Hallo,
Ohne die AGB vom Media Markt und seinem Online-Shop gelesen zu haben, gehe ich davon aus, dass es wie bei allen anderen Händlern ist: Du musst beweisen, dass Du einen Anspruch auch Gewährleistung und/ oder Garantie hast. Das Erfolgt üblicherweise anhand der Rechnung.
Mit etwas Glück kannst Du den Kaufbeleg über dieses Seite nochmal ausdrucken.
Wenn Du die Rechnung nicht mehr findest und sie auch nicht mehr ausdrucken kannst, bist Du auf die Kulanz des Media Marktes angewiesen. Sollte der Media Markt Deinen Wunsch allerdings nicht nachgeben, könntest Du auch direkt bei Sony nachfragen, ob die Anhand der Seriennummer ein Herstellungsdatum ermitteln können und Dir auch ohne Kaufbeleg eine Garantiereparatur anbieten wollen.
Sollte das alles scheitern, bleibt wohl nur noch eine kostenpflichtige Reparatur.
Sollte sich eine Rechnung finden, greifen die Regeln der Gewährleistung. Zum einen musst Du dann beweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf angelegt war. Zum anderen kannst Du wohl den Umtausch fordern, aber nachgeben muss der Media Markt diesen Wunsch nicht. Er kann auch erst mal eine Reparatur versuchen.
Sollten eine Bearbeitung im Rahmen der Garantie möglich sein, entscheidet allein der Garantiegeber (in diesem Fall mit Sicherheit Sony) wie sie den Schaden am Gerät beseitigen.
Grüße
und viel Erfolg
Ich möchte Dich darauf hinweisen, dass dieses Forum nur dazu dienen kann, einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung und/oder Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden.