Hi Thoben,
ich denke, es kann für einen jungen Menschen sehr wichtig
sein, dass wir hier unsere ehrliche Meinung zur Notenfindung
darstellen.
Wir können natürlich unsere Meinungen dazu kundtun, für eine verlässliche Einschätzung fehlen (mir zumindest) zu viele Angaben (Bundesland, Fach etc.). Und bevor eine „Frontenverhärtung“ stattfindet: Ich unterstütze (logischerweise) die Möglichkeiten des Rechtsstaates (Widerspruchsrecht etc.). Ich sehe lediglich, dass wir auf Basis unvollständiger Informationen argumentieren müssen, die auch von der Ursprungsfrage des UP wegführt.
In diesem Fall geht es nicht nur um die Note, sondern
gleichzeitig auch um die Versetzung, d.h. einen
Verwaltungsakt, gegen den hier Widerspruch eingelegt werden
kann.
Hierzu hatte ich die für NRW gültige Verwaltungsvorschrift genannt (auch hier fehlte ganz wesentlich das Bundesland). [Notabene: der Widerspruch bezieht sich nicht auf die Note, sondern auf die Notenfindung.]
Es handelt sich offenkundig um ein schriftliches Fach;
die Gesamtleistung wird durch
- vier schriftliche Leistungsüberprüfungen, von denen nur
eine am Anfang des 1. Halbjahres mit mangelhaft bewertet
wurde,
Etwas vorschnell Sherlock! Die Zahlen stehen zwar in dieser Reihung, ist es aber die zeitliche Reihenfolge?
- einen Test,
- ein Referat,
- eine Langzeithausaufgabe und schließlich
- zwei Vorträge
festgestellt. Dazu kann lediglich die mündliche Mitarbeit im
Unterricht im engsten Sinne kommen (die Punkte 3 bis 5 zählen
im weiteren Sinne auch dazu).
Es gibt zwei Leistungsbereiche: „Schriftlich“ und „Sonstige Mitarbeit“, je nach Fachkonferenz, individueller Neigung etc. werden die unter 2.-5. genannten Noten in diese SoMi einfließen. Ohne die Nennung der entsprechenden Halbjahresnoten (u.U. differenziert nach „Schriftlich“ und „SoMi“), fehlen mir auch hier Angaben, um irgendetwas nachvollziehen zu können, denn wie soll ein(!!) Test in einem gesamten Schuljahr wesentlichen Einfluss nehmen? (Nicht zu vergessen, dass keine arithmetischen Noten gegeben werden, sondern pädagogische).
Wie soll hier als Gesamtnote ein
mangelhaft begründet werden?
Ganz leicht: indem wir einfach nur respektieren, dass wir ein Informationsdefizit haben. Spekulierend fallen mir relativ leicht Situationen ein, in denen das geschehen kann.
Das Fach ist bspw. Deutsch, es wird eine „Zentrale Prüfung“ geschrieben, die mit „5“ bewertet wird, diese geht mit 50% in die Endnote ein, die Vornote ist „4“ …
Ich habe schon schwächer
begründete Widersprüche gesehen, denen von der Behörde
stattgegeben wurde.
Mag sein, das zu klären, ist dann Bestandteil der Gerichtsbarkeit.
Hausaufgaben, die häufig NICHT erledigt werden können durchaus
in die Note einfließen. Das ist m.E. etwas anderes als die
Beurteilung der erbrachten Leistung.
Na klar, sie sollen „…unter pädagogischen Aspekten Anerkennung finden“ (Hausaufgabenerlass NRW).
[Für mich geben die Angaben nicht mehr her, alles andere führt m.E. zu einer Grundsatzdebatte, die einen eigenen Thread bräuchte.]
Beste Grüße
Michael