Im Internet werden kostengünstig Online-Scheidungen angeboten,wer hat positive oder negative Erfahrungen damit gemacht ?
Hallo!
Online Scheidungen gibt es nicht.
Gruß
Tom
Hallo Tom,
es wird im Volksmund als „Online Scheidung“ bezeichnet. D.h. Rechtsanwälte bieten ihre Dienste bezüglich einer Scheidung per Internet an. Zum Scheidungstermin müssen beide PERSÖNLICH erscheinen. Eine Scheidung per Mausklick gibt es noch nicht. Die Kosten sollen ca 30 % günstiger sein.
Gruss Karin
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Die Kosten sollen ca 30 % günstiger sein.
Hallo,
wie soll das denn (legal) funktionieren? Das Scheidungsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren und dementsprechend ist es uns Anwälten nach § 49b BRAO verboten hierfür Gebührenvereinbarungen unterhalb der gesetzlich vorgesehenen Vergütung zu treffen. Dies ist nur außergerichtlich nach § 4 Abs. 2 RVG (stand früher in der BRAGO genau so) zulässig. D.h. ein Kollege der solche Geschichten anbietet handelt standesrechtswidrig und bekommt beizeiten von seiner Kammer hierfür etwas aufs Dach. Was man von Anwälten halten soll, die sich so vorsätzlich standeswidrig verhalten, überlasse ich jedem selbst.
Ganz abgesehen davon frage ich mich, worin gerade im Scheidungsverfahren die Kostenersparnis bei einer Abwicklung über das Internet liegen soll. Da die digitale Signatur immer noch nicht voran kommt, muss ich weiterhin alle Dokumente im Original einreichen, d.h. der Mandant schickt sie mir per Post und ich schicke sie weiter. Zum Termin müssen die Parteien inkl. Anwälten persönlich erscheinen und da ist es von den Kosten her eher negativ, wenn ich über das Internet einen Anwalt aus Hamburg für eine Scheidung in München mandatiert habe. Meine Anträge muss ich so oder so schreiben, …
Natürlich bekommt das Internet auch für Anwälte eine zunehmende Bedeutung, und ich habe auch diverse Mandate laufen, bei denen ich meine Mandanten oft gar nicht zu Gesicht bekomme (wenn kein persönliches Erscheinen vor Gericht notwendig ist), bzw. sie erstmals im Gerichtssaal sehe, aber dies betrifft Fälle, in denen man früher die Geschichten eben auch ohne Internet ohne persönlichen Kontakt abgewickelt hätte. Schließlich gibt es auch die Post, Telefon und Fax. Gerade bei gewerblichen Mandanten und Versicherungen ist dies schon immer eine ganz normale Geschichte gewesen, ohne dass man hierüber ein Aufheben machen würde.
Wenn also Kollegen damit gesondert werben und dann auch noch illegalerweise günstigere Gebühren in Aussicht stellen, dann klingt dies für mich schwer nach schwarzen Schafen und Bauernfängerei.
Gruß vom Wiz
Die Kosten sollen ca 30 % günstiger sein
Die Anwaltskosten sollen günstiger sein, weil
a) der Streitwert um 25 % gesenkt werden kann (das Gericht stimmt in der Regel zu,wenn keine Unklarheiten bestehen)
b) das Vermögen (Immobilie,Kapital,Lebensversicherung) bei der Ermittlung des Streitwertes nicht berücksichtigt wird. D.h. der Streitwert ist dann : Nettoeinkommen der Eheleute x 3 ./. 25 %.
Die Frage ist,ob es letztendlich auch so abgewickelt wird ?
Hallo,
wie soll das denn (legal) funktionieren? Das
Scheidungsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren und
dementsprechend ist es uns Anwälten nach § 49b BRAO verboten
hierfür Gebührenvereinbarungen unterhalb der gesetzlich
vorgesehenen Vergütung zu treffen. Dies ist nur
außergerichtlich nach § 4 Abs. 2 RVG (stand früher in der
BRAGO genau so) zulässig. D.h. ein Kollege der solche
Geschichten anbietet handelt standesrechtswidrig und bekommt
beizeiten von seiner Kammer hierfür etwas aufs Dach. Was man
von Anwälten halten soll, die sich so vorsätzlich
standeswidrig verhalten, überlasse ich jedem selbst.Ganz abgesehen davon frage ich mich, worin gerade im
Scheidungsverfahren die Kostenersparnis bei einer Abwicklung
über das Internet liegen soll. Da die digitale Signatur immer
noch nicht voran kommt, muss ich weiterhin alle Dokumente im
Original einreichen, d.h. der Mandant schickt sie mir per Post
und ich schicke sie weiter. Zum Termin müssen die Parteien
inkl. Anwälten persönlich erscheinen und da ist es von den
Kosten her eher negativ, wenn ich über das Internet einen
Anwalt aus Hamburg für eine Scheidung in München mandatiert
habe. Meine Anträge muss ich so oder so schreiben, …Natürlich bekommt das Internet auch für Anwälte eine
zunehmende Bedeutung, und ich habe auch diverse Mandate
laufen, bei denen ich meine Mandanten oft gar nicht zu Gesicht
bekomme (wenn kein persönliches Erscheinen vor Gericht
notwendig ist), bzw. sie erstmals im Gerichtssaal sehe, aber
dies betrifft Fälle, in denen man früher die Geschichten eben
auch ohne Internet ohne persönlichen Kontakt abgewickelt
hätte. Schließlich gibt es auch die Post, Telefon und Fax.
Gerade bei gewerblichen Mandanten und Versicherungen ist dies
schon immer eine ganz normale Geschichte gewesen, ohne dass
man hierüber ein Aufheben machen würde.Wenn also Kollegen damit gesondert werben und dann auch noch
illegalerweise günstigere Gebühren in Aussicht stellen, dann
klingt dies für mich schwer nach schwarzen Schafen und
Bauernfängerei.Gruß vom Wiz
Hallo Karin,
kannst du mir mal einen Link zu dem windigen Kollegen schicken?
Die Anwaltskosten sollen günstiger sein, weil
a) der Streitwert um 25 % gesenkt werden kann (das Gericht
stimmt in der Regel zu,wenn keine Unklarheiten bestehen)
Mal ganz abgesehen davon, dass dies ja nun nichts mit dem Internet zu tun hat, lässt sich das Gericht hierauf wohl eher nicht ein, weil auch die Gerichtskosten am Gegenstandswert bemessen werden, und dies auf eine strafbare Gebührennindererhebung hinauslaufen würde. Zudem fehlt natürlich als Dritter im Bunde auch noch der gegnerische Anwalt, der ja auch freiwillig bereit sein müsste auf einen Teil seiner Gebühren (rechtswidrig) zu verzichten.
b) das Vermögen (Immobilie,Kapital,Lebensversicherung) bei der
Ermittlung des Streitwertes nicht berücksichtigt wird. D.h.
der Streitwert ist dann : Nettoeinkommen der Eheleute x 3 ./.
25 %.
Auch dies hat natürlich mit dem Internet überhaupt nichts zu tun, und hat natürlich einen Teil Wahrheit, der allerdings so banal ist, dass man hier auch schon von mehr oder weniger betrügerischen Aussagen sprechen muss. Und zwar ist es so, dass das Vermögen nur dann in den Streitwert einfließt, wenn das Gericht auch einen Zugewinnausgleich durchführen muss, dies macht es aber nur auf Antrag. Wenn die Parteien sich bzgl. des Zugewinns einig sind, oder ohnehin nichts zu verteilen ist, dann fallen hierfür auch keine Anwaltsgebühren und Gerichtskosten an. Lebensversicherungen fallen in den vermögensrechtlichen Versorgungsausgleich, und auch dieser findet nur auf Antrag statt, also gleiches Spiel. Müssen diese Punkte aber vor Gericht geklärt werden, sind wir wieder bei 1., also keine Mindererhebung durch das Gericht, und Problem des ebenfalls standesrechtwidrig arbeitenden Kollegen.
Also meiner Meinung nach eine ganz miese und windige Nummer, für die ich dieses schwarze Schaf gerne höchstpersönlich seiner Kammer melden möchte.
Gruß vom Wiz
Die Frage ist,ob es letztendlich auch so abgewickelt wird ?
Hallo,
wie soll das denn (legal) funktionieren? Das
Scheidungsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren und
dementsprechend ist es uns Anwälten nach § 49b BRAO verboten
hierfür Gebührenvereinbarungen unterhalb der gesetzlich
vorgesehenen Vergütung zu treffen. Dies ist nur
außergerichtlich nach § 4 Abs. 2 RVG (stand früher in der
BRAGO genau so) zulässig. D.h. ein Kollege der solche
Geschichten anbietet handelt standesrechtswidrig und bekommt
beizeiten von seiner Kammer hierfür etwas aufs Dach. Was man
von Anwälten halten soll, die sich so vorsätzlich
standeswidrig verhalten, überlasse ich jedem selbst.Ganz abgesehen davon frage ich mich, worin gerade im
Scheidungsverfahren die Kostenersparnis bei einer Abwicklung
über das Internet liegen soll. Da die digitale Signatur immer
noch nicht voran kommt, muss ich weiterhin alle Dokumente im
Original einreichen, d.h. der Mandant schickt sie mir per Post
und ich schicke sie weiter. Zum Termin müssen die Parteien
inkl. Anwälten persönlich erscheinen und da ist es von den
Kosten her eher negativ, wenn ich über das Internet einen
Anwalt aus Hamburg für eine Scheidung in München mandatiert
habe. Meine Anträge muss ich so oder so schreiben, …Natürlich bekommt das Internet auch für Anwälte eine
zunehmende Bedeutung, und ich habe auch diverse Mandate
laufen, bei denen ich meine Mandanten oft gar nicht zu Gesicht
bekomme (wenn kein persönliches Erscheinen vor Gericht
notwendig ist), bzw. sie erstmals im Gerichtssaal sehe, aber
dies betrifft Fälle, in denen man früher die Geschichten eben
auch ohne Internet ohne persönlichen Kontakt abgewickelt
hätte. Schließlich gibt es auch die Post, Telefon und Fax.
Gerade bei gewerblichen Mandanten und Versicherungen ist dies
schon immer eine ganz normale Geschichte gewesen, ohne dass
man hierüber ein Aufheben machen würde.Wenn also Kollegen damit gesondert werben und dann auch noch
illegalerweise günstigere Gebühren in Aussicht stellen, dann
klingt dies für mich schwer nach schwarzen Schafen und
Bauernfängerei.Gruß vom Wiz
Hallo Karin,
kannst du mir mal einen Link zu dem windigen Kollegen
schicken?
so direkt hat der Anwalt es nicht beschrieben,sondern nur eine 25 % Streitwertminderung bei einer einvernehmlichen Scheidung,wenn man also nur einen Anwalt beauftragt,und nach Vermögen wurde garnicht gefragt.In einem anderen Angebot habe ich dann gelesen,dass nach dem Gesetz das Vermögen für die Streitwertermittlung eine Rolle spielt aber in der Praxis ist es sehr selten,dass ein Gericht nach dem Vermögen fragt.In 99 % der Fälle wird es also nicht mitgerechnet.Durch diese Aussagen entsteht für mich der Eindruch, dass der Streitwert,wenn ich einen Rechtsanwalt per Internet beauftrage,geringer ist. Mich würde mal interessieren,wie der Streitwert vom Anwalt errechnet wird,wenn nur die Scheidung durchzuführen ist,weil eine Ehescheidungsfolgenvereinbarung vorhanden ist.
Die Anwaltskosten sollen günstiger sein, weil
a) der Streitwert um 25 % gesenkt werden kann (das Gericht
stimmt in der Regel zu,wenn keine Unklarheiten bestehen)Mal ganz abgesehen davon, dass dies ja nun nichts mit dem
Internet zu tun hat, lässt sich das Gericht hierauf wohl eher
nicht ein, weil auch die Gerichtskosten am Gegenstandswert
bemessen werden, und dies auf eine strafbare
Gebührennindererhebung hinauslaufen würde. Zudem fehlt
natürlich als Dritter im Bunde auch noch der gegnerische
Anwalt, der ja auch freiwillig bereit sein müsste auf einen
Teil seiner Gebühren (rechtswidrig) zu verzichten.b) das Vermögen (Immobilie,Kapital,Lebensversicherung) bei der
Ermittlung des Streitwertes nicht berücksichtigt wird. D.h.
der Streitwert ist dann : Nettoeinkommen der Eheleute x 3 ./.
25 %.Auch dies hat natürlich mit dem Internet überhaupt nichts zu
tun, und hat natürlich einen Teil Wahrheit, der allerdings so
banal ist, dass man hier auch schon von mehr oder weniger
betrügerischen Aussagen sprechen muss. Und zwar ist es so,
dass das Vermögen nur dann in den Streitwert einfließt, wenn
das Gericht auch einen Zugewinnausgleich durchführen muss,
dies macht es aber nur auf Antrag. Wenn die Parteien sich
bzgl. des Zugewinns einig sind, oder ohnehin nichts zu
verteilen ist, dann fallen hierfür auch keine Anwaltsgebühren
und Gerichtskosten an. Lebensversicherungen fallen in den
vermögensrechtlichen Versorgungsausgleich, und auch dieser
findet nur auf Antrag statt, also gleiches Spiel. Müssen diese
Punkte aber vor Gericht geklärt werden, sind wir wieder bei
1., also keine Mindererhebung durch das Gericht, und Problem
des ebenfalls standesrechtwidrig arbeitenden Kollegen.Also meiner Meinung nach eine ganz miese und windige Nummer,
für die ich dieses schwarze Schaf gerne höchstpersönlich
seiner Kammer melden möchte.Gruß vom Wiz
Die Frage ist,ob es letztendlich auch so abgewickelt wird ?
Hallo,
wie soll das denn (legal) funktionieren? Das
Scheidungsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren und
dementsprechend ist es uns Anwälten nach § 49b BRAO verboten
hierfür Gebührenvereinbarungen unterhalb der gesetzlich
vorgesehenen Vergütung zu treffen. Dies ist nur
außergerichtlich nach § 4 Abs. 2 RVG (stand früher in der
BRAGO genau so) zulässig. D.h. ein Kollege der solche
Geschichten anbietet handelt standesrechtswidrig und bekommt
beizeiten von seiner Kammer hierfür etwas aufs Dach. Was man
von Anwälten halten soll, die sich so vorsätzlich
standeswidrig verhalten, überlasse ich jedem selbst.Ganz abgesehen davon frage ich mich, worin gerade im
Scheidungsverfahren die Kostenersparnis bei einer Abwicklung
über das Internet liegen soll. Da die digitale Signatur immer
noch nicht voran kommt, muss ich weiterhin alle Dokumente im
Original einreichen, d.h. der Mandant schickt sie mir per Post
und ich schicke sie weiter. Zum Termin müssen die Parteien
inkl. Anwälten persönlich erscheinen und da ist es von den
Kosten her eher negativ, wenn ich über das Internet einen
Anwalt aus Hamburg für eine Scheidung in München mandatiert
habe. Meine Anträge muss ich so oder so schreiben, …Natürlich bekommt das Internet auch für Anwälte eine
zunehmende Bedeutung, und ich habe auch diverse Mandate
laufen, bei denen ich meine Mandanten oft gar nicht zu Gesicht
bekomme (wenn kein persönliches Erscheinen vor Gericht
notwendig ist), bzw. sie erstmals im Gerichtssaal sehe, aber
dies betrifft Fälle, in denen man früher die Geschichten eben
auch ohne Internet ohne persönlichen Kontakt abgewickelt
hätte. Schließlich gibt es auch die Post, Telefon und Fax.
Gerade bei gewerblichen Mandanten und Versicherungen ist dies
schon immer eine ganz normale Geschichte gewesen, ohne dass
man hierüber ein Aufheben machen würde.Wenn also Kollegen damit gesondert werben und dann auch noch
illegalerweise günstigere Gebühren in Aussicht stellen, dann
klingt dies für mich schwer nach schwarzen Schafen und
Bauernfängerei.Gruß vom Wiz
Hallo!
Jetzt einmal etwas unjuristisch: sagt einem da nicht der Hausverstand, dass da etwas faul ist?
Gruß
Tom
Hallo Tom,
stimmt,man wird echt noch nachdenklicher.Skeptisch war ich schon vorher. Kam mir alles etwas „spanisch“ vor. Wollte mich deshalb auch hier übers Forum informieren, ob jemand Erfahrungen mit solchen sogenannten „Online-Scheidungen“ gemacht hat. Es ist wohl doch besser wenn man die Scheidung persönlich beim Anwalt beantragt.
Es wäre mal interessant zu erfahren, ob die Anwälte bei der Ermittlung des Streitwertes gewisse Ermessungsspielräume haben oder nicht.
Gruss
Karin
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]