Private Sachen im Betrieb/Konkurs

Hallo
Wie verhält sich das :
ein Betriebsangehöriger hat an seinem Arbeitsplatz viel eigenes Werkzeug und Material,weil er so besser arbeiten kann (der Betrieb ist in diesem Bereich schlecht ausgerüstet ).
Angenommen der Betrieb meldet Konkurs an ,kann der Betriebsangehörige dann noch seine eigenen Sachen "retten " oder geht die Tür zu ,der Konkursverwalter kommt und es kann nichts mehr mitgenommen werden.

Danke für Antworten
Gruss
Kosmokatze

Hallo Kosmokatze,

tatsächlich verhält es sich so, dass zunächst nach Insolvenzbeantragung nichts mehr ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters entfernt werden darf. Dieser hat schließlich die Aufgabe, das vorhandene Vermögen für alle Gläubiger zu sichern und ggf. kontrolliert zu verteilen.
Nichts desto trotz wird der AN, so er das Eigentum an dem Werkzeug nachweisen kann, natürlich das Werkzeug zurückerhalten. Dies wird dann klassisch eine „Aussonderung“. Rechtlich betrachtet ist der AN auch kein Insolvenzgläubiger in dieser Sache.

Grüße
J. Wilhelm

Hi,

ich hab das mal bei nem Bekannten erlebt - Computerfirma - er war neu eingestellt und brachte einiges Computerzeug selbst mit. Eines schönen Morgens kommen er und die Kollegen in die Firma und es war wirklich alles leer - es standen nur noch 2 Papierkörbe im Zimmer - alle Bürostühle und natürlich auch der Privat-PC meines Bekannten. War ein Stück Mühe, den wieder zu bekommen!

War ein Fall von Recht haben und Recht kriegen…

Grüße

Wendy

So lange die Gegenstände noch vor Ort sind und man sich zeitig drum kümmert , und nachweisen kann , das diese Eigentum des Mitarbeiters sind , gehen die zurück an den Mitarbeiter , sofern diese auch noch im Betrieb waren als der Gerichtsvollzieher kam

Leider durfte ich das auch einmal miterleben ( 2008 ) und das während ich wegen einer OP Krank geschrieben war , ich kam nach den 14 Tagen wieder an die Arbeitsstelle und da war zu .

Ebenso befanden sich in der Werkstatt Messgeräte , Werkzeug usw , da man als Sub Unternehmer eigentlich immer mit eigenen Werkzeug arbeitet

Da es aber durch die Buchführung Kaufbelege gab und eine Inventurliste , die den Werkzeugsatz "3 " ziemlich detailiert beschrieb , ebenso die Messgeräte durch die Kaufrechnungen . Allerdings war der Prüfmonitor in der Werkstatt schon abgehängt und nicht mehr da , man sah die Bohrlöcher in der Wand , aber selbst der Insolvenzverwalter wusste nichts von dem Gerät .
da wird vermutet das der Besitzer Betriebseigner kurz vor Toresschluss noch Wertgegenstände gerettet hatte in seinem Mini VAN , Denn der hatte kurz zuvor auch seine Wohnung geräumt und war zunächst unbekannt verzogen .

erst Jahre später durch einen Diskobesuch der Tochter , die zum Einlass ihren Personalausweis vorzeigen musste und der eine Security Sie kannte weil er wohl auch eher zufälligerweise in die selbe Gegend gezogen war , wurde die Anschrift bekannt und der Insolvenz Antrag wurde neu aufgerollt , aber der Monitor blieb verschollen