Hallo,
ich hatte ja vor kurzem mit dem Disput mit meinem Steuerberater berichtet, der die AfA-Tabellen als fixe Werte annahm.
Kurze Nachfrage bzgl. GWGs:
Wenn ein Selbständiger mehrere unabhängig nutzbare Wirtschaftsgüter (z.B. einen Schreibtisch, ein Faxgerät etc.) erwirbt, die jeweils unter 410 Euro kosten, dann kann er die ja als GWG sofort absetzen.
Es muss aber doch nicht, sondern könnte sie auch auf die Nutzungsdauer absetzen, oder? Sinnvoll z.B. wenn im Jahr der Anschaffung noch kein Gewinn anfällt, damit die AfA-Beträge in den Folgejahren den Gewinn etwas drücken.
Der Steuerberater meinte, das ginge, aber nur mit Begründung und auf maximal zwei Jahre, egal um was für ein Wirtschaftsgut es sich handle und wie lange man es zu nutzen beabsichtigte… hat er da Recht?
Danke!
Frank