Hallo,
mein Telefonanbieter hat kürzlich sein Rechnungssystem umgestellt. Seitdem haben wir Auseinandersetzungen.
Ich brauche Rechnungen, aus denen ersichtlich ist, welche Gebühren für welche meiner drei ISDN-Nummern angefallen sind (Flatrate besteht nur fürs Festnetz). Ich bekomme die Gebühren für bestimmte Nummern erstattet, darf aber aus Datenschutzgründen die Nummern der Angerufenen nicht weitergeben. Einzelverbindungsnachweis ist deshalb keine Lösung.
Auf den neuen Rechnungen steht zwar allerhand, aber alles in einem Aufwasch.
(Nein, ich möchte nicht jedesmal den Einzelverbindungsnachweis schwärzen/ Blümchen malen/ schneiden/ kopieren/ Origami falten.)
Die Auseinandersetzung, so kurz wie möglich:
Die 1. Rechnung: Anruf bei der Hotline. Mitarbeiterin sagt zuerst, so, wie von mir gewünscht, ginge es nicht. Dann doch, und die nächste Rechnung würde kommen wie gewünscht. Prima.
In der Zwischenzeit ein technisches Problem, vom Anbieter verursacht, mehrere Hotlineanrufe, zwischendurch Anrufumleitung aufs Handy, weil ich sonst nicht erreichbar gewesen wäre. (Lösung letztlich durch mich.)
Die 2. Rechnung: Wieder keine Aufschlüsselung. Dazu ein Fehler: In der Endübersicht ein Betrag für Gesprächsgebühren, der in der Aufstellung der Kosten nicht erscheint.
Und: Berechnung eines Betrags für die Anrufumleitung, von mir als Gebühr interpretiert. (Weil man aus dieser vermaledeiten Rechnung ja nichts erkennt!)
Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt: 1. Rechnungsform nicht wie vereinbart, 2. fehlerhafter Betrag, 3. Gebühren für Rufumleitung nicht von mir zu tragen, da technisches Problem nicht von mir verursacht.
Kurz darauf: Die 3. Rechnung. Widerspruch wahrscheinlich noch nicht bearbeitet (o.k., da nicht viel Zeit dazwischen). Selbstverständlich keine Aufschlüsselung. Der Betrag der 2. Rechnung wird mit als noch ausstehend aufgeführt.
Widerspruch eingelegt, mit Kopie des 1. Widerspruchs.
Gestern: E-Mail bekommen mit Mahnung für „die letzte Rechnung“, keine Rechnungsnummer, Betrag ist der Gesamtbetrag von Rechnung 3 (also 2+3). „Bitte zahlen Sie innerhalb von drei Werktagen“.
Außerdem: Brief bekommen, wohl als Antwort auf den Widerspruch: „Guten Tag, wir haben diesem Schreiben wie von Ihnen gewünscht 2 Rechnungsduplikate beigefügt“. (Grrrrr, das find ich ja schon von der Kommunikation her völlig unmöglich als Antwort auf einen Widerspruch!)
Zwei Duplikate der 2. Rechnung, unverändert, aber mit Einzelverbindungsnachweis.
Aus dem Einzelverbindungsnachweis geht nun der Betrag für die Gesprächsgebühren hervor, scheint in Ordnung zu sein. War ja aber trotzdem ein Fehler in der Rechnung, hätte man ja mal so benennen können.
Die Gebühren für die Rufumleitung sind keine Pauschale, sondern beziehen sich auf die Umleitung eines Anrufs.
Zwei (drei) Fragen:
Rechtlich: Muss ich innerhalb von drei Tagen zahlen? Ob der 2. Widerspruch überhaupt bearbeitet wurde, ist nicht ersichtlich, außerdem wurde nicht auf alle von mir bemängelten Punkte eingegangen.
Sachlich: Wie gehe ich weiter vor? In diesem anonymen Hotline-Gewurschtel irgendwas zu erreichen, ist reine Glückssache.
Erboster Anruf bei der Rechnungsstelle? Zartes Säuseln bei der Hotline? Mailantwort auf die Zahlungserinnerung? Hinnehmen, bezahlen und mich freuen, dass ich telefonieren kann?
Ich hätte ja die offene Rechnung gern noch als Druckmittel… Der Streitwert ist gering, aber zum einen ärgert mich das Vorgehen. Zum anderen, wie gesagt, brauche ich eine Rechnung mit den richtigen Angaben. Mir ist noch nicht klar, ob das wirklich nicht mehr vorgesehen ist (fände ich hanebüchen, aber dann kann ich mich vermutlich auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln) oder ob nur niemand willens und in der Lage ist, die richtige Einstellung vorzunehmen.
Psychohygienisch: Wohin mit meinem Ärger? <- Nein, da brauche ich keine Antworten.
Viele Grüße,
Jule