Verstehe ich nicht wirklich, PayPal sind für Dich Kosten des Geldverkehrs und haben nur etwas in Deiner Kalkulation der Verkaufspreise sich wiederzufinden. Auf der Rechnung kann man das aufliesten, wenn Deine AGB’s dieses enthalten.
Bedeutet ist wie bei Porto/Fracht/Verpackung, wenn dem Kunden das vor Kaufvertragsabschluss mitgeteilt wurde, kann man die Kosten auch in der Rechnung ausweisen. Ansonsten nicht, dann sind das nur Kosten in Deiner Buchführung, die den Ertrag schmälern in der E/A und versteuern musst Du ja nur den Gewinn.
Anmerkung:
finde es witzig, wenn man hier Fragen stellt, die ein Steuerberater beantworten sollte, der aber Geld kostet. Was machst Du wenn Dir jemand eine Falschaussage schreibt, denn das Steuergesetzt ändert sich ja ständig Wenn ich richtig informiert bin, gibt es bei jeder IHK Lehrgänge für solche Personenkreise, damit man nicht dann bei der EKST auf die Nase fliegt.
Netz ist gut aber nicht zu 100% richtig.