Rechnung vo Anwalt

Hallo,

wenn man eine Zahlungsaufforderung eines Anwaltes für eine Forderung seines Mandanten
bekommt obwohl man bei diesem Mandanten nie etwas gekauft hat.
Es wurde auch nie eine Rechnung geschickt und in der Zahlungsaufforderung des Anwaltes steht unter Forderungsdarlegung: 199 € für Warenlieferung - und eine Rechnungsnummer
Inkassokosten - 70 €
Anwaltskosten - 37 €
4,12 Zinsen - 0,89
Die Firma die von diesem Anwalt angegeben wird kenne ich nicht.
Ist das evt. eine Masche um an mein Geld zu kommen - das ist meine Vermutung.
Zahlen werde ich das nicht.
Muss man auf diese Aufforderung überhaupt Antworten ( immerhin kommt sie ja von einem Anwalt ).
Ich habe ja wohl ein Recht darauf eine ausführliche Rechnung vorab zu bekommen. Also müsste man mir diese erstmal zusenden um seine Forderung geltend zu machen. Am liebsten möchte ich abwarten um dem unberechtigten Forderungssteller weitere Kosten zu verursachen bis der Gerichtliche Mahnbescheid kommt und diesem dann Widersprechen.
Aber wie sieht das Rechtlich aus

Rechtlich sieht das so aus, dass Du für etwas, was Du nicht bestellt oder beauftragt und nicht erhalten hast, nichts bezahlen musst. Liegt eigentlich auf der Hand.

Du machst es Dir beiläufig viel einfacher, wenn Du Dir nicht irgendwelche Schauermärchen über böse Leute ausdenkst, die „an Dein Geld wollen“, sondern den Irrtum aufklärst, dass Du nicht der Paul Schneider bist (je nach Größe Deines Wohnortes gibt es dort ungewähr zwanzig Paul Schneider), der die Lieferung oder Leistung erhalten hat.

Aber Du kannst natürlich auch das Gericht damit beschäftigen. Die Amtsgerichte haben so wenig zu tun, dass schon die Richter mit dem Hut in der Fußgängerzone herumgehen und alle anhauen, ob sie nicht eine Klage für sie haben.

Schöne Grüße

MM

Ein krimineller Anwalt? So sicher nicht.
Hier vermute ich eher eine Masche des tatsächlichen Bestellers der Leistung: Ich gebe eine Lieferadresse an, an der ich - oder irgendein Strohmann - die Ware entgegennehmen kann, die Rechnung lasse ich an Herrn Müller aus Hamburg schicken und vertraue darauf, dass die Sache im Sande verläuft, was oft genug der Fall ist.

Gruß,

Kannitverstan

Hallo!

Bei allen Beteiligten können Irrtümer vorkommen. Im einfachsten Fall rufst Du an und klärst, dass Du nicht Meyer sondern Meier heißt. Aber vielleicht fällt Dir plötzlich ein … Himmelsakra, den Vorgang hatte ich gar nicht mehr auf dem Plan …

Was hast Du davon? Kostet doch nur Zeit, weil Du Dich mit einer Sache mehrmals beschäftigen müsstest. Und sollte Dir etwas entgangen sein, wirst Du für die Folgen Deines Irrglaubens an die eigene Unfehlbarkeit zur Kasse gebeten.

Gruß
Wolfgang

Hi,

wie hast Du denn die Zahlungsaufforderung erhalten?
Per Post, also ein richtiges Stück Papier?
Wenn ja, hast Du schon im Telefonbuch nachgesehen, ob es diesen Anwalt wirklich gibt?

Oder hast Du das ganze als E-Mail bekommen?

Gruß
.

Warum eigentlich nicht?

Und jetzt wechseln wir ins Witzebrett und posten Anwaltswitze … Anwalts-Pflichtwitz

Moment, Leute! Gerade in Zusammenhang mit unseriösen Inkassounternehmen sind mitbeteiligte Anwälte durchaus nichts ungewöhnliches. Und ja, es geht dabei um unverlangt zugesendete Waren, im Prinzip also um vorgetäuschte berechtigte Forderungen. Das Geschäftsmodell ist ganz einfach, denn ein Teil der Betroffenen lässt sich tatsächlich einschüchtern und zahlt. Die Einschüchterung erkennt man an Aussagen wie

@TE: In solchen Fällen gibt es einen Grundsatz: Bis zum gerichtlichen Mahnbescheid nicht reagieren. Nicht antworten und vor allem nicht zahlen! Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, dann unbedingt Einspruch einlegen.

Warum nicht?

Immerhin ist das die einfachste, schnellste und billigste Möglichkeit, die Sache zu klären, wenn da was zu klären ist.

Übrigens: Unverlangt zugesendete Waren sind normalerweise sicht- und greifbar irgendwo, auch wenn sie vom flotten Hermes-Boten in den Vorgarten, ins Treppenhaus oder durchs Fenster geworfen werden. Der Empfänger weiß also, ob er etwas bekommen hat oder nicht.

Schöne Grüße

MM

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  1. Weil du es als Privatperson nicht musst.

  2. Weil du damit preisgibst, dass eine reale Person mit der Adresse existiert. Die unseriösen Unternehmen kaufen oftmals Adressen von Händlern. Schreibt man zurück, wissen die Leute, dass die Adresse stimmt. Man kann sie daher für weitere Aktionen verwenden.

  3. Bis zum Mahnbeschied warten hat den Vorteil, dass in der Regel gar kein Mahnbeschied kommt. Denn die zahllosen Einsprüche würden der Justiz zeigen, dass hier jemand offenbar regelmäßig unberechtigte Forderungen geltend macht. Daher wird die Sache oftmals im Sande verlaufen, wenn man nicht reagiert.

Servus,

bei unverlangt zugesander Ware ist die Adresse des Empfängers bereits bestätigt, wenn die Ware nicht zurückkommt.

  1. ist diese Forensoftware scheiße
  2. um nicht zu sagen: richtig scheiße
    3. trifft auf einen eng umgrenzten Kreis von Fällen zu - es gibt nicht sehr viele Anhaltspunkte dafür, dass der im UP beschriebene Sachverhalt zu diesen Fällen zählt. Wenn man auch in einem solchen Fall reagiert, obwohl sich hinterher herausgestellt hätte, dass es überflüssig war, kostet das etwa 85 Cent Material und Porto und die aufgewendete Zeit. Deutlich weniger, als man vor Gericht zur Abwehr einer unbegründeten Forderung benötigt, wenn man das bis zum Mahnbescheid laufen lässt und diesem widerspricht.

Kommt also ganz darauf an, mit welcher Wahrscheinlichkeit so ein Fall vorliegt, von dem Du stillschweigend ausgehst.

Schöne Grüße

MM

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Weil eine Zahlungsaufforderung ohne bzw. auf gefälschter Grundlage schon eine andere Hausnummer wäre als eine Abmahnung aufgrund eines nachgewiesenen Rechtsverstoßes.

Gruß,

Kannitverstan

In der Regel kann man durch google herausfinden, ob ein solcher Fall vorliegt oder nicht. Wenn aber gleich (!) eine Rechnung eines Anwaltes kommt und dort schon Inkassogebühren dabei sind, ist das auffällig. Siehe

Das ist entweder ein Zeichen für Unseriosität oder es spiegelt den Umstand wider, dass mittlerweile viele Versandhäuser die Rechnung nur noch online verschicken.

Bei mir war es so, dass unzählige Mahnungen vom Inkasso und vom Anwalt kamen. Es kam nie ein Mahnbescheid. Zufällig wurde unter meinem Namen + Adresse später aber eine Handynummer registriert. Dann rief die Polizei aus der Gegend gar nicht weit vom Inkassounternehmen an: Ich hätte eine Frau telefonisch belästigt. Deshalb: Im Zweifel nicht reagieren, allein dass man reagiert, gibt schon etwas preis.

Hallo,
hast du die Aufforderung per Post oder E-Mail erhalten?
Wenn letzteres: nix, aber wirklich nix machen - auch nicht antworten.

Ja, natürlich gibt es gefakte Zahlungsaufforderungen, die insbesondere per Mail verschickt werden, und bei denen man sich ggf. sogar schon durch das Öffnen entsprechender Anlagen auch noch einen Virus einfängt. Natürlich gibt es auch Kollegen, die grenzwertig und darüber hinaus an Dingen mitwirken, bei denen zumindest mehr als zweifelhafte Forderungen geltend gemacht werden, werden die Namen von Kollegen für solchen Unfug missbraucht (ohne dass sie davon wissen), und gibt es auch immer wieder entsprechende Dinge, bei denen tatsächlich gar nicht existente Kollegen vorgeschoben werden.

Das ist aber die Ausnahme und nicht der Regelfall! Die Beitreibung von Forderungen ist ein typisches anwaltliches Massengeschäft, dass in sicherlich weit über 90% einen vollkommen seriösen Hintergrund hat (auch wenn dem Kollegen ggf. mal ein falscher/fehlerhafter Datensatz übermittelt wird/er bei der Adressermittlung mal den Falschen erwischt).

Und wenn insoweit Post von einem lt. einfacher Webrecherche bislang nicht negativ aufgefallenen, tatsächlich existierenden Anwalt kommt, dann tut man sich mit „Kopf in den Sand“ keinen Gefallen! Denn auch wenn die konkrete Forderung im Einzelfall mal nicht/nicht gegen den Angeschriebenen existieren sollte/zweifelhaft ist, kann es jedem mal passieren, dass er Dinge vergisst/nicht richtig zuordnet, und damit dann Ärger und Kosten herauf beschwört, die vermeidbar sind. Z.B. nutzen viele Unternehmen inzwischen Dienstleister für die Abrechnung, verkaufen Rechnungen im Wege des Factoring, … und schon denkt man bei dem Forderungsinhaber nicht mehr daran, dass man tatsächlich noch eine Rechnung offen hat, die man aber hiermit nicht in Verbindung bringt. Und sei es, dass man auf diesem Wege dann glücklicherweise recht schnell feststellt, dass Dritte sich der eigenen Identität bemächtigt haben, bevor die weiteren Unfug treiben, der dann nicht mehr so einfach aus der Welt zu schaffen ist, bei nicht auf den ersten Blick unseriöser Anwaltspost dürfte das Risiko, durch Rückmeldung „etwas von sich preis zu geben“ minimal im Verhältnis zu vermeidbarem Schaden sein.

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