Parkzone auch neben der Fahrbahn?

Nein, Fußgänger können da gar nicht weiter parallel zu Fahrbahn gehen und nutzen die andere Straßenseite.

Doch. Und das müssen sie auch. Erst wenn es keinen Geheweg oder Seitenstreifen gibt, darf die Fahrbahn benutzt werden.

Es ist aber unerheblich, was „die Fußgänger“ so machen. Die gepflasterte Fläche ist kein Seitenstreifen, kein Parkplatz und zudem durch den Bordstein (Hochbord, also nicht abgesenkt) von der Fahrbahn abgetrennt. Da haben Autos nichts zu suchen.

Und selbst wenn meine Annahme, dass dort Autos nichts zu suchen haben, nicht stimmen würde, dann gilt immer noch, dass die Fläche öffentliche Verkehrsfläche ist und somit dort das eingeschränkte Haltverbot gilt.

Es gibt nur diese Möglichkeiten, innerhalb der Zone zu parken:

  • Auf privaten Flächen
  • Auf durch Verkehrszeichen freigegeben Flächen
  • Mit Sonderrechten gemäß § 35 StVO
1 Like

Das mit den Sonderrechten interessiert mich. Beispiel?

Feuerwehr, Polizei, … aber auch mal so etwas:

Wobei hier die Dringlichkeit zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben mal geklärt werden müsste.

.

Den Blättern nach zu urteilen, stand der etwas länger da …!
:wink:

Vielleicht wurde er hoheitlich dringend benötigt, um einen darunter liegenden kaputten Gullydeckel zu sichern, bei dem sich die Ersatzbeschaffung ein wenig verzögerte?