Regelmäßige Verkäufe auf Ebay - immer gewerblich?

Hallo,

ich besitze ca. 200 Schallplatten, die ich nach und nach digitalisieren und über Ebay verkaufen möchte (ca. 1 pro Monat). Laut Ebay wäre das wohl eine „über Jahre gestreckte Auflösung einer Sammlung“ und demnach gewerbliches Handel (§ 2 UStG). Ich müsste also ein Gewerbe anmelden und eine Bescheinigung des Finanzamtes einreichen, auch wenn der zu erwartende Erlös wohl weder Umsatz-, Einkommens- noch auch Gewerbesteuerforderungen auslösen wird. Da nach dem neuen § 22f UStg die Betreiber elektronischer Plattformen verpflichtet werden, persönliche Daten, Umsätze etc. auf Anfrage an die Finanzämter zu übermitteln, möchte ich natürlich hier nix verkehrt machen.

Meine Frage: gibt es bei regelmäßigen Verkäufen so etwas Bagatellgrenzen, bei denen, trotz des Tatbestandes der nachhaltigen Tätigkeit, man weiterhin gefahrlos als privater Verkäufer handeln kann? Wenn ja, woraus ergibt sich dieses (DVO, Gesetzestext etc.)?

Freundliche Grüße

kh

Hallo!

Die gestreckte Auflösung einer privaten Sammlung (soweit diese Sammlung nicht in ein Betriebsvermögen eingelegt wird) ist in der Regel steuerlich als privates Veräußerungsgeschäft zu betrachten und führt somit nicht zu gewerblichen Einnahmen, umsatzsteuerlich ist es dann nicht dem unternehmerischen Bereich zuzuordnen und bleibt insoweit nicht steuerbar. Allerdings wird Ebay wahrscheinlich die Finanzamtsbescheinigung haben wollen, die müssen sich ja absichern. Das führt allerdings nicht automatisch zu einer Umqualifizierung der Einkünfte.

Schöne Grüße!