Hallo,
für das Erstatten der Anzeige ist die Aufnahme unerheblich. Erst im späteren Verfahren wird sich die Frage stellen, ob die Aufnahme als Beweis verwertet wird. Da gehen die Meinungen und Urteile weit auseinander und vor allem sind die Entscheidungen sehr vom Einzelfall und vom Gericht abhängig. Wäre bspw. Dein Fahrzeug schon öfter Gegenstand von Vandalismus geworden, wäre die Wahrscheinlichkeit recht hoch, daß eine Aufnahme, die gezielt das eigene Fahrzeug betrifft, vor Gericht verwertet werden darf. Das scheint hier aber nicht der Fall zu sein. Insofern würde ich jetzt nicht darauf wetten wollen, daß ein Gericht die Aufnahme als Beweis anerkennt.
Daß Du wegen der Aufnahme Probleme bekommst, sehe ich als unwahrscheinlich an, da Dich jemand wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte verklagen müßte. Der einzige, dem bekannt ist, daß es die Aufnahme gibt, ist der Täter selber und der wäre ja schön blöd, wenn er die Aufnahme seinerseits als Beweismittel zu verwenden gedächte, auf der dann wiederum für alle zu sehen wäre, daß er das Auto während der Aufnahme fein selbst zerkratzt hat.
Gruß
C.