Hallo,
ich besitze ca. 200 Schallplatten, die ich nach und nach digitalisieren und über Ebay verkaufen möchte (ca. 1 pro Monat). Laut Ebay wäre das wohl eine „über Jahre gestreckte Auflösung einer Sammlung“ und demnach gewerbliches Handel (§ 2 UStG). Ich müsste also ein Gewerbe anmelden und eine Bescheinigung des Finanzamtes einreichen, auch wenn der zu erwartende Erlös wohl weder Umsatz-, Einkommens- noch auch Gewerbesteuerforderungen auslösen wird. Da nach dem neuen § 22f UStg die Betreiber elektronischer Plattformen verpflichtet werden, persönliche Daten, Umsätze etc. auf Anfrage an die Finanzämter zu übermitteln, möchte ich natürlich hier nix verkehrt machen.
Meine Frage: gibt es bei regelmäßigen Verkäufen so etwas Bagatellgrenzen, bei denen, trotz des Tatbestandes der nachhaltigen Tätigkeit, man weiterhin gefahrlos als privater Verkäufer handeln kann? Wenn ja, woraus ergibt sich dieses (DVO, Gesetzestext etc.)?
Freundliche Grüße
kh