Nur eine Note in einem Fach erhalten -

… Kommt die Note trotzdem aufs Zeugnis?

Ich mache derzeit eine Ausbildung zur Erzieherin in Thüringen. Nun ist mein erstes Jahr vorbei und ich bin versetzungsgefährdet. Aber nicht weil ich faul war das ganze Jahr über (im gegenteil ich stehe größtenteils auf 1 oder 2), sondern weil ich in „Recht“ (so der Name des Faches) eine Arbeit verhauen habe. Und genau diese eine Note die wir im ganzen Jahr bekommen haben, soll nun auf das Zeugnis kommen. Somit bin ich versetzungsgefährdet. Wir hatten nie die Chance dies auszugleichen. Ist sowas überhaupt erlaubt? Wäre ganz lieb wenn jemand von den Gesetzgebungen ect. bescheid wüsste und sein Wissen mit mir teilt. Wie könnte man gegen so eine Unverschämtheit vorgehen? (ich möchte noch anmerken das dies eine private Schule ist, ich bezahle monatlich Schulgeld dafür und man erreicht viele einzelne Lehrer sehr schlecht da diese meist nur Stundenweise unterrichten. Mit unsere Klassenlehrerin haben wir auch schon geredet. Aber die will und kann nichts machen. Von daher ein verzwicktes Unterfangen.)

Ganz liebe Grüße

Ich kann Dir bei Deiner Frage nicht wirklich helfen.
Du kannst natürlich immer weiter nach oben gehen: Schulleitung, bei einer staatlichen Schule käme dann das Schulamt, und, ja: Gehört habe ich auch schon, dass man gegen Noten klagen kann, aber einen praktischen Rat in dieser Hinsicht kann ich Dir, wie oben schon gesagt, nicht geben. Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, könntest Du Dir über die Rat von einem Anwalt holen.

Tja, und sonst und ganz privat: Überleg, wieviel Zeit und Kraft Du wirklich in diese Angelegenheit stecken willst. (Das ist ein Rat von jemandem, der sich über eine solche Angelegenheit wahrscheinlich sehr aufregen würde und über ähnliche Sachen auch schon aufgeregt hat).

Egal wie: Viel Erfolg - vor allem bei der Abschlussprüfung! Und einen wunderschönen Sommer!

Hallo
Unabhängig vom Bundesland hilft hier nur ein Gespräch mit der Schulleitung. Normalerweise wird die Notenfindung offengelegt (Transparenz), das ist zumindest in B.-W. Pflicht jedes Lehrers.
Wenn von vornherein und allen Beteiligten aber klar war, dass nur eine Arbeit zu schreiben ist und diese die End-Note ergibt, kann man nur auf dem Gnadenweg (betteln) noch etwas machen.(Wo bleibt dabei die Benotung mündlicher Leistungen???)
Ist das Vorgehen aber nur mit der Lehrkraft verknüpft und hat die den Schülern diese Umgangsweise mit den Noten nicht mitgeteilt, sollte die Schulleitung zugunsten der Schüler entscheiden und die Noten z.B. durch eine zweite Arbeit absichern lassen.
Viel Erfolg

Hallo,

leider kann ich dazu nichts sagen, weil das Schulrecht in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ist. Zudem kenne ich mich im Bereich der Berufsschule überhaupt nicht aus. Sorry!

Hoffentlich kann jemand anderes weiterhelfen.

LG

Hallo Amigurumi,

mal ein Auszug aus der Schulordnung der Seite des Thüringer Kultusministeriums:

§ 6
Leistungsnachweise, Zeugnisse

(1) In den Lernfeldern oder Lerngebieten des theoretischen und praktischen Unterrichts sind während der Ausbildung von jedem Schüler schriftliche Leistungsnach-weise zu erbringen, deren Anzahl sich nach der Zahl der Unterrichtsstunden richtet. Es sind mindestens zu erbringen bei Lernfeldern oder Lerngebieten mit bis zu
40 Unterrichtsstunden zwei Leistungsnachweise,
80 Unterrichtsstunden vier Leistungsnachweise,
120 Unterrichtsstunden fünf Leistungsnachweise,
160 Unterrichtsstunden sechs Leistungsnachweise,
200 Unterrichtsstunden sieben Leistungsnachweise.
Bei Lernfeldern oder Lerngebieten mit über 200 Unterrichtsstunden sind acht Leistungsnachweise zu erbringen.

Es steht zwar auch dabei, bei Privatschulen könne die Regelung anders sein, wobei dann auch nicht jede eigene Regelung unbedingt gelten muss, d.h. die allgemeine Schulordnung ginge dann vor.

Kannst du dich nicht an den Rektor wenden?

Liebe Grüße

Hallo,

leider kann ich dir keinen rechtlich fundierten Rat geben.

Mit nur einem verhauenen Fach wird man meines Wissens nach aber an allen Schulen versetzt.

Versuche nochmal mit dem Fachlehrer zu reden. Vielleicht kannst du ihn in ruhigem Ton überzeugen, dass du im Schuljahr gut mitgearbeitet hast usw. und wie wichtig dir eine bessere Note für einen guten Durschnitt ist.

Viel Glück

Ich bin Schulleiter einer Hauptschule in Nordrhein-Westfalen und kenne mich daher mit der Berufsausbildung in Thüringen nicht wirklich aus.

Ich würde dir aber das folgende Verfahren vorschlagen:

Schreibe eine eMail oder einen Brief an deinen Schulleiter, in dem du die Umstände wie unten schilderst und um einen Gesprächstermin bittest.

Kommt dieses Gespräch zustande, musst du gucken, was du erreichen kannst. Als Schulleiter insbesondere einer Privatschule kann dem Kollegen ja eigentlich nicht an Konflikten, Ungerechtigkeiten und einem schlechten Ruf der Schule gelegen sein.

Kommt dieser Gesprächstermin nicht zustande oder antwortet dein Schulleiter nicht, solltest du deine eMail bzw. deinen Brief an den Schulträger weiterleiten mit der „Bitte um Ihre Veranlassung“, wie das im Verwaltungsdeutsch heißt.

Ich wünsche dir viel Erfolg!

Hallo,

ich kann Deine Situation zwar nachvollziehen, aber es ist sehr schwer etwas dazu zu sagen:

  1. kann ich nur durch deine Mail nicht erkennen, inwieweit Du in diesem Fach mitgearbeitet hast. Das Fach kann ja nicht nur einmal für diese eine Arbeit stattgefunden haben. Lässt sich also als Außenstehende nicht beurteilen.
  2. ich kenne mich mit den Erlassen in Sachen Ausbildung in Thüringen leider nicht aus
  3. Nur durch ein einziges Fach kann man meines Wissens nach nicht versetzungsgefährdet sein, es sei denn, Du hast in diesem Fach die Note 6. An welchen Fächern hängt es noch?

Verstehe mich bitte nicht falsch, ich persönlich finde es immer sehr unfair, wenn Lehrer Ihren Schülern solche Noten reinhauen, wenn sie keine oder kaum Möglichkeiten haben sich zu verbessern. Deine Klassenlehrerin will sich wahrscheinlich nicht gegen ihre Kollegen stellen. Traurig, dass sie nicht den Mut hat, hinter ihren Schülern zu stehen.Aber wenn Du sagst, Du bist versetzungsgefährdet, heißt das ja wohl, dass noch etwas Zeit bleibt, bis zum Schuljahresende. Versuche doch mal mit dem betreffenden Lehrer selbst zu sprechen, vielleicht gibt es die Möglichkeit eines Referates o.ä.
Im Notfall mußt Du Dir über die Schulleitung einen Gesprächstermin mit dem betreffenden Lehrer einräumen lassen.

Viele Grüße
Kerstin

Hallo,
an Allgmeinbildenden Schulen in NRW ist es gesetzlich festgelegt, dass die Fächer eines Schülers, die zur Nicht-Vesetzung führen können durch sogenannte Blaue Briefe angemahnt werden müssen. Dieses muss mehrere Wochen vor den Zeugnissen sein, damit Möglichkeit zur Verbesserung besteht.
Wird eine Minderleistung in einem Fach erteilt ohne vorherige Anmahnung, ist diese nicht versetzungsrelevant.
Außerdem führt hier eine Minderleistung noch nicht zur Nichtversetzung.
Leider weiß ich nicht, wie das in Thüringen an einer Beruflichen Schule ist. Die gesetzlichen Vorgaben kann man für NRW in der BASS nachschlagen.
Gruß

Hallo!

Wenn es sich um eine private Schule handelt, gibt es leider keine gesetzlichen Vorschriften, wieviele Arbeiten in einem bestimmten Zeitraum geschrieben werden müssen, um eine Abschlussnote zu bilden.

Wenn du in allen anderen Fächern auf 1 oder 2 stehst und nur in einem Fach eine schlechte Note vorzuweisen hast, kann man (und wird man sicherlich auch nicht) dich eigentlich nicht von der Versetzung ausschließen.

Rede doch mal mit der Schulleitung über das Problem, aber in einem freundlichen Ton, denn damit kommst du sicherlich weiter. Versichere z. B. dein Bemühen auf Besserung. Biete an, was du noch tun könntest, um die schlechte Note vielleicht doch noch abzuwenden. Oder frage nach Möglichkeiten. Das kommt sicherlich gut an. Sollte natürlich dann auch eingehalten werden.

Wie gesagt, versuche es auf gütlichem Wege. Die Rechtslage ist sicherlich auf der Seite der Schule. Ich glaube aber, dass man dir bestimmt entgegenkommt, wenn du deinen guten Willen zeigst.

Ich wünsche dir viel Glück!

Liebe Grüße
Comona

Ich kann nicht weiterhelfen, da Bildung Ländersache ist, Thüringen nicht mein Arbeitsplatz, und die Versetzungsbestimmungen sehr unterschiedlich geregelt sind. Ein Blick in den Lernplan (Google) des Faches kann helfen, die Benotungsgrundlagen zu ermitteln. Viel Erfolg!

Du musst dich an die entsprechende Dienstaufsichtsbehörde (hier in Rheinland-Pfalz auch ADD genannt) wenden. Die können dir zu 100% helfen und dich auch unterstützen.

Liebe Grüße und viel Erfolg

Es tut mir leid, aber ich kann diese Frage nicht beantworten.