Hallo Osmond
Ex RAF Terrorist Horst Mahler hatte schon ein paar Jährchen abgerissen, jetzt kommen 6 hinzu. Ein weiteres Verfahren ist noch anhängig, andere noch nicht rechtsgültig. Da kommt schon was 2-stelliges zusammen.
Horst Mahler ist Wiederholungstäter, da kommt dann eben einiges an Haftstrafen zusammen. Auch üblich denke ich, dass sich das Strafmass bei Wiederholungstätern erhöht. Als Mahler erstmals als Holocaustleugner auffiel gab es dafür noch keine Haftstrafe.
Soll denn der, der einmal für eine Verleumdung bestraft wurde, diese anschließend ohne Konsequenzen ungestraft sooft wiederholen können wie er will?
Nicht nur daher sprechen sich namhafte Juristen gegen §130 aus
und andere sind für die Erhaltung dieses Paragraphen.
Was Mahler m.M.n. erreichen will/ wollte, ist eine Prüfung der Fakten vor Gericht. Dies (und somit weitere unabhängige wissenschaftliche Untersuchung)ist aber per Gesetz ausgeschlossen, da ja alle relvanten Fakten bereits geklärt sind.
Eine wissenschaftliche Untersuchung des Holocaust ist keinesfalls ausgeschlossen. Gerichte sind dafür auch nicht zuständig, sondern entsprechende wissenschaftliche Einrichtungen. Untersuchungen des Holocausts hat es immer wieder gegeben, teilweise mit unterschiedlichen Ergebnissen über die Opferzahlen. Dies ist noch lange keine Leugnung des Holocausts und allein deshalb ist auch niemand verurteilt worden. Alle relevanten Fakten sind allerdings hinsichtlich des von Mahler verbreiteten Berichts von Germar Rudolf bekannt und die bedürfen auch vor Gericht keiner weiteren Erörterung.
Mörder, damit meine ich - auch Totschläger, kommen da billiger weg.
Die von Dir hier angegebenen Beispiele passen allerdings nicht ganz:
http://www.focus.de/panorama/welt/stuttgart_aid_2639…
„Im Prozess um die Ermordung des 19-jährigen Schülers Yvan S. mit einem Baseballschläger hat das Stuttgarter Landgericht am Mittwoch den 19 Jahre alten Hauptangeklagten Deniz E. neben zehn Jahren Jugendstrafe zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt……Deniz E. gilt einem Gutachten zufolge als psychisch krank.“
http://www.focus.de/panorama/vermischtes/urteil_aid_…
„Das Urteil des Gerichts liegt nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die wegen Mordes auf eine Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten plädiert hatte.“
http://www.welt.de/vermischtes/article2196234/Taeter…
„Der 21-jährige Türke Serkan A. und der 18-jährige Grieche Spyridon L. waren am Dienstag mit zwölf- und achteinhalbjährigen Haftstrafen belegt worden, weil sie einen Rentner in der Münchner U-Bahn brutal zusammengeschlagen hatten.“
Für die meisten dieser Täter gilt das Jugendstrafrecht oder sie sind laut Gutachten sogar psychisch krank. Würden diese Umstände auch für Mahler gelten, dann hätte auch er eine mildere Strafe erhalten müssen.
Odrsollen Menschen nur deswegen verurteilt werden, weil sie sagen, die vielen Dresdener, die 1945 jämmerlich verbrannten beim Terrorangriff der Anglamerikaner wären keine Opfer, sondern Täter (klare Beleidigung). Zitate der Autonomen und Antideutschen: Deutsche Täter sind keine Opfer, Keine Träne für Dresden, „Bomber-Harris do it again
Dies war mehr als geschmacklos und stellte die Antifa-Gruppierungen auf dasselbe unterirdische sprachliche Niveau wie die rechtsextremen Parolendrescher. Diese Äußerungen haben aber bei weitem nicht die Tragweite wie eine pseudowissenschaftlich unterlegte geschichtsrevisionistische Holocaustleugnung.
Gruß
Grin