Hallo Wiz,
vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Zukünftig
Unterlassung gilt also nur für die Zukunft, OK. Die Anwälte machen aber gerade munter weiter. Es gibt Fälle aus dem März 2019, in denen die Geschäftsgebühr zum Faktor 1,5 nach RVG weiter gefordert wird. Das wundert mich.
Ich kann es mir nur so erklären, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist. Aber auch nicht rechtskräftige Unterlassungstitel müssten doch eine Rechtswirkung entfalten?
Rückforderung
Was ist mit den Tausenden Betroffenen, die diese rechtswidrigen Gebühren der Anwälte bereits gezahlt haben. In anderen Foren schreiben einige, dass das Urteil für alle Verbraucher gilt und jeder Betroffene sich darauf berufen kann. Daraus folgern wiederum andere, dass man bereits bezahlte Gebühren aus der Vergangenheit von den Anwälten zurückverlangen kann. Das würde mich interessieren. Du schreibst ja auch, dass Betroffene jetzt auf „entsprechende Rückerstattung klagen“ können. Das gilt aber dann doch auch für Gebühren, die vor dem Urteil des LG Dortmund (vor dem 29.01.2019) gezahlt wurden auch, oder verstehe ich das falsch?
Rechtskraftwirkung
Es geht schon konkret um Rückforderungen gegen genau die identische Anwaltskanzlei aus dem Urteil vom Landgericht Dortmund. Gibt es wirklich keine Bindungswirkung?
Bindet die Entscheidung des LG Dortmund nur die Anwälte und die Verbraucherzentrale Bayern? Ich verstehe das nicht, denn Verbandsklage jeißt doch, dass die Verbraucherzentrale im Namen aller Verbraucher tätig wurde, oder nicht? Ist das nicht eine Art Sammelklage oder Kollektivverfahren? Erstreckt sich die Rechtskraft nicht auf alle dadurch abgedeckten Fälle? Leider habe ich dazu nichts gefunden.
Ich habe auch nicht ganz verstanden, weshalb Landgericht Dortmund, weil die Anwälte ihren Sitz der Kanzlei in Münster haben. Muss wohl ein Paradebeispiel eines Verbrauchers aus Dortmund genommen und das dann vor dem dort zuständigen Gericht eingeklagte worden sein, sonst kann ich es mir auch nicht erklären.
INKASSO-DIENST: Es geht nicht um einen „Inkasso-Dienst“. Es geht um Rechtsanwälte einer Rechtsanwaltskanzlei. Das ist ja das Ding, solche Unterlassungsurteile gibt es laut Aussage der Verbraucherzentrale Bayern gegen Rechtsanwälte sehr selten. Übrigens haben die Anwälte auch vor Gericht versucht, so zu argumentieren, sinngemäß: Wir sind ja eine Anwaltskanzlei und das ganze ging aber über unsere „Inkasso-Abteilung“, die gar nicht zur Rechtsanwaltskanzlei gehört. Haben die Richter des LG Dortmund sofort weggewischt, weil es nach Briefkopf, Adresse, usw ganz klar von der Kanzlei aus Münster kam. Klar wollen die den Namen ihrer Anwaltskanzlei nicht beschmutzt sehen, aber da haben die wohl ein bisschen zuviel Schlamm geworfen.