Servus,
Einkünfte bei „kleinen“ Selbständigen sind der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben, also genau das, was in der Einkommensteuererklärung angegeben wird.
Wenn hier nach dem Jahr 2019 gefragt wird, nimmst Du Dir den Einkommensteuerbescheid für 2019 her: Da stehen unter anderem die Einkünfte aus der Altersrente drin (nein, das ist nicht der Gesamtbetrag der Überweisungen von der Rentenkasse), die Einkünfte aus selbständiger Arbeit und der Gesamtbetrag der Einkünfte.
Nein, sondern nur die Einkünfte aus der gesetzlichen Leibrente, die im Einkommensteuerbescheid stehen.
Das sind die Zahlen, die Du brauchst.
Lass Dich nicht an der Nase herumführen - in dem Bescheid steht natürlich nichts von „Gruppen“ und auch nichts von „Einkünften aus Selbständigkeit“. Die Begriffe in dem Bescheid sind genau die, die auch im Einkommensteuergesetz stehen:
Der Einkommensteuer unterliegen
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
- Einkünfte aus Kapitalvermögen,
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
- sonstige Einkünfte im Sinne des § 22,
Wenn man den Fragenkatalog wahrheitsgemäß ausfüllt, darf man den Antrag selbstverständlich stellen. Das bedeutet ja nicht, dass die Novemberhilfe automatisch genehmigt wird, bloß weil der Antrag gestellt ist.
Stelle den Antrag auf jeden Fall - das bürokratische Chaos ist bei den „Novemberhilfen“ nicht kleiner als bei den vorigen „Bazookas“, bei denen vorderhand zich Milliarden „zur Verfügung gestellt“ wurden, und dann kreißte der Amtsschimmel in wochen- und monatelangen Wehen und gebar zuletzt einen Fliegenschiss.
Schöne Grüße
MM