Rechtsüberholen auf Autobahn

wenn ich mich recht entsinne gibt es dazu auch noch einen Höchstgeschwindigkeit.

Ja, wenn links im Stau < 60 km/h gefahren wird, darf man mit max. +20 km/h rechts vorbei.

ja hatte auch so was um die 80 km/h im kopf

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2128.php

„Rechts überholen“ über andere Fahrbahnen geht nicht:
Ein Überholen im Sinne dieser Vorschrift liegt nur vor, wenn der Verkehrsteilnehmer von hinten kommend an einem anderen Verkehrsteilnehmer vorbeifährt, der sich auf derselben Fahrbahn in dieselbe Richtung bewegt oder lediglich mit Rücksicht auf die Verkehrslage anhält

Jedoch muss man „die Fahrbahn“ benutzen und dazu schreiben die Richter:

„Fahrzeugführer werden gemäß § 2 Abs. 1 StVO auf die für ihre jeweiligen Fahrabsichten bestimmten Fahrbahnen verwiesen. Umgekehrt ist ihnen damit untersagt, sich solcher Straßenteile zu bedienen, die ausschließlich anderen Zwecken dienen. So hat die Rechtsprechung einen Verstoß gegen §2 Abs. 1 StVO angenommen, wenn Zu- und Abfahrten von Tankstellen, Parkplätzen und Raststätten dazu benutzt werden, auf der Durchgangsfahrbahn langsamer fahrende Fahrzeuge „zu überholen“ (OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Hamm VRS 36, 456).“

„Die neben der Durchgangsfahrbahn der BAB A 57 parallel verlaufende Verteilerfahrbahn ist zwar nach ihrem Sinn und Zweck nicht für den geradeaus fließenden Verkehr bestimmt. Sie ist damit für diesen Verkehr nicht „Fahrbahn“ im Sinne des §2 Abs. 1 StVO. Vielmehr dient sie dem abbiegenden und auffahrenden Querverkehr“

Verstöße gegen den §2 Abs.1 sind billig.

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