Präferenzkalkulation

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Berechnung des Bearbeitungsteils für die Lieferantenerklärungen.

Vorab wir sind ein Lohnbearbeiter für Dreh und Frästeile.

Wir bekommen häufig Teile, bei welchen z.B. Schleifarbeiten oder Oberflächenveredelungen extern durchgeführt werden. Muss ich diese arbeiten als Materialanteil für die Präferenzkalkulation berechnen? Lieferantenerklärungen von unseren Vorlieferanten erhalten wir in der Regel nicht. Wie verhält es sich bei Mindermengenzuschläge?

Danke für Ihre Antworten.

Hallo,

es kommt darauf an, welche Zolltarifnummer es betrifft? Hier brauchen wir auch genaue Informationen über die beteiligten Länder?

LG,

Hallo Zollexperte,

im speziellen geht es mir um die 84439990 Teile und Zubehör für Drucker…

Der Kunde frägt die Lieferantenerklärungen für PAN MM HR MK AL XC MX CL ZA BA ME CAF XS XL KR an.

Vielen Dank schon einmal.

Hallo,

lt. einer alten UP-Liste galten folgende Regelungen für Kapitel 84:

Warenbezeichnung:
Kernreaktoren, Kessel, Maschinen,
Apparate und mechanische
Geräte; Teile
davon

Be- oder Verarbeitungen von Materialien ohne Ursprungseigenschaft, die
Ursprung verleihen:
Herstellen, bei dem

  • alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die hergestellte Ware einzureihen sind, und
  • der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet
    ODER
    Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet

für Länder MCH, DZ, MT, CY und selbe Warenbezeichnung wie oben:
Be- oder Verarbeitungen von Materialien ohne Ursprungseigenschaft, die
Ursprung verleihen:

Herstellen, bei dem

  • der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet und
  • Vormaterialien die in dieselbe Position wie die hergestellte Ware einzureihen sind, innerhalb der obenstehenden Begrenzung nur bis zu einem Wert 5 v…H. des ab Werk-Preises der hergestellten Ware verwendet werden

Bei den neuen Regelungen ist grundsätzlich das Land entscheidend mit dem Abkommen abgeschlossen sind – hier ist der Link, wo Sie Länderspezifische Bestimmungen abrufen können: http://www.wup.zoll.de/wup_online/index.php

LG

Hallo Stefan,

gut das du fragts.

  1. Mindermengenzuschläge gehören zur Wertschöpfungskette und zählen zum Ursprungsbegründenen Wertanteil.

  2. Fremdkonfektion:

Wenn du eine Tätigkeit außerhalb deines Betriebs durchführen lässt hats du den Ursprung ja nicht mehr im Griff. Jede be/verarbeitung kann den Ursprung der Ware verändern. Beispiel: Du hast eine deutschen Lieefranten. der veredlet die Ware nicht selbst sondern lässt das einen Subuntenhemer in Serbien (Nicht EU!) machen. Nach dem Territorilitätsprinzip verliefrt deine ware dann den EU Ursprung. Somit brauchts du für die Fremdarbeit immer eine Lieferantenerklärung (LE). Hier gibt es zwei Varianten:

a) du gibtst deinen Liefranten eine LE für die Rohware und er dir eine für die fertrigware.

b) nur der Lieefrant stellt dir eine LE aus allerdings mit dem Zusatz „LE gilt vorbehaltlich der Urspungseigenschaft der von … zur verfügung gestellten Rohwaren“

Welchen Weg du gehts ist letztlich Geschmackssache. Nur ohne LE für die FK wirst du im Rahmen einer Präferenzprüfung Probleme bekommen.

Falls noch Fragen einfach melden.

LG
Klaus

Hallo,

Kosten für die Be- und Verarbeitung einer Ware, z.B. Lohn- und Gemeinkosten, sind dem Warenwert zuzurechnen.

Erfolgt die Be- und Verarbeitung innerhalb der europäischen Gemeinschaft, so gehören diese Beträge zum Gemeinschaftsanteil bei der Präferenzkalkulation.

Hallo,

mit Präferenzen und Lieferantenerklärungen kenne ich mich nur rudimentär aus.

Tut mir leid, hier nicht weiterhelfen zu können.

Schönes Wochenende

Hallo,

sorry, aber für eine Einschätzung fehlen mir hier die Details des Geschäfts.

Als Lohnbearbeiter ist es aber recht unwahrscheinlich, dass die Bearbeitung ausreicht für die Entstehung der Präferenz.

Gruß
André

Guten Tag,
Ihre Frage lässt sich leider nicht so ohne weiteres beantworten, weil ich aus der Fragestellung so manche Information nicht entnehmen kann. Handelt es sich bei den Waren um Rückwaren oder gar um aktiver oder passiver Veredelung im Sinne des Zollkodex? werden die Waren nach Bearbeitung im Ausland auch zusammengesetzt geliefert? Haben Sie für die Waren Präferenzgenehmigung bzw. kommen die Waren aus einem Land mit Präferenzursprung? Scheinbar nicht, sonst würden Sie ja auch eine Lieferantenerklärung erhalten. Mindermengenzuschläge gibt es aber meines Wissens nach nicht.

MfG

das kann man so pauschal nicht beantworten. hier muss man den einzelfall prüfen. als lohnbearbeiter (schleifen)werden sie aller wahrscheinlichkeit nach auch nicht ursprungsbegründende bearbeitungen vornehmen. wenn sie keine lieferantenerklärungen bekommen, können sie dann auch selber keine ausstellen. um hier etwas in die tiefe gehen zu können bräuchte ich genauere infos. die kosten fürs lohnbearbeiten müssen aber wohl einkalkuliert werden. alle den wert betreffenden anteile müssen berücksichtigt werden. aber um eine genauere auskunft zu geben reichen ihre angaben nicht aus.
gruss
detlef

Hallo,

zu Präferenzkalkulationen, kann und möchte ich mich hier nicht äußern, da zu diesem Thema umfangreiche Informationen von Nöten sind. Das ist nix für, schnell mal eben.

Grüßchen