Privatverkauf,keine Rückgabe, null Gewährl

Hi @ all,

mein Bruder hat ne externe FP für seine PC günstig über Sofortkaufen (per angenommenem Preisangebot) ersteigert.

Der Verkäufer ist ein private Verkäuferin, kein Ebay-Händler oder Powerseller etc.

Die FP wurde als „neu“ deklariert. Gleichzeitig mitgeteilt, daß man keine Rechnung beifügen könne, da es sich um ein Geschenk handelt, welches dort verkauft wird.

Als Privatverkäufter schließt der Verkäufer jegliche Gewährleistung und Rückgabe aus.

Nun kommt das Teil mit gebrochenem Siegel der Verpackung daher, es riecht bereits nach dem Auspacken nach verbranntem Gummi und es klötert etwas gewaltig im Gehäuse. Die FP ist kaputt, man braucht sie gar nicht erst anschließen, um das festzustellen.

Ist die Verkäuferin nun durch ihren angekündigten Gewährleistungs- und Rückgabeausschluß aus allem raus?

Die FP wurde per „versichertem Versand“ verschickt, es handelt sich aber mit Sicherheit nicht um einen Transportschaden.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruß,
Gerhard

Hallo,

FAQ:1167

Ist die Verkäuferin nun durch ihren angekündigten
Gewährleistungs- und Rückgabeausschluß aus allem raus?

Nein, der Artikel muss der Beschreibung entsprechen.

Gruß,

Myriam

Hi

Solche Fälle sind schwierig wenn man da an den VK rankommen will.
Ein Gewährleistungsausschluss hilft ihr nicht wenn der Mangel bekannt war, bei allen unbekannten Mängeln greift er, egal wie offensichtlich sie für einen erscheinen der sich auskennt.

Eine geschenkte neue Festplatte wird ja kaum verbrannt riechen und klappern. Und sowas wird kaum nicht auffallen können.
Aber man weiß nicht mit was für Ausreden sie kommen könnte die plausibel erscheinen mögen (alá technisch total unbegabte Frau, null Ahnung von irgendwas - oder „Bei mir roch und klapperte sie nicht“) oder auf was für ein Trip der Richter ist.
Denn darauf würde es hinauslaufen. Ein Prozess wo ein Richter entscheidet ob sie davon gewußt haben muss und mit Absicht das kaputte Ding scheinheilig loswerden wollte oder nicht.

Du könntest versuchen zu testen wie weiß ihre Sturheit geht.
Denn vor Gericht kann es auch schlecht für sie ausgehen und dann bleibt sie auf den Kosten sitzen.

Ich täte einen Brief schicken in neutralen bis freundlichen Tonfall mit Auflistng der Mängel und da schon klarmachen das man zum Anwalt gehen werde und die Sache per Prozess regeln werde wenn die offensichtlich kaputte Festplatte nicht zurückgenommen wird.
Erfüllungsdatum setzen (~10 Werktage) und das per Einschreiben Einwurf Briefkasten losschicken. Beleg aufheben.

Wenn die Zeit fruchtlos verstrichen ist kann du es dir aussuchen ob du deine Drohung wahrmachst oder nicht.

Alternativ kannste dich auch an den Hersteller wenden (Garantie), mit Ausdruck von der eBay Auktion als Rechnung.
Vielleicht sind se kulant und hängen die Nase in den Wind und klappern auch nicht rum :wink:

MfG
Lilly

Ach und die Moral von der Geschicht: Kaufe nie technische Geräte von Privat bei eBay nicht ;D

Man kann die Pflichten nicht ausschliessen
Zu oft steht in auktionen geschrieben: Das neue bla bla zwingt mich dazu, bla bla Schliessen dies und das aus, wenn Sie nicht einverstanden sind biten Sie nicht.

Das ist natürlich quatsch.
Das Gesetz, in diesen Fall das BGB kann natürlich nicht ausgeschlossen werden.

Da dies Produkt deienr Meinung nicht Frei von Mängeln war kannst u natürlich den Verkäufer heran ziehen.

Falls du wie deiner Meinung nach der Verkäufer vorher von diesen Mängel wusste kann es auch eine Straftat sein.

Hi

Falls du wie deiner Meinung nach der Verkäufer vorher von
diesen Mängel wusste kann es auch eine Straftat sein.

Nur gilt deine Meinung nicht. Ist ja auch subjektiv.
Nur Beweise gelten.

Ist eigentlich egal im Recht zu sein wenn du kein Recht bekommst hast verloren.

MfG
Lilly

Ja aber er kann zu seiner Meinung einen Beweis antreten und das ganze dann zu einer strafrechtlichen Überprüfung bringen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Zu oft steht in auktionen geschrieben: Das neue bla bla zwingt
mich dazu, bla bla Schliessen dies und das aus, wenn Sie nicht
einverstanden sind biten Sie nicht.

Das ist natürlich quatsch.

Stimmt.

Das Gesetz, in diesen Fall das BGB kann natürlich nicht
ausgeschlossen werden.

Doch, kann es wohl. Nicht vollständig, sondern teilweise. Viele Normen im BGB (insbesondere des Schuldrechts) sind dispositiv. Für die Gewährleistung ergibt sich das schon aus § 444 BGB. Dort steht, wann ein Gewährleistungsausschluss unwirksam ist. Und nun denken wir nach: Wenn das Gesetz das regelt, muss es ja wohl davon ausgehen, dass ein Gewährleistungsausschluss überhaupt möglich ist, oder…?

Levay

Hallo,

die Gewährleistung bei Privatauktionen auszuschließen ist absolut sinnvoll. Das heißt jedoch nicht, dass man Dir defekte Waren andrehen kann und Du Dich betrügen lassen musst. Sondern es heißt, dass - sollte nach dem Kauf ein Defekt eintreten - der Verkäufer nicht gewährleistungspflichtig ist. Die Ware, die man Dir schickt, muss jedoch der Beschreibung entsprechen. Defekte etc. müssen also angegeben werden. Ausnahme: Der Verkäufer schreibt, dass er keine Ahnung hat, ob die Ware defekt ist oder nicht, und Du auf eigenes Risiko das Ding ersteigerst.

Ciao,
Andreas

Mahlzeit,

Ach und die Moral von der Geschicht: Kaufe nie technische
Geräte von Privat bei eBay nicht ;D

ich finde, das ginge zu weit. Die Festplatte kann nicht allzuviel gekostet haben; man kann den Fall an eBay melden, wobei im günstigsten Fall das Geld wieder reinkommt, im ungünstigsten ist es halt weg und der Verkäufer kassiert eine Negativbewertung mit deutlichen Worten.

Ich habe jedenfalls des öfteren gebrauchte Hardware bei eBay gekauft, dabei auch von privat, und hatte selten Probleme damit!

Gruß

Sancho

Hi

Das Siegel der Verpackung ja wohl nicht wichtig.Wichtig ist das Siegel auf dem Festplattengehäuse wenn das beschätigt ist deutet es meist darauf hin das es geöffnet wurde.

Wenn du sie bicht audprobiert hast kannst du wohl kaum behaupten sie wäre defekt.Du weist ja dann noch nicht mal ob überhaupt eine drin ist.

Wegen transportschaden eine festplatte sehr empfindlich, wenn sie nicht gut verpackt war ist dies durchaus möglich. Meiner erfahrung nach werden zum beispiel interne HDD s in kartonagen verpackt die innen sehr dick mit schaumstoff ausgekleidet sein.

Natürlich darf der Verkäufer nicht wissentlich defekte Sachen als funktionsfähig beschreiben.
Hast du eigentlich schon mal mit dem Verkäufer gesprochen?