Hallo,
vielleicht denke ich ja falsch, da von so etwas in den Medien
nicht die Rede war.
Aber wir durch das Vorgestellte Sparpaket nicht auch die
Rente gekürzt, da die ALG IIler keine Renteneinzahlung mehr
bekommen. Das heist doch es ist auch weniger Geld zum Verteil
im Rententopf. Da aber das Systhem der Rente nach dem
Umlageprinzip geht müsste es also zu einer Rentenkürzung
kommen.
Man könnte diese Argumentation auch vom Kopf wieder auf die Füße stellen. Im Allgemeinen wird ja bei unserem Umlageverfahren davon gesprochen, dass die sozialversichungspflichtige ERWERBSbevölkerung die Rente mit ihren Beiträgen bezahlt und dadurch ihrerseits einen Anspruch auf Rente erwirbt, wenn sie selbst mal Rentner werden usw. usf.
Nun stellt sich die Frage, warum für ALG2-Empfänger, die nicht erwerbstätig sind, überhaupt Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt worden sind. Schließlich waren die Sozialhilfeempfänger vor Einführung von Hartz IV auch nicht rentenversichert. Meiner Meinung nach war das nur eine verdeckte Rentenerhöhung (bzw. eine Erhöhung der Zuschusses aus Steuermitteln, der ja ohnehin schon gezahlt wird).
Wenn diese Entwicklung jetzt wieder zurückgenommen wird, dann ist das im Grunde nur konsequent.
Das ist das Gleiche wie mit dem Elterngeld für ALG2-Empfänger. Bei denen mußte schließlich das vorübergehende Ausscheiden aus dem Erwerbsleben nicht zusätzlich gefördert werden. Die waren schon draußen.
Insofern kann also kaum von Kürzung sondern bestenfalls von einem Zurücknehmen einer Fehlentscheidung die Rede sein.
Jetzt bitte keine Diskussion darüber anfangen, wieviel Fehlentscheidungen es noch gab und entsprechend zurückgenommen werden müßten. Ja, es gibt sie mehr als genug. Das ist aber kein Argument dagegen irgendwo damit anzufangen.
Grüße