Paket DHL Schweiz Deutschland Einfuhrumsatzsteuer

Ich habe einen Artikel in der Schweiz gekauft, bestehend aus zwei Paketen (Gesamtgewicht: 35 Kg).

Die Versandkosten belaufen sich auf ca. 390,00 CHF.

Jetzt sind knapp 400,00 Euro Zoll (ca. 70,00 Euro) & Einfuhrumsatzsteuer (330,00 Euro) an DHL zusätzlich zu zahlen.

Wie errechnet sich diese Summe (Einfuhrumsatzsteuer/Zoll)?!

Besteht die Möglichkeit einer Neuberechnung bzw. die Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer (z.B. Deklarierung beim Finanzamt)?!

Hoffe auf eurere kompetente Hilfestellung!

Vielen Dank !

Tut mir leid, da habe ich keine Erfahrung = keine Ahnung; aber: Da es der deutsche Zoll ist, der diese Abgaben erhebt, solltest du dich eher dort nach Informationen umsehen als auf der Schweizer Seite (es geht ja offenbar um eine deutsche Einfuhrsteuer, nicht um eine Schweizer Ausfuhrsteuer).
LG

hallo merovinger,
leider kann ich dir dazu nicht weiterhelfen.kenne ich mich nicht mit aus.sorry

Hallo

Also ich nehme mal an Du bist ein privater Verbraucher, d.h. nicht MWSt registriert.

Dann ist die Sache definitiv, Einfuhr aus einem Nicht-EU Land, offensichtlich zollpflichtig und natürlich MWSt pflichtig. Die CH-MWSt. wurde hoffentlich vom Schweizer Lieferanten abgezogen.

Es gibt nichts mehr zu deklarieren, das hat DHL aufgrund der Lieferantenrechnung gemacht, und Steuer kann nur ein registrierter MWSt Zahler als Vorsteuer geltend machen…

Gruss

Heinz

Hallo,

hier kann ich nicht weiterhelfen

Gruß,
Micha

Sorry keine Ahnung :confused:

Puh, sorry, da hab ich keine Ahnung von… Tut mir leid!

Hallo
Puh, das war sicher eine böse Überraschung. Leider kann ich dir dazu keine kompetente Hilfe geben.

Gruss
Blendi

Sorry leider kein Plan diesbezüglich…

Gruerzi wohl,

leider kann ich hierzu garnichts sagen,
weiterhin viel erfolg,beim suchen
liebe grüße
Stefan

hallo merovinger,

ich bin kein (Zoll-)Experte auf diesem Gebiet, jedoch weiss ich aus der Theorie und Praxis (Einfuhr in die EU aus anderen Ländern), dass prinzipiell die EU-MwSt, sprich die deutsche zum Tragen kommt, du andererseits die ausländische, sprich die Schweizer in diesem Fall, nicht zu zahlen hast. Entweder die Ware wurde bereits netto ausgeliefert, oder du solltest die Schweizer Umsatzsteuer zurückverlangen.

Zollgebühren sind was zusätzliches, und, da muss ich passen, beziehen sich auf Zölle auf bestimmte Waren, die die EU in diesem Fall vorschreibt. Da solltest du dich noch mehr erkundigen.

Und noch was anderes sind Logistikgebühren, die der Auslieferer anwendet, hat aber mit den Gesetzen nichts zu tun.

Achtung: die Zollbehörden lassen sich normalerweise nicht von absichtlich niedrig gehaltenen Warenwerten täuschen; in meinem Fall hat es nichts gebracht, einen türkischen Teppich absichtlich exrem niedrig deklarieren zu lassen.

viel Glück!

Stefan

Sorry, davon habe ich leider keine Ahnung!

Hallo,

da würde ich im Internet stöbern, z.B. unter
http://www.gesetze-im-internet.de/eustbv_1993/index…, oder www.zoll.de
Wenn bei dem Preis die CH-Mwst. inklusive ist, kann man die sich ja wieder erstatten lassen.
Gruss, U.Gallrein

Zoll und Steuer berechnet sich je nach Warenwert und Warengruppe. Wende dich an dein zuständiges Hauptzollamt, wenn du die Berechnung nicht akzeptierst. Erstattung der Steuern vom FA ist bei Privatpersonen nicht möglich. Wenn es sich um eine Firma handelt wende dich an einen Steuerberater.