Rechtliche lage bei sexuellem missbrauch?

Hallo liebe Leute,

ich würde gerne wissen, ob folgende fälle a) und b) straftaten waren, also unter sexuellem missbrauch fallen oder nicht. hier wird es etwas genauer beschrieben, ich entschuldige mich, wenn ihr das inadäquat findet, wie es hier beschrieben wurde:

sie war 12 und er 16. sie waren kein paar, hatten sich auf einer party kennengelernt. sie ging zu ihm nach hause öfters. sie konsumierten marihuana. beim 3. mal oder so legte sie aufs bett, zog ihr tshirt aus und machte sich an ihren brüsten zu schaffen und rieb sein genital an ihrem unterleib. sie wollte es nicht, traute sich aber nichts zu sagen oder sich zu wehren, sondern lag nur apatisch da und wünschte dass es bald aufhört.

fall b)
selbes mädchen ein jahr später fährt in ein camp, wo sie mit ihren freundinnen aus spaß im flur übernachtet. dort ist ein 16 jähriger, der sie an ihrem genital berührt mit absicht zum geschlechtsverkehr. sie wehrt zaghaft den geschlechtsverkehr ab, lässt aber die fummelei über sich ergehen.

beides wollte sie nicht und war unter 14, also soweit ich das richtig verstehe müsste beides unter sexuellem missbrauch bei kindern fallen. aber ich verstehe nicht wie alt der typ sein darf. vll ist es ja erlaubt, wenn er noch unter 18 ist!
außerdem hat sie es nicht deutlich gemacht, dass sie es gar nicht will, sondern mitgemacht bzw. es über sich ergehen lassen.

das alles war im jahr 2000´und 2001.

kann mir da jemand bitte weiterhelfen oder sagen, woher man solche infos bekommt?

vielen dank für eure geduld,
hoffe es wurde deutlich, was ich meine.

lg!

Hallo Margerita14,

danke für Deine Offenheit zu diesem Thema. Ich kann Dir nicht alle Deine Fragen beantworten. Aber was ich weiß, sage ich Dir:

  1. Sexueller Missbrauch verjährt momentan nach 10 Jahren.
  2. Ob man einen unter 18-jährigen deswegen anklagen kann, weiß ich nicht.
  3. Das Mädchen braucht dringend Hilfe. Oft braucht es lange, bis jemand über seine Gefühle sprechen kann, also ist es gut, wenn es jetzt"schon" passiert. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird das Mädchen öfters mal sich nicht „wehren“ können, wenn sie anderer Meinung ist und „es“ über sich ergehen lassen. Das kann sie ändern, in dem sie stark wird und lernt, ihrern Willen zu leben.

Ich empfehle Dir dringend, Dich an einen Frauennotruf zu wenden, gibt es in jeder Stadt mittlerweilen, manchmal auch auf dem Land. Dort erhälst Du /Deine Freundin weitere Antworten und vor allem weitere Hilfe auf Deine Fragen, auch psychologische Hilfe. Sie helfen, dass Du /Deine Freundin stark werdet an diesem Punkt. Auch da könnt Ihr anonym bleiben.

Ich wünsche Dir viel Kraft und Mut und nochmals DANKE, dass Du diese Fragen gestellt hast, das ist der erste Schritt zur Hilfe.
LG

hi,

rechtlich fällt der erste fall ziemlich sicherlich in
die kategorie vergewaltigung wenn das mädchen erst
zwölf jahre alt ist.

beim zweiten fall, ist dies zwar keine vergewaltigung,
aber auf jeden fall, sexuelle nötigung

allgemein gilt: jugendliche, die das vierzehnte
lebensjahr erreicht haben, können strafrechtlich
(jugendstrafrecht) belangt werden.

vllt hilft folgender link:
http://www.kindex.de/pro/index~mode~beitrag~value~1~nr~
168~start~10.aspx
hilfe bekommt manin einer der zahlreichen
beratungsstellen(z.B von der Caritas) arbeiten, die es
mittlerweile flächendeckend gibt.

gruß

Also meine Gedanken:

strafmündig ist man bei uns ab 14 soweit ich weiss. Ab 16 zählt das Jugendstrafrecht.
Sie war 12 wie Du schreibst. Letztlich möchte sie also wissen ob eine Anzeige überhaupt Sinn macht.
So verstehe ich diese Aussagen von Dir.
An und Für sich ist jeglicher sexuelle Übergriff auf eine Person unter 14 strafbar. Dabei spielt es keine Rolle ob die 12jährige dabei mitmacht, irgendetwas gewähren lässt oder nicht. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das Kind sich der Tragweite ihres Handels einfach noch nicht bewußt sein kann.
Inwieweit sich der 16jährige bewußt ist müßte von einem Gutachter geklärt werden.
Meine Empfehlung wäre für das Mädchen pro familia oder eine andere Beratungsstelle die es so gibt aufzusuchen.
Dort wird nicht nur rechtlich beraten, sondern auch aufgearbeitet was evtl. unerlässlich notwendig ist.
Eine Anzeige muß nämlich auch durchgehalten werden und ob das mit 12 oder 14 j, ganz egal, bereits ohne Mucken durchzuziehen ist, noch dazu ohne Hilfe, da habe ich Zweifel.
Alles Gute

Hallo,

verstanden habe ich was du meinst .
Aber wenn derjenige erst 16 war ist es kein
Kindesmissbrauch.
Da sie sich auch nicht gewehrt hat ist es schwierig
nachzuweisen.
Auch das es schon so viele Jahre zurückliegt macht die
Sache nicht einfacher .
Ohne Beweise etc hat man vor gericht null Chancen und
ein Prozess ist sehr schwierig anstrengend und wohl in
dem Fall auch nicht zu gewinnen .
Mehr antworten oder Hilfe /Unterstützung kannst du hier
bekommen
http://www.sternenstaub-hilft.de
lg an dich

Hallo liebe Leute,

ich würde gerne wissen, ob folgende fälle a) und b)

straftaten

waren, also unter sexuellem missbrauch fallen oder

nicht. hier

wird es etwas genauer beschrieben, ich entschuldige

mich, wenn

ihr das inadäquat findet, wie es hier beschrieben

wurde:

sie war 12 und er 16. sie waren kein paar, hatten sich

auf

einer party kennengelernt. sie ging zu ihm nach hause

öfters.

sie konsumierten marihuana. beim 3. mal oder so legte

sie aufs

bett, zog ihr tshirt aus und machte sich an ihren

brüsten zu

schaffen und rieb sein genital an ihrem unterleib. sie

wollte

es nicht, traute sich aber nichts zu sagen oder sich

zu

wehren, sondern lag nur apatisch da und wünschte dass

es bald

aufhört.

fall b)
selbes mädchen ein jahr später fährt in ein camp, wo

sie mit

ihren freundinnen aus spaß im flur übernachtet. dort

ist ein

16 jähriger, der sie an ihrem genital berührt mit

absicht zum

geschlechtsverkehr. sie wehrt zaghaft den

geschlechtsverkehr

ab, lässt aber die fummelei über sich ergehen.

beides wollte sie nicht und war unter 14, also soweit

ich das

richtig verstehe müsste beides unter sexuellem

missbrauch bei

kindern fallen. aber ich verstehe nicht wie alt der

typ sein

darf. vll ist es ja erlaubt, wenn er noch unter 18

ist!

außerdem hat sie es nicht deutlich gemacht, dass sie

es gar

nicht will, sondern mitgemacht bzw. es über sich

ergehen

lassen.

das alles war im jahr 2000´und 2001.

kann mir da jemand bitte weiterhelfen oder sagen,

woher man

solche infos bekommt?

vielen dank für eure geduld,
hoffe es wurde deutlich, was ich meine.

lg!

Hallo Margerita,
ich habe mir alles durchgelesen und würde dir Raten sich beim Weißen Ring oder bei der Opfernhilfe anzurufen. Denen würde ich alles schildern und die kennen sich erstens mit der Rechtslage aus und zweitens können die Dich weiter beraten.

Es ist schwer zu sagen wie die rechtslage aussieht.
In Deutschland sind Mißbrauche für die Opfer eine psychische belastung. Deshalb immer den kontagt mit dem weißen Ring haben da die Leute darauf geschult sind und die Rechtslage genau kennen und denn weg mit denn opfer und denn Angehörigen gehen.

Ich hoffe das ich dir damit etwas helfen konnte.

Lg. Schnuffi!!

Hallo Margerita14,

eine rechtliche Auskunft kann ich hier nicht geben, aber mein Rechtsverständnis sagt mir folgendes:

In der heutigen Zeit fällt es sehr schwer bei Jugendlichen ein Rechtsverständnis zu erkennen. Wie Du bereits angeführt hast, hat das Mädchen das über sich ergehen lassen. Der Junge hat bestimmt nicht an das Alter des Mädchens gedacht, nachdem es im Fall a) mit ihm nach Hause gegangen ist und Marihuana geraucht hat - und das nicht nur ein Mal bevor es passiert ist.

Auch im Fall b) muss ich mich fragen - was haben denn die Freudinnen gemacht? Da das nicht beschrieben ist, muss ich annehmen, dass diese auch ihre Freunde hatten und es ein Treffen mit knutschen und fummeln war. Das Mädchen hat nur mitgemacht um dazu zu gehören, war aber vom Kopf noch nicht so weit.

Nach meinem Rechtsverständnis würde ich sagen - da der Junge noch keine 18 war, aber mit 16 schon strafmündig ist - sehe ich hier keinen sexuellen Missbrauch (wie beschrieben war keine Gewalt dabei), sondern nur eine sexuelle Nötigung.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

Lieber Gruß Marita

also wenn sie das nicht wollte dann war es rechtlich illegal. dann solltet ihr euch schleunigst mit der polizei in verbindung setzen, da es ja im jahr 2000, 2001 war und solche taten auch verjähren.
Verjährung:frowning:http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung)
Missbrauch: (http://de.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Missbrauch_vo…)