Notar reagiert nicht auf Anfrage

Hi,

Die Teilungserklärung ist Bestandteil Deines Kaufvertrages.
Es wäre für Dich ein Leichtes festzustellen, auf welchem Stand sie sich zum Zeitpunkt Deines Erwerbes befand.

Du hast keine meiner Fragen beantwortet, was Du ja auch nicht tun mußt.
Meine Rätsellust hat sich aber mittlerweile erschöpft. :wink:

Gruß

Hallo,

mir kommt die ganze Geschichte nicht schlüssig vor. das fängt schon damit an, daß mir nicht ganz klar ist, was mit „Mit Ausnahme einer Wohnung, wo es [die Umwidmung) von einem Voreigentümer derjenigen Wohnung vor einigen Jahren vollzogen wurde“ gemeint ist. Eine Änderung des Grundbuches? Kommt mir komisch vor. Dafür hätte es eine neue Teilungserklärung bzw. einen Nachtrag dazu gebraucht und damit die Zustimmung aller Eigentümer, was ja genau das Thema ist. Aber die Sache ist ja relativ leicht nachzuvollziehen: im Jahre dieser Umwidmung müssen sich ja die Miteigentumsanteile geändert haben, was man in der jährlichen Einzelabrechnung erkennen kann. Oder hat man für Verwaltungszwecke schon die neuen Größen berücksichtig, ganz unabhängig von der Rechtslage? Kommt mir aber auch komisch vor, denn die Hausverwaltung hätte nicht mitspielen dürfen. Schließlich war der Ausbau ja anscheinend rechtswidrig; da kann die Hausverwaltung allenfalls weghören, aber sie darf den Nicht-Zustand nicht zur Grundlage ihrer Abrechnungen machen.

Gruß
C.

Hallo zurück,

im hypothetischen Fall gibt der Notar nun zu bekennen, dass keine Auskunft erteilt wird :frowning:

@Gudrun
Hier noch ein paar nachgereichte Antworten auf deine Fragen:

  • Heißt das, der Dachgeschoß-Ausbau erfolgte „schwarz“, d.h. ohne behördliche Genehmigung?
    ==> Nein. Alles lief mit Bauantrag und was dazugehört. Nur leider wurde die Umwidmung dann noch nicht vollzogen

  • Es wurde Teileigentum verkauft und die Neu-Eigentümer haben den Ausbau in Eigenregie durchgeführt?
    ==> Im Grunde ja. Teils mit Fachfirmen.

  • Die Teilungserklärung wurde auch nicht geändert?
    ==> Meines Wissens nicht

Heinzi