Ich glaube langsam der will mich über den Tisch ziehen
Angegeben war und ist die Wohnung mit 59qm. Ich habe dann mal ausgemessen und es sind tatsächlich nur knappe 50qm.
Es kommt mir alles ein wenig spanisch vor…denn es gibt ja zum Beispiel auch Wände die gefliest sind und so… ich glaube irgendwie nicht an diese 156m2
hi,
und wenn du jetzt mal grob aus der Erinnerung einen Grundriss skizzierst, kann man das auch prüfen.
Oder du startest eine weitere Raterunde im Nebel.
grüße
lipi
Also, wenn die 156 m² die ganze Wohnung betrifft, musst du beachten, dass manche Wände von beiden Seiten gestrichen werden müssen und somit eine höhere Gesamtfläche herauskommt.
Da kann man ja noch viel weniger sagen. Innenwände gehen doppelt in die Berechnung ein. Dafür sind Tür- und Fensterflächen abzuziehen.
Weiterhin ist die Frage, ob die Wände in allen Zimmern gestrichen werden sollen.
Eine sehr(!) grobe Schätzung erhältst du, wenn du die Fläche von Wänden und Boden (bzw. Decke) im Verhältnis 4:1 ansetzt. Eine Wohnungsgröße irgendwo zwischen 35 m² und 50m² ist wahrscheinlich.
hi,
ich glaube beim Maler dürfen die großzügig übermessen werden.
Grob überschlagen, wobei ich nur auf 48m² Grundfläche komme, sind es 154,44m²
Ich denke das passt schon recht gut.
grüße
lipi
Aha aha aha!!!
Also 59 m² Grundfläche, macht 97 m² zu streichende Wandfläche. Raten wir 6 m² Fensterfläche und 8 m² für Wohnungs- und Innentüren - dann landen wir bei 2,4 m Raumhöhe ganz grob bei einer Gesamt-Wandlänge von 47 m (ohne geflieste Wände).
Wenn die Wohnung 6 m x 10 m hat, sind das 32 m Außenwände, und es bleiben 15 m Wandlänge für Innenwände. Da Innenwände zwei Seiten in der Wohnung haben, bleiben 7-8 m.
Plus geflieste Wände im Bad.
Da es offenbar keine abgeteilte Küche und keinen abgeteilten Flur gibt, ist das nicht unrealistisch.
Ahaaa also kann man ausgehend von diesen 156m2 aber darauf schließen das die Wohnung aber auf keinen Fall 59qm hat oder? Interessiert mich nur mal so. Also kann das echt sein mit den 156m2…okay. Herzlichen Dank!
Hab grad nochmal geschaut - bis 2,5 m² wird übermessen, darüber muss abgezogen werden.
Die Türen sind also in den 97 m² mit drin, aber dem Lichteinfall auf dem Foto nach sind es sehr große Fenster, die fallen also vermutlich raus.
Nicht unbedingt. Dem Foto nach bilden Küche, Flur und ein Zimmer im wesentlichen einen großen Raum, es gibt nicht viele Innenwände.
Die 59 m² können durchaus hinkommen
hi,
Das ist eine Balkontür und ein abgesetztes kleines Fenster. Da wird alles übermessen.
Beim Fliesenspiegel bin ich mir unsicher, fällt aber nicht ins Gewicht.
im Grunde ja, denn der Balkon ist da anteilig mit drin.
Also es ist normal, dass die Wohnung selbst keine 59m² haben kann.
Wenn der Maler jedoch Türen und Fenster abgezogen hat, wird die Grundfläche größer.
Aber ich sag mal so: das sind 2 rechteckige Räume. Du wirst dich dabei doch kaum vermessen haben. Die Wände kann man für so einen schnellen Vergleich einfach mal übermessen.
Die Länge von dem Nebenzimmer ist schwer zu ermitteln. Alles Andere kann man mit genügend Langeweile recht gut abzählen.
ich denke, 50m² ist realistisch. Der Balkon hat aber keine 18m².
Passt wirklich nicht ganz zusammen.
Kellerräume eventuell?
Es gibt verschiedene Berechnungsmethoden zur Wohnfläche. Da müsste sich mal einer äußern, ob es irgendwie festgelegt ist, was bei Vermietung von privat gilt.
grüße
lipi
Vielen lieben Dank für die tollen Antworten!!!
Das wollte ich auch ansprechen … bei uns ging’s um Lehmputz, und da wären auch alle Fenster (3) und Türen (2) aufgrund der zu kleinen Größe übermessen worden. Daher hat mein Mann dann die Wände selbst verputzt.
Entscheidend wird nicht das Angebot, sondern die tatsächliche Rechnung sein. Insofern würde ich der Abrechnung des Vermieters widersprechen und die geforderte Nachzahlung nicht leisten.
Was das Angebot selbst betrifft, kann man vom Nettogesamtpreis 961,31 EUR die Abdeck- und Abklebearbeiten zuerst einmal in Abzug bringen und den verbleibenden Preis durch die angegebenen m² teilen. Dieser Einheitspreis in EUR/m² - man könnte ihn überprüfen lassen durch HWK beispielsweise hinsichtlich Angemessenheit- wäre dann Basis für die Höhe der tatsächlichen Abrechnung ==> Das Aufmaß kann gemeinsam von Vermieter und Mieter vor Ort geprüft werden ==> Fläche mal Preis/m² zzgl. Abklebekosten.
Im übrigen muss der Vermieter die Korrektheit seiner Abrechnung NACHWEISEN.
PS: Die Mängelanzeigen im Angebot betreffen alle Räume mit Decken/Wände?
Ich habe da noch eine ganz andere Frage: Was genau stand in der „Mängelanzeige“? Und was stand im Mietvertrag bezüglich Renovierungen? Möglicherweise bist zu zum Streichen gar nicht verpflichtet.
und sicherlich auch auf vielen anderen Seiten …
HAllo,
nehmen wir mal an die Wohnung hätte eine Kantenlänge von 8x6m (48qm). Das ergeben 28m Aussenwand…mal 2,5m Höhe sind das 70qm Wandfläche. Jetzt ziehst du gedanklich zwei Innenwände mit je 8m bzw. 6m…ergibt nochmal 14m Wand mal 2,5Höhe und da ja beide Seiten gepinselt werden sind das wiederum 70qm Wandfläche. Macht schonmal 140qm Fläche. So läppert sich eben alles zusammen. Fenster und Türen musst du natürlich abziehen…Decken gestrichen? Dachschrägen?
Die 156qm sind jetzt nicht sooo verquer
Gruß
Finde den Fehler!
Die Wandhöhe war die einzige präzise angegebene Größe, die Fläche war, wegen der unbekannten Raumform, in der Hinsicht nicht allein brauchbar.
schon klar…war ja auch ne Beispielrechnung und mit 2fuffzig lässt es sich halt einfacher rechnen.
Ausserdem schrieb ich:
„nehmen wir mal an…“
Gruß