Ich habe komprimiert geantwortet: zum einen kann sich PayPal dafür interessieren, dass man ein privates Konto geschäftlich nutzt, zum anderen kann es schwierig werden, dem FA gegenüber aufzuschlüsseln, was geschäftlich und was privat über demselben Konto gelaufen ist. Deswegen wären zwei Konten „sauberer“.
Das ist dem Finanzamt völlig egal, ob das ein Geschäfts- oder Privatkonto ist. Meinst du etwa, nur weil du das Abrechnungsmodell „Privatkonto“ bei Paypal gewählt hast, beäugt das Finanzamt deine Kontobewegungen weniger kritisch? Ist das Finanzamt dermaßen verblödet?
Sehe ich genauso…
Verstehe nicht warum hier das Fass mit den 2 Konten aufgemacht wurde…
Es ging mir eher darum zu wissen ob man Private Zahlungen über Paypal nur im Notfall annehmen sollte (besser evtl. Bargeld)?
Damit nicht angenommen wird diese Private Zahlung sei garnicht Privat sondern stammt aus einem Verkauf.
Ich wüsste nämlich nicht wie man beweisen sollte das gewisse Private Zahlungen auch wirklich privat sind.
Vielleicht, weil sich das Finanzamt nur für Konten interessieren kann, von denen es irgendwie Kenntniss bekommen hat?
Wie soll das Finanzamt sehen, dass [email protected] eine Zahlung von „Tante Käthe“ bekommen hat, wenn [email protected] vom Guthaben Klamotten bei Amazon kauft?
Bei einer eventuellen Prüfung der Person der dieser wunderbare Account gehört?
Nehmen wir mal an der gehört „Herrn Mustermann“ und dieser wird warum auch immer mal vom Finazamt geprüft.
Dann muss Paypal auch alle Konten dieser Person ans FA offen legen wenn diese anfragen.
Dann bringt ihm auch seine „besondere Adresse“ nichts und ebenso die Tatsache das er das Geld mit Paypal auch direkt wieder ausgegeben hat
Paypal nun mal nicht, aber der zu Prüfende schon.
Warum denn so kompliziert?
Ein Konto privat und eins gewerblich, fertig.
Soon
Es geht doch garnicht darum das man selber durcheinander kommen könnte…
Es geht darum Beweise liefern zu können ob etwas ein Verkauf oder eine Private Zahlung ist.
Beweisen!
Eine Zahlung aufs Private Paypal Konto ist kein Beweis das dies kein Verkauf von Ware etc. ist.
Deshalb ist ihre Aussage mit den 2 Konten mmn unpassend
Warum stellst du nicht genau diese Frage ans Finanzamt, wenn dir die erhaltenen Antworten nicht passen? Am besten schriftlich, dann hast du auch etwas in der Hand, falls sie später sich das doch anders überlegen als die erste Auskunft, die du bekommen hast?
Das Finanzamt wird diese Frage nicht rechtssicher beantworten. Wenn du in der Veranlagungsstelle anrufst, sagen die dir irgendwas, die Qualität der Auskünfte ist dort sehr unterschiedlich. Eine schriftliche, nicht verbindliche Auskunft, wird höchsten durch Übersendung eines Merkblatts beantwortet.
Und was soll das helfen? Eine verbindliche Auskunft ist kaum rechtssicher zu erhalten, da der Lebenssachverhalt sehr genau beschrieben werden muss und noch nicht realisiert sein darf (woran es hier bereits scheitert, soweit ich das verstanden habe), außerdem ist diese Auskunft kostenpflichtig und ein halbes Jahr Bearbeitungszeit solltest du auch locker einplanen.
Mit 'ner vernünftigen Buchhaltung.
Ich verstehe immer noch nicht, worauf du hinauswillst.
Zumal ja Paypal als „Konto“ nicht wirklich zum Zahlungsverkehr geeignet ist.
Aber gut, vielleicht bin ich als Buchhalterin einfach zu blöd für solche Konstellationen. Das Finanzamt übrigens nicht!
Soon
Was die ganzen Schlaumeier, die dann behaupten, das seien alles Geldgeschenke von Freunden und Bekannten, häufig übersehen, ist die Tatsache, dass das Finanzamt systematisch die Online-Handelsplätze auswertet und diese Daten ihren Betriebsprüfern zur Verfügung stellt.
Da brauchen die meistens gar kein Paypal-Konto, da schätzen die gleich.
Und in Zweifelsfällen kann man dann schon einmal abgleichen, ob Person X auf die Auktion Y geboten hat und zufälligerweise in zeitlicher Nähe dazu ein Geldgeschenk auf das Paypal-Konto des Verkäufers Z gezahlt hat.
Shit happens.
Das weiß ich doch, aber ich bin ja nur 'ne Buchhalterin, die ja davon keine Ahnung hat.
Ich hatte meine letzte Betriebsprüfung vor 8 Jahren und selbst „damals“ hat das Finanzamt schon enorm aufmunitioniert, was Software und Bots angeht. Aber was weiß ich schon? Die Leute sind ja alle sooo schlau , die wissen alle, wie es geht.
Soon
Nö.
Darum geht es bei kaufmännischer Buchführung und Gewinnermittlung gem. § 4 Abs 1 / § 5 EStG, und dafür ist Paypal eh nix wert. Überschussrechner gem. § 4 Abs 3 EStG wie Du müssen nix beweisen, sondern sie müssen den Inhalt ihrer Aufzeichnungen glaubhaft machen. Das ist was anderes.
Was den „Beweis“ durch ein besonderes Konto betrifft: Bist Du sicher, die Aufsichtsbehörde glaubt Dir, dass es in Deiner Whisky-Bar keine alkoholischen Getränke gibt, wenn Du außen ein Schild „Bill’s Teestube“ dranmachst?
Schöne Grüße
MM