie folgt:

Wir in der Firma geben solche Sachen als Retoure / unfrei / Falschlieferung zurück, in Deinem Fall beim nächsten DHL-Shop.

Weiter kann ich Dir da leider nicht helfen, weil… (siehe Disclaimer)

HTH
DF

=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Hallo und danke das Du uns ausgewählt hast!
Grundsätzlich gilt die Kommunikation!
Jeder ehrliche Unternehmer ist doch bestrebt eine Lösung zu finden! Fehler passieren! Also bitte erst Kommunikation! Wenn nicht möglich, Anzeige!

Wir hoffen, das wir helfen konnten!
MfG Jens Glinka (Kaufhaus Myklick)

Schlechtes Gewissen = Schick es zurück. Ansonsten: Freu dich. :smile:

Hallo Punki…
hier paar Infos die ich rausgefunden habe für dich.

Unverlangt zugesandte Ware darf man behalten, es sei denn, es liegt ein Irrtum in der Adresse vor, was hier wahrscheinlich nicht der Fall ist (Art. 241a BGB)

Eine Meldepflicht gibt es nicht, aber der Händler kann dich in Regreß nehmen, wenn du das wissentlich behalten hast, obwohl du wusstest, dass es nicht für dich ist, Art 241a BGB, Absatz 2 „gesetzliche Ansprüche (für den Händler) sind nicht ausgeschlossen“.

Mfg

maria

Und, hat sich die Sache geklärt?

Unaufgefordert verhaltene Artikel muss man zwar zurück geben aber wenn es niemand vermisst?