Prüfungsbedingungen Kauffrau im Einzelhandel

Hallo
Ich habe im Sommer 2011 mein Ausbildung zur Verkäuferin erfolgreich absolviert und habe mich dann dazu entschieden Kauffrau im Einzelhandel also das 3. Jahr zu machen. Soweit sogut. Als es dann zur Abschlussprüfung kam, bin ich bedauerlicherweise durchgefallen… ist nun auch nicht ganz so tragisch…aber jetzt kommts… Bei meiner wiederholungsprüfung musste ich auf einmal den 1. Teil auch wiederholen (als einzige von allen Ehrenrundlern)obwohl der Teil ja bei meiner Verkäuferprüfung drankam und der bestanden wurde!!!
Mir kam es an sehr komisch vor aber aufgrund des Prüfungsdrucks dachte ich dann: egal, wird schon seine Richtigkeit haben. Aber da stimmt doch was nicht?!
Nun soll dieser 1.Teil laut online Ergebnis von mir komplett verhauen worden sein. So oder so meine ich das ich diesen Teil GAR NICHT hätte schreiben müssen. Das konnte ich auch beim Institut für Berufsausbildung nachlesen aber was zählt nun? Die bessere Prüfung?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Beiße bei der IHK auf Granit und Hilfe von denen kann man nicht erwarten!

Hallo Monaluuu,

dein Problem hat es in sich. Sorry, da habe ich zu wenig Ahnung, um dir weiterhelfen zu können. Ich hoffe, du findest jemanden, der sich bei Einzelhandelskaufleuten sehr gut auskennt.

nordon

Nimm dir einen Anwalt wenn es so ist wie du schildertst hat die IHK schlechte Karten und muss alles bezahlen.

Hallo,

alle Behörden haben eine übergeordnete Stelle (= „Aufsichtsbehörde“). Diese übt die Kontrolle aus und nimmt Beschwerden entgegen. Ggf. im Kleingedruckten der Homepage der IHK nachlesen, bei der IHK anrufen oder beim Wirtschafts- oder Bildungsministerium des Bundeslandes gezielt nachfragen.

Prüfungsergebnisse sind Verwaltungsentscheidungen und können nur innerhalb einer bestimmten Frist (meist 1 Monat) schriftlich angefochten werden. Wichtig ist, dass man den fristgerechten Eingang des Widerspruchs bei der korreklten Stelle (im Prüfungszeugnis/-bescheid genannt) nachweisen kann.

Ggf. gibt es hier noch genauere Tipps:

http://www2.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung…

Gruß

RHW

Rufe notfalls beim BIBB in Berlin an und lass Dir bescheinigen, dass Du diese Prüfung nicht hättest ablegen müssen. Wenn das so ist, zählt die bestandene.