RAF Terrorist-Nazi Horst Mahler: >6 Jahre Knas

und die Leugnung ist, zu Recht, unter Strafe gestellt

deine meinung, die deinerseits nicht ausreichend (so denke ich) reflektiert wurde…!!
(sollen wir nur noch erwiesene fakten äußern dürfen?? - da
bekommen die religionen erhebliche probleme)

Du bist offensichtlich anderer Ansicht und findest Mahler
sollte seine verwirrte Weltsicht weiterhin, auch vor Gericht
äußern dürfen?

natürlich, wenn sich niemand um den spinner kümmert und man ihm auch
nicht die bühne gerichtssaal quasi offeriert, dann haben wir auch mindestens ein problem weniger…

gruß
ad

natürlich, wenn sich niemand um den spinner kümmert und man
ihm auch
nicht die bühne gerichtssaal quasi offeriert, dann haben wir
auch mindestens ein problem weniger…

Ist natürlich Blödsinn, denn das Problem wird nicht durch Weghören aus der Welt geschafft, die Nazis sind weit weniger harmlos als Du es gern hättest.

S-J

Hi,
hier zur Relativierung zwei Meinungen anderer, kompetenter Juristen wie Hoffmann Riem (ex Verfassungsrichter), Winfried Hassemer (ex Vizepräsident BVG)

http://www.sueddeutsche.de/politik/113/444850/text/10/
Zitat:
Hassemer: … Ich bin beispielsweise kein Anhänger der Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung. Natürlich ist das ein deutsches Sonderproblem, das sich unserer unseligen Geschichte verdankt. …
Hassemer: Eine europäische Lösung würde den Druck von Deutschland wegnehmen. Aber ich bin kein Freund solcher Tatbestände, die falsche Meinungen unter Strafe stellen.

Ex Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem äußerte bereits seine Bedenken an der Recht- und Zweckmäßigkeit eines Meinungsstraftatbestandes (§130).

http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/3972…
Zitat:
„Ich würde als Gesetzgeber die Holocaust-Leugnung nicht unter Strafe stellen.“

Bishop Williamson droht nun internationaler Haftbefehl (Auslieferung), wie Frau Zypris andeutete.

http://www.focus.de/politik/weitere-meldungen/holoca…
Zitat:
Wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am Freitag in Brüssel mitteilte, könnten die Ermittlungen der deutschen Staatsanwaltschaft gegen den Holocaust-Leugner und ultrakonservativen Bischof Richard Williamson zu einem Europäischen Haftbefehl gegen ihn führen. Der Erfolg eines solchen sei allerdings ungewiss.

http://www.tagesspiegel.de/politik/Holocaust-Verfass…

lg O

Hi,

hier zur Relativierung zwei Meinungen anderer, kompetenter
Juristen wie Hoffmann Riem (ex Verfassungsrichter), Winfried
Hassemer (ex Vizepräsident BVG)

Hätte, könnte, wäre…

Das Gesetz ist seinerzeit demokratisch zustandegekommen. Und es gilt nach wie vor.
Wer dagegen verstößt, wird belangt.
Ist eigentlich recht einfach.

WoDi

Zuhören

Ist natürlich Blödsinn, denn das Problem wird nicht durch
Weghören aus der Welt geschafft,

niemand hat von weghören geredet bzw. geschrieben - vielleicht solltest du einfach mal das „richtig“ lesen was so geschrieben wird -
zudem ist nichts einfach nur blödsinn nur weil du es schreibst, noch dazu ohne irgendeine begründung, geschweige denn einer fundierten…

die Nazis sind weit weniger
harmlos als Du es gern hättest.

weder hab ich geschrieben dass nazis harmlos sind, noch ist dies meine meinung (ich denke es ist unzweifelhaft, dass es unter den „neo-nazis“ wie auch unter den „autonomen“ sowohl harmlose wie auch gewalt-gefährliche typen gibt - mit einer einschränkung der meinungsfreiheit wird man allerdings die spreu vom weizen nicht trennen können, sondern ganz im gegenteil…) - es geht mir allein um den umgang mit ihnen und anderen menschen die ihre meinung äußern

gruß
ad

Hallo Osmond,

warum stellst Du Deine Frage nicht im Rechtsbrett und holst Dir dort ein paar fundierte ‚Meinungen’.

drakonischen Strafen im Bereich von Morddelikten adäquat,

Oder hätte Mahler gar lebenslänglich kriegen sollen

Solch unsachgemäße Äußerungen sind jedenfalls eher einer billigen Meinungsmache dienlich als einer sachgemäßen Diskussion.

Du bist offensichtlich folgender Meinung:
„Der arme Herr Mahler wird wie ein Mörder behandelt nur weil er mal seine Meinung geäußert hat.“

Erstens, wie schon von Tychiades angemerkt wären es bei Mord mindestens 15 Jahre anstatt 6 Jahre geworden. Zweitens, begibt man sich bei Äußerung der Holocaustleugnung in den Bereich der Beleidigung, Verleumdung sowie der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Abgesehen von dem besonderen Straftatbestand der Holocaustleugnung selbst alles schon strafwürdiges Verhalten (besonders schwerwiegend durch die Verbreitung in öffentlichen Versammlungen und durch entsprechende Schriften, §187).

Entgegen dem, was Du hier suggerierst kommt nicht gleich jeder in den Knast nur weil er mal so was geäußert hat wie: „ Also das mit dem Holocaust, dass kann ich gar nicht glauben.“ Mahler hat den Holocaust als Lüge dargestellt und dazu die Schriften von Germar Rudolf verbreitet, die nachgewiesener Massen eine gezielte Verfälschung historisch gut belegter Tatsachen darstellen. Dabei war Mahler stets auf eine größtmögliche Öffentlichkeit bedacht.

Möchtest Du die Straftatbestände Beleidigung, Verleumdung sowie der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener auch abschaffen weil diese Deiner Meinung nach der Meinungsfreiheit im Wege stehen?

Das man hierzulande bei der Holocaustleugnung besonders empfindlich reagiert liegt nun mal an unserer Geschichte. Ich würde mir allerdings wünschen, dass man generell die Leugnung von historisch erwiesenem Völkermord durch gezielte Verfälschung der Tatsachen überall auf der Welt unter strenge Strafe stellt. Es kann nicht sein das jeder Diktator oder seine politischen Nachfolger sich die Geschichte ungestraft schön schreiben und dabei die Opfer verhöhnen.

Gruß
Grin

Hi Grin
Ex RAF Terrorist Horst Mahler hatte schon ein paar Jährchen abgerissen, jetzt kommen 6 hinzu. Ein weiteres Verfahren ist noch anhängig, andere noch nicht rechtsgültig. Da kommt schon was 2-stelliges zusammen.
Manche sehen das als Bestrafung für „nur“ eine Meinungsäußerung.
Nicht nur daher sprechen sich namhafte Juristen gegen §130 aus (siehe mein 2. Beitrag).
Was Mahler m.M.n. erreichen will/ wollte, ist eine Prüfung der Fakten vor Gericht. Dies (und somit weitere unabhängige wissenschaftliche Untersuchung)ist aber per Gesetz ausgeschlossen, da ja alle relvanten Fakten bereits geklärt sind. In anderen „profanen“ Prozessen wird hier jedoch anders verfahren, sind Beweisanträge stets zulässig.
Mörder, damit meine ich - auch Totschläger, kommen da billiger weg. Zumal ja bei guter Führung (wegen Uneinsichtigkeit Mahlers liegt sie wohl bei ihm nicht vor) eine Begnadigung nach ca. 12-15 Jahren üblich ist.
Ich persönlich halte das Vorgehen z.B. der U-Bahntäter für weitaus verwerflicher als seine historische Meinungsäußerung, seine andere Sichtweise.
Bestrafung aber: etwa dieselbe bis höher.
Könnte analog demnächst die Meinungsäußerung, in Dresden seien 1945 250.000 Menschen ermordet worden (anstelle 25.000 Opfern, auftragsgemäß von der Historikerkommission ermittelt) unter Strafe gestellt? Odrsollen Menschen nur deswegen verurteilt werden, weil sie sagen, die vielen Dresdener, die 1945 jämmerlich verbrannten beim Terrorangriff der Anglamerikaner wären keine Opfer, sondern Täter (klare Beleidigung).
Zitate der Autonomen und Antideutschen:
Deutsche Täter sind keine Opfer, Keine Träne für
Dresden, „Bomber-Harris do it again

Und die Zockerelite der Banker darf sogar noch ihre Abfindungen einklagen, sofern sie sie nicht vom Steuerzahler über Soforthilfsmaßnahmen finanziert bekommen.
Da die Verurteilung Mahlers eine allgemeine Medien-Nachricht ist, habe ich die Frage hier gestellt.
Otto Schily und Gerhard Schröder haben den Bader Meinhoff Terroristen Mahler dereinst verteidigt,. Jetzt wird er geächtet.
Du hast nun Deine Sichtweis dargestellt, dafür danke ich. Jedoch scheinen manche Leute diese Cause differenter zu beurteilen.
lg O

http://www.focus.de/panorama/welt/stuttgart_aid_2639…
http://www.focus.de/panorama/vermischtes/urteil_aid_…
http://www.welt.de/vermischtes/article2196234/Taeter…
http://www.bild.de/BILD/politik/wirtschaft/2009/02/1…
http://september.web-republic.de/aak/?p=160
http://www.heise.de/tp/blogs/foren/S-Deutsche-Taeter…

sollen wir nur noch erwiesene fakten äußern dürfen?? - da
bekommen die religionen erhebliche probleme)

Aber natürlich und zwar dann, wenn die Persönlichkeitsrechte verletzt oder das Ansehen anderer Menschen verunglimpft wird.

Was immer wieder nervt ist, dass gerade Typen wie Mahler, die einem autoritär-gewalttätigen Führerstaat nachhängen, sich auf die demokratisch legitimierte Meinungsfreiheit berufen. Ich finde diese Leute sollen bekommen, was sie bewundern, natürlich im rechtsstaatlichen Rahmen, nämlich einen sehr starken Staat…

S-J

Hallo Osmond

Ex RAF Terrorist Horst Mahler hatte schon ein paar Jährchen abgerissen, jetzt kommen 6 hinzu. Ein weiteres Verfahren ist noch anhängig, andere noch nicht rechtsgültig. Da kommt schon was 2-stelliges zusammen.

Horst Mahler ist Wiederholungstäter, da kommt dann eben einiges an Haftstrafen zusammen. Auch üblich denke ich, dass sich das Strafmass bei Wiederholungstätern erhöht. Als Mahler erstmals als Holocaustleugner auffiel gab es dafür noch keine Haftstrafe.

Soll denn der, der einmal für eine Verleumdung bestraft wurde, diese anschließend ohne Konsequenzen ungestraft sooft wiederholen können wie er will?

Nicht nur daher sprechen sich namhafte Juristen gegen §130 aus

und andere sind für die Erhaltung dieses Paragraphen.

Was Mahler m.M.n. erreichen will/ wollte, ist eine Prüfung der Fakten vor Gericht. Dies (und somit weitere unabhängige wissenschaftliche Untersuchung)ist aber per Gesetz ausgeschlossen, da ja alle relvanten Fakten bereits geklärt sind.

Eine wissenschaftliche Untersuchung des Holocaust ist keinesfalls ausgeschlossen. Gerichte sind dafür auch nicht zuständig, sondern entsprechende wissenschaftliche Einrichtungen. Untersuchungen des Holocausts hat es immer wieder gegeben, teilweise mit unterschiedlichen Ergebnissen über die Opferzahlen. Dies ist noch lange keine Leugnung des Holocausts und allein deshalb ist auch niemand verurteilt worden. Alle relevanten Fakten sind allerdings hinsichtlich des von Mahler verbreiteten Berichts von Germar Rudolf bekannt und die bedürfen auch vor Gericht keiner weiteren Erörterung.

Mörder, damit meine ich - auch Totschläger, kommen da billiger weg.

Die von Dir hier angegebenen Beispiele passen allerdings nicht ganz:

http://www.focus.de/panorama/welt/stuttgart_aid_2639…

„Im Prozess um die Ermordung des 19-jährigen Schülers Yvan S. mit einem Baseballschläger hat das Stuttgarter Landgericht am Mittwoch den 19 Jahre alten Hauptangeklagten Deniz E. neben zehn Jahren Jugendstrafe zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt……Deniz E. gilt einem Gutachten zufolge als psychisch krank.“

http://www.focus.de/panorama/vermischtes/urteil_aid_…

„Das Urteil des Gerichts liegt nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die wegen Mordes auf eine Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten plädiert hatte.“

http://www.welt.de/vermischtes/article2196234/Taeter…

„Der 21-jährige Türke Serkan A. und der 18-jährige Grieche Spyridon L. waren am Dienstag mit zwölf- und achteinhalbjährigen Haftstrafen belegt worden, weil sie einen Rentner in der Münchner U-Bahn brutal zusammengeschlagen hatten.“

Für die meisten dieser Täter gilt das Jugendstrafrecht oder sie sind laut Gutachten sogar psychisch krank. Würden diese Umstände auch für Mahler gelten, dann hätte auch er eine mildere Strafe erhalten müssen.

Odrsollen Menschen nur deswegen verurteilt werden, weil sie sagen, die vielen Dresdener, die 1945 jämmerlich verbrannten beim Terrorangriff der Anglamerikaner wären keine Opfer, sondern Täter (klare Beleidigung). Zitate der Autonomen und Antideutschen: Deutsche Täter sind keine Opfer, Keine Träne für Dresden, „Bomber-Harris do it again

Dies war mehr als geschmacklos und stellte die Antifa-Gruppierungen auf dasselbe unterirdische sprachliche Niveau wie die rechtsextremen Parolendrescher. Diese Äußerungen haben aber bei weitem nicht die Tragweite wie eine pseudowissenschaftlich unterlegte geschichtsrevisionistische Holocaustleugnung.

Gruß
Grin

Was Du sagst, hat was von Sharia (Aug um Aug und so).

Mahlers (psychedelischen) Verfassungsentwurf und Plan für die erste Zeit nach der Regierungsübernahme wirst Du ja wohl gelesen haben.
Gewalttätigkeit kommt da nicht vor, auch nicht bei der Rückführung der Ausländerquote und der Wiedererlangung der Ostgebiete.

Doch es soll eine Brücke gebaut werden, damit man mit dem Auto nach Helgoland fahren kann. Verrückt, aber nicht böse.

LG

Gitta

Was Du sagst, hat was von Sharia (Aug um Aug und so).

Mit Scharia kenn ich mich nicht so aus, Du?

Mahlers (psychedelischen) Verfassungsentwurf und Plan für die
erste Zeit nach der Regierungsübernahme wirst Du ja wohl
gelesen haben.

Willst Du mich beleidigen?

Gewalttätigkeit kommt da nicht vor, auch nicht bei der
Rückführung der Ausländerquote und der Wiedererlangung der
Ostgebiete.

Kleiner Schelm der Mahler, was?

Doch es soll eine Brücke gebaut werden, damit man mit dem Auto
nach Helgoland fahren kann. Verrückt, aber nicht böse.

Ach so, na dann bin ich auch für Mahler, wenn der „nur verrückt“ ist.

Wie naiv kannn man eigentlich sein?

S-J