Hallo,
Folgende Situation: Am Auto wird etwas (Schaltseil erneuert) in der Werkstatt repariert. Dies geschieht im April 2018. Im April 2019 reißt das Schaltseil erneut ab. Das Auto wird wieder in die gleiche Werkstatt gebracht.
Die Werkstatt wird darauf hingewiesen, dass die Gänge wieder nicht reingehen, also das neue Schaltseil nicht gut installiert wurde.
Trotzdem wird erst eine Testfahrt unternommen, und dabei die Kupplung beschädigt. Dann wird gesagt, dass das Problem nicht das reparierte Schaltseil sei, sondern die Kupplung gewesen sei.
Nun schaut sich ein anderer Mechaniker die Sache an, und stellt fest, dass durchaus das Problem am Schaltseil liege, welches nämlich im Motorraum lose rumhängt.
Nun hat der Fahrzeughalter kein Vertrauen mehr zur Werkstatt um die Reparatur des Schaltseils erneut durchzuführen. Er will sich die Kosten der ursprünglichen Reparatur erstatten lass, oder, dass die Werkstatt die erneute Reparatur bezahlt. Frage, welche Ansprüche bestehen?
Darüber hinaus ist nun auch die Kupplung beschädigt. Das Ärgerliche, die Kupplung war im Januar 2018 in einer anderen Werkstatt erneuert worden. Nun ist also eine neue Kupplung grundlos beschädigt worden, da das Schaltseil riss und nur noch der dritte und vierte Gang funktionierten, und die Werkstatt unnötig eine Testfahrt machte und die Kupplung dabei beschädigte oder den Schaden noch vergrößerte (Dieser Punkt ist noch unklar). Welche Ansprüche kann hier geltend machen?