Rechnung nach über 4 Wochen trotz Nachname

Hallo!
Hier kurz der Sachverhalt:
Ich habe mir über einen Online Versandhandel am 27.12.12 mehrere Artikel bestellt. Die Zahlung erfolgte per Nachname an den Postmann.
Allerdings stand auf der Rechnung weniger drauf als das was ich bestellt hatte. Obwohl alles in dem Paket enthalten war.

Am 21.2.13 bekam ich nun eine Mahnung(keine Rechnung) über den fälligen Restbetrag den ich innerhalb von 7 Tagen zu Zahlen habe.
Ich habe für diese Artikel keine Rechnung erhalten.

Nun zur Frage:
Wie soll ich auf diese Mahnung Reagieren?
Da ich ja keine Rechnung erhalten habe ist meiner Meinung nach die Mahnung nicht Rechtens.
Oder Täusche ich mich hier?

MfG

tja, das ist knifflig…
also ist die mahnung für jene artikel, die nicht auf der rechnung standen?
schreibe doch mal hin, auf welche rechnungsnummer sich die mahnung bezieht und welche artikel du nicht bezahlt haben sollst…
ansonsten würde ich mal bei „frag einen anwalt“ nachfragen!! du schilderst den fall (mit allen details!!), aber so, als wenn du über einen dritten sprichst und nicht über dich!! das ist da wichtig…dann biete so 20.- für die beratung und du erhälst eine rechtsberatung von einem anwalt!!

ciao…

Hallo Schlitzauf,

Als erstes sofort Einspruch gegen die Mahnung einlegen,
kurzen Sachverhalt schildern. Die Online Firma darauf hinweisen, das diese nicht bestellten Waren auf deren Kosten zurück geschickt werden.
Vermute mal, die haben versucht Waren zu Verkaufen ohne das diese bestellt wurden.
Bestellformular aufheben um gegebenfalls Anzeige wegen versuchten Betrugs zu stellen.
Ist mit ebenfalls passiert, habe die Firma zur zurücknahme aufgefordert, ist ohne Probleme gegangen.

Mfg
Papa Schlumpf.

Wenn dem so ist, schreibe, dass Du NIE eine Rechnung über die restlichen Artikel bekommen hast, und diese auch brauchst für deine Steuer (Steuerberater, Steuererklärung evt bzw für dein Business).

Gerne wärest Du bereit zu zahlen. Allein aus Gewährleistungsansprüchen auch.

Meist steht auf Mahnungen die Rechnungsnummer das Rg Datum und der Betrag. Beziehe dich darauf, den nie erhalten zu haben.

Letzlich mußt Du zahlen. Das ist klar, aber lass dir erklären, wie es dazu kam, nicht in der Nachnahmesendung schon die Komplettrechnung erhalten haben zu können.

Versichere bei Nachlieferung der Rechung alles zu bezahlen.

Hallo,

ich vermute mal, das bei dem Onlinehändler etwas schiefgelaufen ist. Ich würde den Händler einfach mal telefonisch oder per Mail kontaktieren und Ihn bitten, Dir eine Rechnung über den fälligen Gesamtbetrag zukommen zu lassen, damit Du diese bezahlen kannst. Schildere ihm auch, das Du diese bisher nicht erhalten hattest und somit nicht zahlen konntest. Wahrscheinlich geht er davon aus, das Du diese erhalten hättest und schickt deshalb die Mahnung…

Gruß
Silke

moin moin,
die Fakten:

  1. Du hast alle Artikel bekommen, die Du bestellt hast
  2. Die Nachnahmerechnung fakturiert weniger als im Paket war
  3. Eine spätere Nachbelastung über die doch im Paket befindlichen Waren hattest Du nicht erhalten
  4. Stattdessen erhieltest Du eine Mahnung über die zwar im Paket befindlichen jedoch nicht NN-berechneten Artikel

Wenn dem so ist wie oben beschrieben, empfehle ich Dir die gemahnten Artikel zu bezahlen, denn Du hast sie ja auch wirklich erhalten!!! Zahle bitte aber keinerlei MEHR, z B Mahngebühren etc.

Des lieben Frieden willens: Ruf am besten bei der Firma unter den Referenznummern der Mahnung an und kläre den Sachverhalt 1-4 auf und bitte um eine schriftliche Nachbelastung (ordentliche Rechnung - ggf Kopie der vermeintlich nicht eingetroffenen - für die seinerzeit im Paket befindlichen aber nicht berechneten Artikel)
Sollte man es Dir verweigern: zahle gar nicht und lass es drauf ankommen, denn Du hast Anspruch auf eine ordentliche Rechnung!!! Dokumentiere alles u a mit wem Du wann gesprochen hast etc.
Beste Grüsse
Gobant

Hallo,
grundsätzlich hast Du recht. Um Dir aber größeren Ärger und Streß zu vermeiden, solltest Du den Erhalt der Mahnung bestätigen und umgehend mit dem Händler Kontakt aufnehmen, besser, die Rechnung einscannen und dem Versender zuschicken. Auf diesem Wege läßt sich der Sachverhalt mit Sicherheit klären.
viele Grüße