So lange die Gegenstände noch vor Ort sind und man sich zeitig drum kümmert , und nachweisen kann , das diese Eigentum des Mitarbeiters sind , gehen die zurück an den Mitarbeiter , sofern diese auch noch im Betrieb waren als der Gerichtsvollzieher kam
Leider durfte ich das auch einmal miterleben ( 2008 ) und das während ich wegen einer OP Krank geschrieben war , ich kam nach den 14 Tagen wieder an die Arbeitsstelle und da war zu .
Ebenso befanden sich in der Werkstatt Messgeräte , Werkzeug usw , da man als Sub Unternehmer eigentlich immer mit eigenen Werkzeug arbeitet
Da es aber durch die Buchführung Kaufbelege gab und eine Inventurliste , die den Werkzeugsatz "3 " ziemlich detailiert beschrieb , ebenso die Messgeräte durch die Kaufrechnungen . Allerdings war der Prüfmonitor in der Werkstatt schon abgehängt und nicht mehr da , man sah die Bohrlöcher in der Wand , aber selbst der Insolvenzverwalter wusste nichts von dem Gerät .
da wird vermutet das der Besitzer Betriebseigner kurz vor Toresschluss noch Wertgegenstände gerettet hatte in seinem Mini VAN , Denn der hatte kurz zuvor auch seine Wohnung geräumt und war zunächst unbekannt verzogen .
erst Jahre später durch einen Diskobesuch der Tochter , die zum Einlass ihren Personalausweis vorzeigen musste und der eine Security Sie kannte weil er wohl auch eher zufälligerweise in die selbe Gegend gezogen war , wurde die Anschrift bekannt und der Insolvenz Antrag wurde neu aufgerollt , aber der Monitor blieb verschollen