Hallo,
mich würde allgemein mal interessieren, ob Flugangst ein berechtigter Grund ist eine Reiserücktrittsversicherung geltend zu machen ? Zudem die Flugangst an eine andere schwere Erkrankung gekoppelt ist wie eine Psychose.
In den Vertragsbedingungen ist es weitestgehend sehr Allgemein formuliert . Nämlich:
Versicherte Ereignisse sind unerwartete schwere Ersterkrankungen oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung , die in den letzten sechs Monaten vor Buchung nicht behandelt wurde.
P:S hab schon von Fällen gehört wo das geklappt hat. Allerdings würde mich der rechtliche Rahmen interessieren.
Viele Grüße