Paket ohne Inhalt angekommen!

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. der Haftung bei Versandverlust.

Folgendes ist mir passiert. Ich habe mir bei einem großen deutschen Onlineshop mir eine Notebook bestellt. Es ist der Onlinehop des genauso heißt wie ein Ostfriesischer Komiker :wink:
Das Paket ist bei mir angekommen, als ich es aufgemacht habe, war jedoch kein Notebook drin, sondern irgendwelche alten Bücher.
Das Paket sah von außen ganz normal aus. Ich habe mir das Paket genau angeschaut und man sieht dass es geöffnet, und wieder zugeklebt worden ist. Das Paketband ist genau über das urspüngliche drübergeklebt(wenn man es nicht genau untersucht sieht man das fast nicht).
Ich denke die Bücher wurden bgzl. des Gewichts reingelegt.
Ich habe es schon an Otto gemeldet, dass das Notebook geklaut wurde dort wird es jetzt „geprüft“.
Wer haftet dafür? Mein Problem ist, dass das Notebook über 2000€ gekostet hat. Ich habe aber nicht die Kohle mir ein anderes zu kaufen, wenn Otto jetzt lange braucht bis ich das Geld zurückbekomme, bzw. Ersatz erhalte.
Meiner Meinung nach trägt, ja der Onlineshop das Risiko des Versands und muss sich in so einem Fall dann mit dem Paketdienst rumschlagen.
Es kann ja nicht sein dass ich jetzt hier das Geld bezahlt habe und weder Nachlieferung noch Erstattung bekomme, oder?
Ist das so richtig?
Ein wenig mulmig ist mir schon, weil das für mich eine Menge Geld ist und ich gar nix machen kann bis Otto mir mein Notebook schickt oder mir mein Geld zurückerstattet.

Hallo!

Du hast 2.000 € Vorkasse geleistet ? Ich wundere mich immer,wieso man so etwas macht,bei Kleinsummen mag es verschmerzbar sein,aber 2000 € ? Du willst doch nicht erzählen,Otto versendet nicht regulär gegen Rechnung wie im normalen Versandgeschäft seiner sonstigen Waren aus dem Katalog.

Hier hat man es sicherlich mit einem seriösen Anbieter zu tun,aber trotzdem,jetzt muss man halt warten bis die Sache geklärt wird.

Wer haftet ist nicht deine Sache,Du hast nur Anspruch auf Lieferung und der Versender ist beweispflichtig,das Ware auch angekommen ist.
Da wirds dann schon schwierig.

Hier wurde ja nach Beschreibung die Ware auf dem Transportweg entnommen und gegen Bücher zum Vortäuschen des Gewichtes ausgetauscht.

Nur muss der Versender Deine Schilderung glauben ? Bei der Summe wird man wohl hellhörig und forscht nach(nach was auch immer) und stellt Strafantrag gegen Unbekannt (vorläufig).

mfG
duck313

Sei gegrüßt fads, das hört sich alles gar nicht gut an,zumal das sehr schwierig in der Beweisführung sein wird. Aber Du bist bestimmt kein Einzelfall, ich würde also ein Recherche vorschlagen. LG