PKonto Frage zum Pfändungsschutz

Hallo,
eine Bekannte hat folgendes Problem.
Sie hat derzeit ein Pfändungsschutzkonto das auf dem Konto eine Pfändung liegt.

Alleinerziehend mit 2 Kindern.
Nun wollte Sie 100 Euro vom Kindergeld abheben, jedoch sagt die Bank das Limit ist erreicht.
Auch auf Rückfrage teilte man mit trotz das es Kindergeld ist etc. wird bis zum nächsten 01. keine Auszahlung stattfinden.

Weiß jemand wo der Freibetrag liegt?

Jemand einen Rat? Wie z.B. Böses Fax an die Bank

Die zuständige Dame nimmt sich der Sache nciht an und ist sehr schwer umgänglich.

Über jeden Hinweis dankbar.

LG

Hi,

meiner Meinung nach kann deine Bekannte nichts machen. Egal ob es Kindergeld ist oder nicht, wenn das Konto überzogen ist und die Bank es ablehnt dann hat die Bank recht.

Sorry und liebe Grüße
Conny

Hallo,

sorry, aber mit dem P-Konto kenne ich mich nicht aus.

Viele Grüße

Hallo,

die Höhe das Freibetrags kann die Bank mitteilen. Evtl. aus andere Stellen wie die ARGE.
Wenn er verbraucht ist, dann ist er verbraucht, egal welcher Geldeingang erfolgt.

MfG

Hallo,

zum P-Konto kann ich leider nicht weiterhelfen, da ich mich hiermit nicht befasst habe / nicht befasse.

Schönen Gruß
HonkXL

Hallo Sebastian,

zuerst mal eins: böses Fax an die Bank = sinnlos. Da die Pfändungsfreibeträge nicht von der Bank bestimmt werden sondern in der ZPO (Zivilprozessordnung)geregelt sind, würde sich die Bank bei jeder noch so kleinen Ausnahme gegenüber dem Gläubiger/den Gläubigern(?) Deiner Bekannten haftbar machen. Wird verständlicherweise nicht passieren. Mit zwei Kindern erhält Deine Bekannte einen höheren Freibetrag, muss dies aber mittels entsprechender Bescheinigung(von Schuldnerberatung, Sozialamt, Sozialleistungsträger etc.) der Bank mitteilen, sonst zahlt diese nur bis zum Grundfreibetrag von 1.028,-EUR aus. Im eigenen Interesse sollte sich Deine Bekannte dahinter klemmen und diese Bescheinigung schnellstmöglich beschaffen. Sonst gibts kein Geld! Infos und Merkblätter findest Du auch auf der Webseite des Zentralen Kreditausschusses (einfach mal googlen). Am einfachsten ist aber langfristig: Pfändung begleichen. Viel Erfolg. Grüße, Fun.

Hallo,

die Grenze des Grundfreibetrages liegt bei 1028,89 Euro.
Innerhalb diesen Rahmens kann frei über das Geld verfügt werden, also sollte sie an ihr Geld rankommen.

Falls eine Kontosperre vorliegt, kann es sein, dass nichts abgehoben werden darf. Dafür gibt es viele unterschiedliche Gründe. Da ich die Situation nicht kenne und mit der Thematik nicht bestens befasst bin kann ich darüber hinaus leider nicht weiterhelfen.

Tut mir leid, das ist nicht meine Baustelle. Ich kenne mich mehr mit Online-Banking aus, weniger mit Pfändungsfreigrenzen.

Keine Ahnung, wo der Freibetrag liegt. Wenn Du in WikiPedia schaust, ist dort ein monatlicher Betrag angegeben, der sich aber bei Kindern entsprechend erhöht. Leider weis ich nicht um wieviel.