Pfändungsfreibetrag

Hallo, ich wollte mal wissen wie das mit dem Freibetrag ist.
Also mir wurde gesagt das z.b Urlaubsgeld nicht pfändbar ist.
Ich hatte auch bis jetzt keine probleme damit ich habe einen freibetrag von 1028 denn ich auch genuzt habe.
Das restliche geld kann ich aber nicht abheben.
Meine frage wäre wie das ist im nächsten Monat kann ich das dann mit meinem lohn abheben oder komm ich da nie dran denn nächsten monat wäre ich mit meinem lohn ja wieder drüber??

Wür antworten wre ich dankbar

Hallo,

die Themen „Pfändbarkeit vom Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld“ gehören zum Oberbegriff „Pfändung von Arbeitseinkommen“. Das trifft zu, wenn die Pfändung direkt beim Arbeitgeber erfolgt (manchmal auch Lohnpfändung genannt). Der Arbeitgeber muss dann ausrechnen, was pfandfrei ist und was er an den Gläubiger abführen muss. Sowas wie P-Konto gibts da nicht.

Ein P-Konto ist nur relevant, wenn Kontoguthaben gepfändet werden, also bei einem Kreditinstitut. Ob sich das Kontoguthaben aus Lohn, Gehalt, Sozialleistungen oder Lottogewinnen speist, ist dabei völlig egal. Die Bank schaut nur auf den Freibetrag und lässt den Kunden bis dahin verfügen. Wenn der Kunde mehr in einem Monat bekommt als er Freibetrag hat, wird der übersteigende Betrag gesperrt. Anfang des nächsten Monats wird der Betrag wieder entsperrt, der Kunde kann verfügen, das wird aber auf den Freibetrag des neuen Monats angerechnet. Wenn im neuen Monat dann wieder Gehalt kommt, geht dann wieder die Sperre an, so dass der Kunde immer nur Zugriff in Höhe des Freibetrages hat.

Wenn (in diesem Fall) der Arbeitgeber z.B. der Bank bescheinigt, dass in einer Gehaltszahlung Beträge enthalten sind, die einmalig den Freibetrag erhöhen sollen, merkt die Bank entsprechend den erhöhten Freibetrag vor. Kam es schon zu einer Sperrung, weil der Betrag schon überschritten war, wir der entsprechende Teil wieder entsperrt. Gleiches gilt, wenn der Kunde z.B. vergessen hatte, Erhöhungen des Freibetrages der Bank vorzulegen (unterhaltspflichtige Personen)

Gruss

Hans-Jürgen