Hi @ all,
mein Bruder hat ne externe FP für seine PC günstig über Sofortkaufen (per angenommenem Preisangebot) ersteigert.
Der Verkäufer ist ein private Verkäuferin, kein Ebay-Händler oder Powerseller etc.
Die FP wurde als „neu“ deklariert. Gleichzeitig mitgeteilt, daß man keine Rechnung beifügen könne, da es sich um ein Geschenk handelt, welches dort verkauft wird.
Als Privatverkäufter schließt der Verkäufer jegliche Gewährleistung und Rückgabe aus.
Nun kommt das Teil mit gebrochenem Siegel der Verpackung daher, es riecht bereits nach dem Auspacken nach verbranntem Gummi und es klötert etwas gewaltig im Gehäuse. Die FP ist kaputt, man braucht sie gar nicht erst anschließen, um das festzustellen.
Ist die Verkäuferin nun durch ihren angekündigten Gewährleistungs- und Rückgabeausschluß aus allem raus?
Die FP wurde per „versichertem Versand“ verschickt, es handelt sich aber mit Sicherheit nicht um einen Transportschaden.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß,
Gerhard