Öffenliche Strasse Filmen?

Hallo,

folgendes Szenario

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus zur Miete. Mein Auto parkt vor dem Haus auf einer öffentlichen Straße. Ich habe von meinem Fenster aus eine versteckte Überwachungskamera auf mein Auto gerichtet. Eines Tages bemerke ich, das mein Auto zerkratzt worden ist. Auf den Überwachungsvideo sehe ich dann das der Nachbarsjunge von gegenüber mein Auto zerkratzt hat.

Kann dieses Video für eine Anzeige verwendet werden?

Gruß
Cora

Ich denke Du hast den dir namentlich bekannten Täter erkannt.
Warum reicht das nicht zur Anzeige ?
Du könntest ja auch gerade zu der Zeit aus dem Fenster geschaut haben.

Vom Video würde ich erst einmal nichts sagen.
Das könnte man später nachschieben und dann wird ein Richter entscheiden ob er das Video (so man darauf überhaupt was erkennt) zulässt als Beweismittel.

Du könntest aber auch rein zivilrechtlich gegen den bekannten Täter vorgehen. Der „Nachbarsjunge“ wird ja Eltern haben die bestimmt sehr erfreut sein werden, wenn so eine Rechnung kommt !

MfG
duck313

Wäre das rechtlich denn sauber?Wäre es nicht gelogen?
Nicht, dass ich es nicht auch so machen würde, aber im Rechtbrett ist man da doch empfindlich?

Du könntest ja auch gerade zu der Zeit aus dem Fenster geschaut haben.

Wenn ich einfach sagen würde, ich habe
das mit eigenen Augen gesehen und der Nachbarsjunge sagt er war es
nicht, ist es doch Aussage gegen Aussage.

Der „Nachbarsjunge“ wird ja Eltern haben die bestimmt sehr erfreut sein werden, wenn so eine Rechnung kommt !

Gehen wir mal davon aus das die Eltern des Jungen genau so asozial sind wie er.

Soweit ich weiß darf man ja nicht so weiteres die öffentlichen Bereich überwachen. Würde ich mir selber eine Anzeige einfangen wenn ich das Video vorlegen würde?

Hallo,

für das Erstatten der Anzeige ist die Aufnahme unerheblich. Erst im späteren Verfahren wird sich die Frage stellen, ob die Aufnahme als Beweis verwertet wird. Da gehen die Meinungen und Urteile weit auseinander und vor allem sind die Entscheidungen sehr vom Einzelfall und vom Gericht abhängig. Wäre bspw. Dein Fahrzeug schon öfter Gegenstand von Vandalismus geworden, wäre die Wahrscheinlichkeit recht hoch, daß eine Aufnahme, die gezielt das eigene Fahrzeug betrifft, vor Gericht verwertet werden darf. Das scheint hier aber nicht der Fall zu sein. Insofern würde ich jetzt nicht darauf wetten wollen, daß ein Gericht die Aufnahme als Beweis anerkennt.

Daß Du wegen der Aufnahme Probleme bekommst, sehe ich als unwahrscheinlich an, da Dich jemand wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte verklagen müßte. Der einzige, dem bekannt ist, daß es die Aufnahme gibt, ist der Täter selber und der wäre ja schön blöd, wenn er die Aufnahme seinerseits als Beweismittel zu verwenden gedächte, auf der dann wiederum für alle zu sehen wäre, daß er das Auto während der Aufnahme fein selbst zerkratzt hat.

Gruß
C.

Warum auch nicht. Die Rechnung geht ja an den Jungen. Die Eltern haben doch nichts falsch gemacht.