Pflegegrad bei Ablehnung von Hilfe

Hallo Zusammen,

eine Person hat schon Pflegegrad 2, Höhergruppierung ist beantragt. Die Person wäscht sich noch selbst und lehnt auch Hilfe beim Duschen ab (wäscht sich mit Waschlappen). Allerdings darf ich pro Monat ca. 10 Schlüpfer nachkaufen (die sie vermeintlich heimlich wegschmeisst) … sie ist im Intimbereich mit Sicherheit nicht sauber und der Pflegedienst und die Angehörigen bieten ihr immer wieder Hilfe hier an. Wird das bei der Pflegegradeinstufung berücksichtigt oder heisst es, „keine Hilfe, keine Punkte“?

Danke!
Karin

Hallo,

es kommt beim Pflegegrad allein auf die individuellen, möglichst objektivierbaren Einschränkungen in der Lebensgestaltung an.
Wenn im geschilderten Fall Einschränkungen bei der Körperhygiene bestehen, müssen diese bewertet werden.

Ob und wie dann die bewertete Person sich Hilfe organisiert, ist ihre Sache und interessiert die Pflegeversicherung nicht.

&tschüß

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Hallo,
na ja, grundsätzlich ist es so wie mein Vorredner geschrieben hat. Jetzt kommt aber das
„aber“. Wenn es als Leistung nur Pflegegeld gibt, also keine Sachleistungen, dann wird, gerade auch bei einem Höherstufungsantrag die bei Begutachtung vorliegende Pflegesituation, vorausschauend auf mindestens die nächsten sechs Monate hergenommen. Einen höheren Pflegegrad gibt es dann nur, wenn sich der Pflegeaufwand/bedarf seit der letzten Begutachtung wesentlich verstärkt hat. Entscheidend wird sein, ob eine dritte Person bei derBegutactung mit anwesend war oder ist, die entsprechende Auskünfte erteilen kann. Von der/dem zu Pflegenden gehen solche Informationen, so wie geschildert, sicher nicht aus.
Gibt es dagegen momentan auch Sachleistungen oder liegt eine Kombi-Pflege vor, dann könnte der Pflegedienst auch seinen Beitrag dazu leisten.
Noch etwas, gilt aber nur bei reinem Pflegegeldbezug, die Kasse interessiert es schon, ob ein festgestellter Pflegebedarf auch in der Praxis umgesetzt wird. Dafür gibt es die sog. Beratungseinsätze, bei denen durch Pflegedienstes nicht nur eine Beratung stattfindet , die dienen auch dazu der Pflegekasse zu bestätigen, dass die notwendigen Pflegeleistungen auch umgesetzt werden, was wiederum die weitere Auszahlung des Pflegegeldes zur Folge hat.
Passiert das nicht, dann gibt es kein Pflegegeld mehr sondern nur noch Sachleistungen nach dem zuerkannten Pflegegrad.
Gruss
Czauderna

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Hallo Günther,

danke, auf dich hab ich gewartet :slight_smile:
Die Person ist kürzlich ins betreute Wohnen umgezogen, weil aus Sicht der Angehörigen (natürlich nicht ihrer) die Wohnsituation daheim nicht mehr tragbar war. Der Pflegedienst gibt aktuell nur die Medikamente, mehr lässt sie nicht zu. Da muss erst Vertrauen aufgebaut werden. Aber immerhin ist sie jetzt 6 Tage in der Tagespflege, bekommt jeden Tag Essen etc. Und nachts wird nach ihr geschaut. Ich hoffe, dass der Umzug bei der telefonischen Pflegegradbeurteilung einen ausreichend großen Hinweis auf eine Höhergruppierung gibt.
Sieht es da besser aus …?

Danke!
Karin

Hallo Karin,
ja, auf jeden Fall sieht es da besser aus, was die Begutachtung betrifft, weil es dann auch Bezugspersonen gibt, die etwas dazu sagen können.
Gruss
Czauderna

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