Hallo!
Fiktiver Fall, was sonst:
Wenn beispielsweise eine Familie den Nachnamen Bernard hat… Ur-Deutsche in der zigsten Generation… die Sprechweise des Namens war immer „deutsch“, also zwei deutlichen Silben „ber-nard“… und nun plötzlich kommt ein schulpflichtiger Sprössling der Familie auf die Idee, dass ein französisch gehauchtes bärrnahrrrrr viel schöner und interessanter und exotischer klingt… könnte er in der Schule und amtlich und sonstwo darauf bestehen, dass sein Name auf die neue Weise ausgesprochen wird?
Gibt es überhaupt einen Anspruch auf eine solche Sache?
Persönlichkeitsrechte vielleicht?
Gruß!
Tino