Rentengiro ohne dispo

Eine Bank hat das Dispo ohne Vorankündigung für meine Mutter von 3.700 Euro auf null gesetzt. Angeblich habe ich als Sohn das Dispo aufgekündigt - ein Nachweis jedlicher Form unterbleibt.

Meine Mutter erhält Pflegeleistungen aus einer gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von 440 Euro. Dieser Betrag wird von uns weitergeleitet an eine Betreuung und für Apothekenbedarf, welches die Kasse nicht mehr übernimmt.

Durch die wochenlange Wartezeit kam das Rentenkonto somit kurzfristig mal ins Minus. Ich habe gebettelt und gebeten, das Dispo wenigstens in Höhe von 500 Euro weiterzubelassen. Ohne Erfolg!

Ist es wirklich so, dass Rentner ohne Verbindlichkeiten keinen Dispo mehr von der Bank erhalten? Die Kinder bürgen ja auch auch.

Zur Info: Ich als Sohn habe bereits alle Buchungslastschriften auf mein Girokonto umgeleitet. Aber: Was machen diejenigen, die keine Kinder haben?

Müssen die sich immer mahnen lassen und von der Bank schikanieren?

Eine Bank hat das Dispo ohne Vorankündigung für meine Mutter
von 3.700 Euro auf null gesetzt. Angeblich habe ich als Sohn
das Dispo aufgekündigt - ein Nachweis jedlicher Form
unterbleibt.

Meine Mutter erhält Pflegeleistungen aus einer gesetzlichen
Krankenkasse in Höhe von 440 Euro.

Also ist ihre Mutter Schwerpflegebedürftig Pflegestufe II und wird durch nahe Angehörige betreut.

Es stellt sich mir hier die Frage, hat die Mutter überhaupt noch die Möglichkeit die Bankgeschäfte alleine zu erledigen ?

Sinnvoll wäre doch, hier das Girokonto auf diese nahe Angehörige umschreiben zu lassen.

Gruß Merger

Guten Tag,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Mail.

Ja, Mutti ist pflegebedürftig. Deshalb erhält sie ein Pflegegeld von ca 440 Euro, die wiederum an die Tagespflege und einer Nachbarin für die entsprechenden Aufwendung weitergeleitet werden müssen. Diese haben wir bisher immer telefonisch am Tag des Rechnungsempfang angewiesen.

Ja, Mutti hat kaum noch Interesse ihre Bankgeschäfte zu führen. Wir, die Kinder haben eine Vollmacht über den Tod hinaus.

Es war uns aber nicht bekannt, dass wir als Kinder dann die Anweisungen der Rente und Pflege dirket über unser Konto abwickeln können. Die Möglichkeit bietet ja eine sehr große Erleichterung, weil man da nicht hinund her buchen muß. Wir werden uns darum bei einer anderen Bank kümmern und danken Ihnen von Herzen gerne.

Alles erdenklich Gute und beste Grüße

Manfred Ziese

Eine Bank hat das Dispo ohne Vorankündigung für meine Mutter
von 3.700 Euro auf null gesetzt. Angeblich habe ich als Sohn
das Dispo aufgekündigt - ein Nachweis jedlicher Form
unterbleibt.

Auch ohne jeden Grund kann die Bank den Dispo jederzeit auf 0 setzen.

Ist es wirklich so, dass Rentner ohne Verbindlichkeiten keinen
Dispo mehr von der Bank erhalten? Die Kinder bürgen ja auch
auch.

Haben die Kinder tatsächlich gegenüber der Bank eine von der Bank akzeptierte Bürgschaftserklärung in einer bestimmten Höhe schriftlich abgegeben, oder hast Du Dir das gerade ausgedacht?

Wenn tätsächlich Kinder mit ausreichender Bonität wirksam bürgen, wundert mich die Vorgehensweise der Bank.

Müssen die sich immer mahnen lassen und von der Bank schikanieren?

Ein Rechtsanspruch auf einen Dispo besteht nicht!

Ich habe gebettelt und gebeten, das Dispo wenigstens in Höhe von 500 Euro weiterzubelassen. Ohne Erfolg!

Mega- Tipp:
Überweise doch einfach 500€ auf das Konto Deiner Mutter und lasse das Geld dort liegen, und schon wird ein 500€ Dispo dort nicht mehr benötigt.

Viel Glück!

Erdbeerzunge

Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Mail.

Schon immer habe ich eine Generalvollmacht wie meine Schwester auch - ebenso unsere Eltern bei mir und meine Schwester. Darin sind auch die Verbindlichkeiten geklärt, dass jeder für jeden einsteht. Die Verfügungen über den Tod gültig.

Also nicht gerade erfunden -
aber vielleicht sind Sie so, wenn Sie es anderen Menschen direkt unterstellen?

Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Mail.

???

Schon immer habe ich eine Generalvollmacht wie meine Schwester
auch - ebenso unsere Eltern bei mir und meine Schwester. Darin
sind auch die Verbindlichkeiten geklärt, dass jeder für jeden
einsteht. Die Verfügungen über den Tod gültig.

Eine Generalvollmacht hat meist nichts mit einer Bürgschaft zu tun!

Also nicht gerade erfunden - aber vielleicht sind Sie so, wenn Sie es anderen Menschen direkt unterstellen?

Zum letzten mal: Eine Generalvollmacht habe ich auch, z.B. über die Konten meiner Eltern. Mit einer Bürgschaft hat das nichts zu tun! Für ein Minus auf dem Konto wären alleine meine Eltern verantwortlich!

Bitte senden Sie keine weiteren Mails mehr -

Was Du als Mail bezeichnest, heißt hier Artikel.

Ich bin mir der Vollmachten Unterschiede vollkommen bewusst,

Offensichtlich nicht. Eine Genrealvollmacht begründet keine Mithaft, d.h. für den Kredit haftet nur Deine Mutter als Kreditnehmerin.

Es handelt sich in diesem Falle um eine Altersdiskiminierung
und Schikane der Kinder.

Das Problem ist, daß die Einkünfte Deiner Mutter unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegen (bzw. an sich schon nicht pfändbar sind) und das Kreditinstitut keine Möglichkeit hätte, bei Zahlungsstörungen an sein Geld zu kommen. Aus diesem Grunde bekommen ältere Menschen generell nur selten einen Kredit bekommen und bei Deiner Mutter ist der Fall nicht besser gelagert. Mit Diskriminierung hat das nichts zu tun, sondern mit kaufmännischem Verhalten.

Sie verdrehen auch scheinbar allen das Wort im Munde!

Es wäre besser, Du würdest ganz ohne Emotion mal lesen, was hier so geschrieben wurde.

Hallo,

Sinnvoll wäre doch, hier das Girokonto auf diese nahe Angehörige umschreiben zu lassen.

Das wäre vielleicht eine Frage für das Rechtsbrett, ob das so ohne weiteres möglich wäre. Schließlich muss Pflegestufe II nicht gleich geistige Umnachtung und Betreuung bedeuten. Und selbst wenn jemand eine Betreuung benötigt, hat er meist ein eigenes Konto und es läuft nicht alles über das Konto des Betreuers. Wahrscheinlich wäre das nicht mal zulässig. Nicht zuletzt könnte dies der Betroffene selbst so nicht wollen, falls er nur körperlich nicht in der Lage wäre zur Bank zu gehen.

Das Verhalten der Bank mag merkwürdig erscheinen. Einen Rechtsanspruch auf einen Dispo gibt es nicht bzw. kann der jederzeit gekündigt werden. Die Überziehung war da jetzt nur ein Anlass. Jede Bank wird das anders handhaben. Eventuell geht man davon aus, dass dieser Person nichts mehr verkauft werden kann, so dass man ihr auch keine Träne nachweinte, wenn sie sich nun empört eine andere Bank suchte.

Grüße

Hallo,

Sinnvoll wäre doch, hier das Girokonto auf diese nahe Angehörige umschreiben zu lassen.

Das wäre vielleicht eine Frage für das Rechtsbrett, ob das so
ohne weiteres möglich wäre. Schließlich muss Pflegestufe II
nicht gleich geistige Umnachtung und Betreuung bedeuten.

Nein von einer geistigen Umnachtung habe ich auch nichts geschrieben.
Nur bei Pflegestufe II ist kaum noch eine Person in der Lage die Bankgeschäfte selbst zu tätigen.

Warum sollte es nicht möglich sein, die Überweisungen für die Eltern im eigenen Namen zu tätigen ?

Mit einer entsprechenden Vollmacht des Elternteils sehe ich hier gar kein Problem.

Hier ein kleiner Hinweis über Pflegestufe II:

  1. Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Gruß

abgemeldet
owT