Da bin ich einem Gscheidle auf die Füsse getreten.
Sorry, habe von einem Denker etwas erwartet, aber du bist ja a. D.
PS: Ich weiss, dass die Regierung nichts beschliesst, sondern dem Parlament vorlegt.
Bist Du nach dem Kreuzlein für die schönen Namen jedes mal schon so müde, dass Du das Kreuzlein, das ohne den blödsinnigen Überhangzirkus den Proporz der Wählerstimmen exakt auf denjenigen der Fraktionen abbilden könnte, nicht mehr hinkriegst?
Und anders herum betrachtet wenngleich auch ohnedies, umso mehr desto weniger und ganz allgemein bis hin zur äußersten Individualität, aber weniger und umso mehr.
Wobei die Sache mit dem Fraktionszwang tatsächlich ein bisschen schwierig ist - auch, aber nicht nur angesichts Art. 38 Abs. 1 Grundgesetz. Insofern ist es schon so, dass die Regierung in Form des Kabinetts bzw. eigentlich sogar die Fraktions- und Parteispitzen der an der Regierung beteiligten Parteien einen überragenden Einfluss auf die Gesetzgebung haben und das Parlament - von wenigen Fällen abgesehen - letztlich nur Stimmvieh ist.
Die Verfassungswidrigkeit des Fraktionszwanges wurde in den letzten 25 Jahren (so lange verfolge ich das Thema so ein bisschen) schon mehrfach gestellt. U.a. auch bei Frag den Staat und die Antwort des Vertreters des Dt. Bundestages ist schon interessant: Verfassungswidrig „Fraktionsdisziplin“ - FragDenStaat
Natürlich gibt es bei einem Verstoß gegen die Fraktionsdisziplin keine konkreten disziplinarischen Maßnahmen, aber das Wohl und Wehe bzw. die Wiederwahl vieler Bundestagsabgeordneten hängt natürlich vom Listenplatz ab und der wiederum wird natürlich maßgeblich durch die Parteigranden beeinflusst. Hans-Christan Ströbele ist nur prominenter Fall, wo ein in Ungnade (insbesondere wegen seiner nein-Stimme bei der Schröder’schen Vertrauensfrage im Zusammenhang mit dem Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr) gefallener (wenngleich prominenter) Abgeordneter einfach mal keinen guten Listenplatz bekommen hat.
Kurz gesagt: natürlich war die Behauptung, die Regierung erlasse die Gesetze, wortwörtlich betrachtet natürlich Stuss, aber tatsächlich ist die Aussage von der tatsächlichen Wahrheit nicht weit entfernt.
Das sehe ich in der Tat auch so, nur ist eine differenzierte und sachkliche Auseinandersetzung mit dem Thema, wie Du sie hier betreibst, halt etwas anderes als das Stammtischgeplärre in anderen Postings.
Diesmal finde ich deinen Kommentar einfach nur BLÖD!
Du meine Meinung als Zitat nur verkürzt und deshalb sinnentstellt wieder und dann kommt nur noch Veräppelung. Wie soll ich da deine Beiträge ernst nehmen (was ich gerne tun würde)
Wenn ich mich irre, bitte ich um eine verständliche Aufklärung.
Das Problem liegt doch am blödsinnigen Überhangzirkus. Wie bekomme ich den weg, wenn der Kanditat nicht gleichzeitig der Zweitstimmenpartei angehört?
Das scheint mir ein Thema für kommunale, vielleicht Landtagswahlen zu sein.
Bundesrecht kümmert sich herich nicht so sehr um die besonderen Bedingungen in Biberach an der Riss. Oder gilt dort eine andere Gesetzgebung als im Rest der Republik?
trifft es offensichtlich. Vergleiche Ex-BT-Abgeordneter Marcus Bülow (https://twitter.com/marcobuelow) und seine Aussagen. Und denkt mal darüber nach, warum wohl die weit überwiegende Zahl von Gesetzesvorlagen in den letzten Jahren nicht mehr aus den Parlamentsausschüssen, sondern aus der Regierung kommen.