Rechte/Möglichkeiten für rehabilitierenden Azubi

Hallo erstmal,
ich habe ein paar Fragen und weiß nicht so recht ob ich den richtigen Forentitel erwischt habe, aber ich versuch mal mein Glück:

Ich habe eine Behinderung aber keinen Schwerbeh.ausweis, mache eine Erstausbildung mit 21 Jahren und wechsle gerade ins zweite Lehrjahr. Da ich im REHA-Zentrum meine Ausbildung mache und anscheinend „unter diesem“ Förderungsgesetz falle, wollte ich mal fragen ob ich die Möglichkeit habe, BAföG auf Antrag zu bekommen?

Auf der Seite Bafoeg-Rechner.de habe ich gelesen, dass Schüler BAföG ohne Rückzahlung auf Antrag u.U. erhalten. Da uns der Auszubildendenstatus vor einiger Zeit genommen wurde und wir nur noch als Schüler gelten, könnte es sein, das ich so etwas beantragen kann… Ich wohne und esse im REHA-Zentrum auf Kosten des Arbeitsamtes, bekomme (soz. ein kleines Taschen-) Geld vom Arbeitsamt u.a. für Heimfahrten. Habe ich dennoch Chancen auf o.g.?

Außerdem würde ich gerne wissen, was es noch für Vorteile für mich gäben könnte, wie z.B. die Befreiung von Rundfunkgebühren oder die Kostenersparnis bei der Telekom (Sozialtarif) etc.?

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Oliver