Hallo Christa,
na ja, ganz so sehe ich das nicht - andere Arbeitnehmer, also Nicht- Beamte/innen, erhalten ca. 50% Ihrer Krankenversicherungsbeiträge als Arbeitgeberzuschuss, die Beamten/innen müssen ihren Krankenversicherungsbeitrag aber zu 100% selbst tragen, da ist die Möglichkeit der Beihilfe bis zu 50% des Krankenversicherungsbeitrages nicht mehr als gerecht. Nachteil an der Sache ist aber, wer nicht zum Arzt/Zahnarzt geht, bekommt auch keine Beihilfe, ergo geht man wegen der Beihilfe zu der Behandlung, die man sich eventuell auch hätte sparen können.
Gruss
Günter
Gut zu wissen.
Allerdings lasse ich mir von dir nicht verbieten, netten Menschen hier im Forum zu antworten, und deine unsinnigen fehlerhaften Texte richtig zu stellen.
Hallo Günter,
es gibt auch noch andere Möglichkeiten der Erstattung.
Nehmen wir mal eine Beihilfeberechtigte (Ruhestand) des Landes Rheinlandpfalz die in der AOK gesetzlich krankenversichert ist.
Da sie Anspruch auf Beihilfe hat, erhält sie für Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarzt und 1/2 Bett-Zimmer) über die Beihilfe diese Kosten erstattet.
Die Regelleistungen werden von der AOK gezahlt.
Beim Zahnersatz hat diese Beihilfeberechtigte die Möglichkeit die Kosten über die AOK abzuwickeln. Alternativ die Kosten über die Beihilfe (entweder zu 70 % oder 80 % entsprechend des Beihilfeanspruchs) anzufordern.
Hat diese Beihilfeberechtigte einen Pflegegrad - teilen sich die Leistungen der Pflege die AOK und die Beihilfe je zu 50 %.
Besagt nur, dass jeder Fall entsprechend des Beihilfeanspruchs und der Krankenversicherung GKV / PKV berechnet werden muss.
Pauschale Antworten sind nicht möglich.
Gruß vom Pensionar
das ist jetzt Pfennigfuchserei - dem Grunde nach bleibt die Beihilfeberechtigung, wie sie ist - aber zahlen wird die nix.
Hallo Tobi,
bezüglich Auslandskrankenversicherung meint man meistens eine Reisekrankenversicherung die nur im Ausland leistet. Dazu benötigt eine Person die in Deutschland lebt, aber eine private oder gesetzliche Krankenversicherung.
Da kann man natürlich zusätzlich noch die Beihilfe in Anspruch nehmen.
Sowie ich dich aber verstanden habe, willst du in Philippinen eine Krankenversicherung abschließen. Also keine Krankenkasse nach deutschem Recht.
Dein Beihilfeanspruch bleibt natürlich mal grundsätzlich bestehen.
Was die Beihilfe bei dir aber leistet musst du dort selbst in Erfahrung bringen.
Ich kann dir da im Detail nicht weiter helfen, da ich die Leistungen der philippinische Krankenkasse nicht kenne und auch nicht weiß, wie deine Beihilfestelle in Hessen darauf reagiert.
Gruß vom Pensionar,
der über 30 Jahre als Versicherungsfachmann mit Spezialgebiet ÖD und Beihilferecht tätig war.
Werde jetzt mal dezidiert zum Abschluss Antworten.Bleibe dort und schließe eine Auslandskrankenversicherung ab mit einer Deckung von 100 % was dort angeboten wird, nennt sich nicht Auslandskrankenversicherung dort Versicherungspolice genannt mit einem Berater wird dann geschaut, welche Leistungen man in Anspruch nehmen will und die Deckungssumme wird gewählt danach richtet sich der Betrag den man zahlt. Ambulante Behandlung lässt man dort weg genauso wie Zahnbehandlung, die zahlt man selbst aus der Portokasse. Die Beihilfestelle, mit der ich gesprochen habe, teilt mir mit, dass sie das gar nicht interessiert wie viel ich erstatte bekomme von der Versicherung.Die Beihilfe schaut sich meine Rechnungen an, ermittelt den beihilfefähigen Satz und gut ist. Danach geht alles seinen weg.Jeder, der im Ausland lebt, kann Beihilfe einreichen, wer die Beihilfeverordnung kennt ist klar im Vorteil, wie gesagt habe mich jetzt mal richtig mit der Materie auseinandergesetzt. Mit freundlichen Grüßen
Gerade hier im Forum gefunden: Versicherungskaufmann - oder Fachmann ? Wichtig
Der hat das schon sehr gut getroffen!
Sorry, aber der einzige, der Unsinniges hier im Thread geschrieben hat, bist du! Beispiele gefällig?
Deine erste Aussage war schon Müll:
Du hast ja selbst plötzlich zurückgerudert, in dem du dann plötzlich behauptet hast:
WAS ICH SCHON DIE GANZE ZEIT VERSUCHE, KLARZUSTELLEN!
Denn wie @Tobi3 gerade abschließend klar gestellt hat:
Aber ich erzähle hier Unsinn, ja, ne, is’ klar!
Und jetzt noch abschließend zum sehr freundlichen @Tobi3:
Schau nochmal genauer zurück, wer was geschrieben hast, bevor du so einen Unsinn schreibst. Und es wäre mindestens eine Entschuldigung für die Pöbelei angebracht!
ICH habe dir von Anfang an, und zwar schon am 7. März, empfohlen, bei der Beihilfestelle nachzufragen, wie das ist, wenn man im Ausland lebt, weil es zumindest in Niedersachsen so ist, dass man auch dann beihilfeberechtigt ist, wenn man eine Krankenversicherung hat, die theoretisch 100 % abdeckt (unter Umständen aber eben nicht alle Leistungen). Nichts anderes hat dir deine Beihilfestelle auch mitgeteilt.
@Pensionar war derjenige, der als angeblicher Versicherungsfachmann behauptet hatte,
Dass das nicht richtig ist, hat DIR DEINE Beihilfestelle mitgeteilt, wie du vorhin selbst berichtet hast.
Also welche meiner Aussagen genau, die sich auf deinen Fall bezogen, waren falsch? Das möchte ich nun doch gern wissen!
Doch, immer noch den Prozentsatz, der einem zusteht, für die Behandlungen, die Anspruch auf Beihilfe begründen aber von der Krankenversicherung nicht übernommen werden!
Hallo Günter,
ja, ich weiß, das musst du mir nicht erzählen, ich kann ein ganzes Lied davon singen! Aber ich verstehe gerade nicht, was du damit meinst:
Ich meine, ich gehe zum Arzt, wenn ich krank bin, und nicht, nur um Beihilfe zu bekommen. Oder bezieht sich das nur auf dein Beispiel aus Hessen, wo sie bei der Beihilfe eure Bescheinigungen eingereicht haben?
Wie gesagt, bei uns in Niedersachsen ist es anders. Ich zahle Leistungen, die die Krankenkasse nicht übernimmt (z. B. eine Magnetfeldbehandlung für meinen Mann), die aber bei bestimmten Diagnosen beihilfefähig ist. Meine 100 %-Versicherung zahlt also nichts. Ich reiche aber die Rechnung, die ich zuvor vollständig beglichen habe, bei der Beihilfe ein, und ich bekomme die 70 % davon, auf die mein Mann Anspruch hat, zurück.
Irgendein Bundesland (Hamburg?) hat das inzwischen geändert, man hat, soweit ich mich erinnere, entweder die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge zurückerstattett bekommen, dann darf man die Beihilfe nicht in Anspruch nehmen, oder man trägt die zu 100 % selbst, man behält aber seinen Beihilfeanspruch. Ich rede jetzt von der GKV, denn wenn man sich privat versichert, muss man sowieso nur das versichern, was die Beihilfe nicht übernimmt (in meinem Fall wären das also 50 %).
Viele Grüße
Christa
Meine liebe Christa,
und welche Rechtsquelle (Beihilfevorschrift) bestätigt deine Aussage?
Warten wir doch mal ab, was die zuständig Beihilfestelle von Tobi leistet.
ich möchte an Infos von Tobi erinnern:
Und an diesen:
Und bitte in Zukunft bitte erst mal alle Texte lesen bevor du antwortest. Und wenn man sich zum Beihilferecht äußert sollte man ab und zu auch in den jeweiligen Richtlinien nachlesen.
Ich empfehle dazu:
Nitze | Taschenlexikon Beihilferecht Ausgabe 2023 | 34. Auflage | 2022 | beck-shop.de
Weil du es bist und so nett gefragt hast, auch wenn die Aufforderung sich an @Tobi3 und nicht an dich richtete …
Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO)
in der Fassung vom 5. Dezember 2001
§ 2
Beihilfeberechtigte Personen
Vollständiger Text ist hier nachzulesen:
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-BeihVHEV10P2
Er gehört als
NICHT zu denen, die nach § 2 Abs. 4 HBeihVO „Nicht beihilfeberechtigt“ sind. Da steht weder etwas zum Wohnort, noch etwas zur Notwendigkeit einer bestehenden PKV oder sonstiger Krankenversicherung.
So, jetzt genug geplaudert, ab zurück auf die Ignore-Liste!
Du bist eine Lachnummer.
Wo habe ich geäußert, dass er seine Beihilfeberechtigung verliert.
Mädel, streng mal deinen Denkapparat an und schreibe nichts von Dingen die du nichts verstehst.
Gibt es dich auch in höflich oder nur in beleidigend?
Du solltest mal die vielen fehlerhaften Informationen von Christa lesen.
Diese helfen niemandem weiter.
Aber du hast recht, ich werde mich ab sofort anders verhalten.
Meine Güte, Jeder kehre erstmal vor seiner eigenen Haustür.
Wenn ich mir die ganzen Beiträge ansehe, dann gab es nur einen zielführenden Rat, nämlich bei der zuständigen Beihilfestelle nachzufragen. Und auch das - muss ich zugeben - ist recht dünn, weil es ein „ich weiss es nicht, frag mal Denundjenen“ ist.
Andere Beiträge wie „Bei mir ist es soundso“ bzw. „in einem anderen Bundesland ist es anders“ hätte man sich schenken können, weil es auf die Frage nicht zutreffen muss. Solche Bemerkungen sind nur dann hilfreich, wenn der Fragende einen Bezug auf seine Situation herleiten kann.
Etwas persönliches: Du kannst jetzt antworten, so viel Du möchtest, ich werde nicht reagieren. Ich lasse mir kein Stöckchen hinhalten, über das ich dann springen muss.
Dieser „Stiefel“ (das ist schwäbisch!, hochdeutsch „Stinker“!) ist nur so.
Ich hatte den schon vor drei Jahren „gebeten“, sich um einen anderen Ton zu bemühen.
Hallo,
genau so ist es, und nicht nur unsere, sondern die von anderen Krankenkassen auch. Du hast natürlich auch recht, ich gehe auch nur zum Arzt aus medizinischen Gründen, aber ich habe ja auch keinen Beihilfeanspruch.
Gruss
Guenter
Ich kenne den „Stinkstiefel“.
Die Forensoftware ist kaputt. Wenn man jemanden ignorieren möchte, kann man einen Zeitraum angeben. Anfangs ging das nicht, seit einiger Zeit aber schon, dass man auch „für immer“ einstellt. Nur leider hat das keine Auswirkung. Denn ich bin mir sicher, ich hatte ihn auf der Liste, aber plötzlich tauchte er wieder auf (und verbreitet weiter nonsens). Und er stand nicht in meiner Liste. Diese Beobachtung habe ich auch mit einem anderen Benutzer gemacht. Es liegt also nicht daran, dass ich etwas falsch gemacht habe, sondern daran, dass die Forensoftware nicht wie vorgesehen funktioniert.
Hallo Tobi,
mir fehlen noch ein paar Fakten.
Hast du deinen Wohnsitz bereits in Deutschland beim Einwohnermeldeamt abgemeldet.
Wenn ja, musst du diesen Nachweis deiner privaten Krankenversicherung zukommen lassen.
Ansonsten beendet sie deine private Krankenversicherung nicht, da wir in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht haben.
Und auch das Einwohnermeldeamt wird prüfen, ob du tatsächlich deinen Wohnsitz aufgelöst hast.
Gruß vom Pensionar