Hallo Artur Speitel,
Sie haben wahrscheinlich AM 06.08.2010 auf meine Frage vom Selbstauflösungsrecht AM 28.07.2010
geantwortet. Leider kann ich Ihr Schreiben nicht öffnen…und ich möchte Sie bitte, mir die Antwort nochmals zu senden, damit ich sie lesen kann.
Mit freundlichen Grüssen
Edem Kossi