Hallo…
man nehme an Person X habe zwei schulische Ausbildungen absolviert. Während beider hat sie Bafög bezogen (voneinander unabhängige Ausbildungen) Person X war zum Ende der zweiten Ausbildung 24 Jahre. Person X ist jetzt 31 Jahre und möchte studieren. Hat sie nochmals Anspruch auf Bafög? Diesmal elternunabhängiges? Falls relevant: es handelt sich um Bundesland Sachsen.
Falls die Frage in ein Rechtsbrett gehört,bitte verschieben. Danke
Danke für Eure Hilfe.
die
N.