Hallo,
mir kommt die ganze Geschichte nicht schlüssig vor. das fängt schon damit an, daß mir nicht ganz klar ist, was mit „Mit Ausnahme einer Wohnung, wo es [die Umwidmung) von einem Voreigentümer derjenigen Wohnung vor einigen Jahren vollzogen wurde“ gemeint ist. Eine Änderung des Grundbuches? Kommt mir komisch vor. Dafür hätte es eine neue Teilungserklärung bzw. einen Nachtrag dazu gebraucht und damit die Zustimmung aller Eigentümer, was ja genau das Thema ist. Aber die Sache ist ja relativ leicht nachzuvollziehen: im Jahre dieser Umwidmung müssen sich ja die Miteigentumsanteile geändert haben, was man in der jährlichen Einzelabrechnung erkennen kann. Oder hat man für Verwaltungszwecke schon die neuen Größen berücksichtig, ganz unabhängig von der Rechtslage? Kommt mir aber auch komisch vor, denn die Hausverwaltung hätte nicht mitspielen dürfen. Schließlich war der Ausbau ja anscheinend rechtswidrig; da kann die Hausverwaltung allenfalls weghören, aber sie darf den Nicht-Zustand nicht zur Grundlage ihrer Abrechnungen machen.
Gruß
C.