Rechnung in USD stellen,wird in € umgerechnet?

Hi ,

meine frage wäre,
Ich betreibe ein Kleingewerbe und verkaufe per Dropship versch. Waren.
Da die Waren in die ganze Welt verschickt werden und ich Zahlungen dafür in US-Dollar erhalte , wollt ich wissen ob ich die Rechnungen dann auch in US-Dollar schreiben soll/muss und was das Finanzamt dazu sagt wenn ich denen dann meine Umsätze in € anzeige ?

Danke vielmals

Hallo DropShipper,

ich gehe davon aus, dass Sie in DE ansässig sind. Die Rechnungstellung kann weltweit in EUR erfolgen. Wenn Sie mit Ihren Kunden die Rechnungstellung in anderer Währung vereinbaren, ist dies auch möglich. Die in Fremdwährung gestellte Rechnung wird in jedem Fall in umgerechneten EUR in Ihrer Buchhaltung mit dem am Buchungstag gültigen Umrechnungskurs gebucht. Bei Zahlungsbuchung kann immer (ob EUR oder FW-Rechnung) eine Kursdifferenz entstehen, denn Ihr Auslands-Kunde zahlt wahrscheinlich selten in der Rechnungswährung.
Viel Erfolg.
Ihr Berater.

#########################################
Hi ,

meine frage wäre,
Ich betreibe ein Kleingewerbe und verkaufe per Dropship
versch. Waren.
Da die Waren in die ganze Welt verschickt werden und ich
Zahlungen dafür in US-Dollar erhalte , wollt ich wissen ob ich
die Rechnungen dann auch in US-Dollar schreiben soll/muss und
was das Finanzamt dazu sagt wenn ich denen dann meine Umsätze
in € anzeige ?

Danke vielmals

Moin kenaldo89,

dem FA gegenüber musst Du in € anzeigen; Du musst ihnen aber auch den Umrechnungskurs $/€ nachweisen, ansonsten wäre es Dir möglich Deinen zu versteuernden Gewinn zu manipulieren. Dein Sitz ist in Deutschland, also musst Du dem deutschen Fiskus auch Dein Ergebnis (Stuererklärung) in EURO präsentieren. Wenn Du mit Fremdwährungen arbeitest, so muss Du zumindest am Stichtag (31.12.)die Fremdwährung mit dem amtlichen Umrechnungskurs in EURO ausweisen!!
Dein Problem ist der kalkulierte Kurs: ich schlage Dir vor an Ausländer in USD zu fakturieren und innerhalb der EU in EURO. Hier solltest Du natürlich einen Kurs wählen, der für Dich günstig ist. D.h. wenn etwas 100 € kostet, dann solltest Du zumindest 135 $ dafür verlangen bzw.auszeichnen. das wäre dann ein Kurs von 1€ zu 1,35 $. Der $ dümpelt zzt. zwischen 1,30 und 1,35 herum.Du musst also entscheiden wie Du Dein $-Angebot auspreist!!
konnte ich Dir helfen?? ich hoffe, zumindest ein wenig.
MfG
Fuchs

Kein Problem du kannst die Rechnungen in jeder beliebigen freikonvertierbaren Währung ausstellen. Beim Buchen musst du nur den Betrag zum amtlichen Kurs umrechnen. Wenn dann die Zahlung erfolgt, kann e szu Kursdifferenzen kommen, die dann auf das entsprechende Konto (Kursdifferenzen) gebucht werden. Wenn die Umsätze in US$ einen größeren Umfang haben, lohnt es sich evtl. Devisentermingeschäfte abzuschließen. Bitte mit deiner Bank reden.

Gruß

Woelm

Hi.

Wieso willst du die Rechnung in USD schreiben? Wenn du im Ausland bestellst, bekommst du doch auch keine Rechnung in €, sondern in der Landeswährung geschickt…

mfg

danke für die schnelle antwort :smile:
der umrechnungskurs wird automatisch über paypal umgerechnet. d.h. dann muss ich die rechnung wohl in US-Dollar schreiben und daneben wieviel es in euro entspricht ,falls ich es richtig verstanden habe ?

danke für die schnelle antwort :smile:
der umrechnungskurs wird automatisch über paypal umgerechnet. d.h. dann muss ich die rechnung wohl in US-Dollar schreiben und daneben wieviel es in euro entspricht ,falls ich es richtig verstanden habe ?.

Hallo Kenaldo89,

Schreibe Deine Rechnungen in Euro, dann hast Du weniger Probleme mit dem Finanzamt und auch mit den Kursdifferenzen. Ich würde Dir sogar den Tipp geben, das der Empfänger in Euro bezahlen muss, dann entstehen Dir keinerlei Kursdifferenzen, denn die trägt dann der Absender, weil er ja mehr oder weniger Dollar für den Euro hinblättern muss.

Aber Du könntest ein Problem mit der Umsatzsteuer bekommen wenn Du Umsatzsteuerpflichtig bist. Es ist wegen den Nachweisen, das die Ware auch an Gewerbetreibende gegangen ist. Sind es Privatpersonen,muss die Steuer eigentlich ausgewiesen werden und der Kunde muss diese mit bezahlen. Du musst Dir das so vorstellen, als ob die hier Urlaub machen würden und gehen Einkaufen, dann bezahlen die auch den Bruttobetrag. Oder Du bis im Urlaub in den USA und in Frankfurt am Flughafen wirst Du gefragt ob Du etwas zu Verzollen hast. Und das obwohl man schon die Steuer in den USA bezahlt hat. Großes Problem ist der Onlinehandel, wenn man Dinge im Ausland kauft müssen diese Dinge hier eigentlich beim Zoll angemeldet werden, wenn es die vorgegeben Grenzen übersteigt.

Ich bin aber nur Buchhalter und kein Steuerberater, fälltst Du unter Kleinstunternehmer nach dem Steuer gesetzt? Oder wie oben gefragt bis Du Umsatzsteuerpflichtig?

So mehr habe ich nicht ohne im Umsatzsteuergesetzt nach zu schauen.

Gruß Hans Holger

Hallo Kenaldo89,

die Rechnung selbst wird nur in einer Währung erstellt, entweder USD oder EUR oder sonstige Währung.
Gängige Buchhaltungsprogramme, bei denen der Mandant DE eingestellt ist, lassen Umrechnungskurse hinterlegen und die Rechnung wird in USD gebucht, das Programm rechnet automatisch in EUR um und die Konten weisen dann auch nur EUR aus.
Wenn nicht mit so einem Programm gearbeitet wird, ist es sinnvoll auf der eigenen Kopie die Paypal-Umrechnung zu notieren. Wenn dann die Buchung erst bei Geldeingang erfolgt, kann man gleich den Unterschied der Paypal-Umrechnung zu dem von der Bank gutgeschriebenen Wert sehen. In einem Buichhaltungsprogramm würde dann der Unterschied als Währungsgewinn bzw. -verlust ausgewiesen.
Ist das verständlich?
Viel Erfolg!
Ihr Berater

Hallo,
die Rechnungen können in US Dollar geschrieben werden.
(Was möchte der Kunde?) Ich gehe davon aus, daß der Jahresabschluß als Einnahme/Überschußrechnung (4/3 Rechner) gemacht wird.
Der Umsatz also erst gebucht wird, wenn die Zahlung eingegangen ist. Auf Deiner Rechnungskopie sollte dann der „Euro-Zahlbetrag“ und der Umrechnungskurs aus dem Kontoauszug vermerkt werden.

Bilanzierende Unternehmen müssen den Umrechnungskurs am Tag der Lieferung buchen und die Differenz zum tatsächlichen Zahlbetrag als Kursgewinn/verlust verbuchen.

Gruß Nina

Nein , Nach § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
danke für deine hilfe :smile:
weisst du auch eventuell ob ich die rechnungen nach abzug der gebühren für paypal schreiben muss oder muss ich das ohne abzug der gebühren , weil letztendlich bleibt mir etwas weniger nach abzug der gebühren…

hmm ok nun benutze ich leider nicht so ein programm sondern mache es einfach so , wenn ich die zahlungen erhalte , z.b. 99 usd wird es dann in euro umgerechnet das sind sag ich jetzt einfach ma 77€ als beispiel(muss ja nicht genau sein). so muss ich dann noch den umrechnungskurs hinschreiben wenn schon die 99 usd umgerechnet wurden ? und miene zweite frage wäre noch , da ich bei paypal gebühren zahle muss ich die rechnung nach abzug der gebühren schreiben oder bevor die gebühren abgezogen wurden?

Verstehe ich nicht wirklich, PayPal sind für Dich Kosten des Geldverkehrs und haben nur etwas in Deiner Kalkulation der Verkaufspreise sich wiederzufinden. Auf der Rechnung kann man das aufliesten, wenn Deine AGB’s dieses enthalten.

Bedeutet ist wie bei Porto/Fracht/Verpackung, wenn dem Kunden das vor Kaufvertragsabschluss mitgeteilt wurde, kann man die Kosten auch in der Rechnung ausweisen. Ansonsten nicht, dann sind das nur Kosten in Deiner Buchführung, die den Ertrag schmälern in der E/A und versteuern musst Du ja nur den Gewinn.

Anmerkung:
finde es witzig, wenn man hier Fragen stellt, die ein Steuerberater beantworten sollte, der aber Geld kostet. Was machst Du wenn Dir jemand eine Falschaussage schreibt, denn das Steuergesetzt ändert sich ja ständig :frowning: Wenn ich richtig informiert bin, gibt es bei jeder IHK Lehrgänge für solche Personenkreise, damit man nicht dann bei der EKST auf die Nase fliegt.

Netz ist gut aber nicht zu 100% richtig. :smile:

ja klar das hatte ich sowieso vor aber wollte mir erstmal rat von den holen die davon ahnung haben :smile:
danke dir aber hans

Hallo Kenaldo89,

  • beim Geldeingang steht der Umrechnungskurs auf dem Kontoauszug (ich gehe davon aus, dass es sich um ein EUR-Konto und nicht um ein Fremdwährungskonto handelt).
    Zur Dokumentation ist es immer gut und erspart später Analysen und Sucherei, alle wesentlichen Details auf der eigenen Rechnungs-/Buchungskopie zu vermerken oder Bankbelegskopie anzuhängen.
  • die Rechnung muss/sollte immer das enthalten, was mit dem Kunden bei Kaufabschluss vereinbart wurde. Sind Versandkosten separat vereinbart, sollten diese auch extra ausgewiesen werden. Optisch ist es immer gut, wenn der Kunde vor Bestellung die Gesamtkosten sieht und keine versteckten Kosten folgen. D.h. die Gesamtkosten sind so kalkuliert, dass die erwähnten PayPal-Kosten bereits im Verkaufspreis berücksichtigt sind, andernfalls könnte das Geschäft ja für Sie unwirtschaftlicht sein.
  • die Differenz zwischen Rechnungsbetrag und erhaltener Überweisung des Kunden sind dann Währungsdifferenzen und die PayPal-Kosten.
  • wenn dann zwischen erhaltener Zahlung abzüglich Wareneinsatzkosten und sonstiger eignener allgemeiner Kosten (z.B Raummiete, Zeiteinsatz und Technik) noch ein Plus bleibt, kann der Erfolg beginnen.

Gruß
Ihr Berater

Hallo Kenaldo89,

prinzipiell darfst Du die Rechnungen in US-$ ausstellen, mußt jedoch für Deine Buchhaltung natürlich den entsprechenden Euro-Wert einbuchen. Hier empflielt es sich, die Währungsumrechnung (z.B. Ausdruck aus dem Internet) beizulegen.

Ich würde Dir davon jedoch abraten Rechnungen in ausländischer Währung zu erstellen, da das Währungsrisiko (Kursschwankungen) sonst komplett bei Dir liegt.

Grüße,
Bea

Hallo,

soweit mir bekannt ist, müssen Sie Ihre Rechnungen alle in der Landeswährung in der Ihr Geschäft gemeldet ist, ausstellen. Also in Euro. Der Empfänger der Rechnung rechnet dann in seine Landeswährung um. Wenn Sie dann Dollar-Zahlungen erhalten, müssen Sie auf Euro umrechnen (z.B. Tageskurs) und die Währungsdifferenz entsprechend buchen. Um ganz sicher zu gehen, ein Anruf bei Ihrem Finanzamt könnte evtl. Klarheit schaffen.

MFG
Die Tante

ja so kannst Du es machen; wichtig ist für Dich wieviel €uro willst Du für Deine Ware haben!! Dann muss Du die € in $ umrechnen, wenn er nur in $ zahlt.
MfG
Fuchs

Hallo,
meines Wissen nach muss du diese in Euros umrechnen und dann als Umsatz dem FA gegenüber anzeigen.
Doch diese kann bei dem einem oder andere FA anders sein, daher empfehle ich dir dich bei deinem zuständigen FA zu informieren und nach der richtigen Vorgehensweise dich zu informieren.

Denn das deutschen Steuergesetz ist nun mal nicht einfach, es ist eins der schwersten und kompliziertesten der Welt.Noch einen kleinen Tipp am Rande, wenn du dieses umrechnen tust, dann achte doch darauf das du eine sichere Quelle hast wie der Tageskurs ist.

Hallo,
meines Wissen nach muss du diese in Euros umrechnen und dann als Umsatz dem FA gegenüber anzeigen.
Doch diese kann bei dem einem oder andere FA anders sein, daher empfehle ich dir dich bei deinem zuständigen FA zu informieren und nach der richtigen Vorgehensweise dich zu informieren.

Denn das deutschen Steuergesetz ist nun mal nicht einfach, es ist eins der schwersten und kompliziertesten der Welt.Noch einen kleinen Tipp am Rande, wenn du dieses umrechnen tust, dann achte doch darauf das du eine sichere Quelle hast wie der Tageskurs ist…