Hallo,
na ja, grundsätzlich ist es so wie mein Vorredner geschrieben hat. Jetzt kommt aber das
„aber“. Wenn es als Leistung nur Pflegegeld gibt, also keine Sachleistungen, dann wird, gerade auch bei einem Höherstufungsantrag die bei Begutachtung vorliegende Pflegesituation, vorausschauend auf mindestens die nächsten sechs Monate hergenommen. Einen höheren Pflegegrad gibt es dann nur, wenn sich der Pflegeaufwand/bedarf seit der letzten Begutachtung wesentlich verstärkt hat. Entscheidend wird sein, ob eine dritte Person bei derBegutactung mit anwesend war oder ist, die entsprechende Auskünfte erteilen kann. Von der/dem zu Pflegenden gehen solche Informationen, so wie geschildert, sicher nicht aus.
Gibt es dagegen momentan auch Sachleistungen oder liegt eine Kombi-Pflege vor, dann könnte der Pflegedienst auch seinen Beitrag dazu leisten.
Noch etwas, gilt aber nur bei reinem Pflegegeldbezug, die Kasse interessiert es schon, ob ein festgestellter Pflegebedarf auch in der Praxis umgesetzt wird. Dafür gibt es die sog. Beratungseinsätze, bei denen durch Pflegedienstes nicht nur eine Beratung stattfindet , die dienen auch dazu der Pflegekasse zu bestätigen, dass die notwendigen Pflegeleistungen auch umgesetzt werden, was wiederum die weitere Auszahlung des Pflegegeldes zur Folge hat.
Passiert das nicht, dann gibt es kein Pflegegeld mehr sondern nur noch Sachleistungen nach dem zuerkannten Pflegegrad.
Gruss
Czauderna