Reparaturmängel Autowerkstatt

Hallo,

Folgende Situation: Am Auto wird etwas (Schaltseil erneuert) in der Werkstatt repariert. Dies geschieht im April 2018. Im April 2019 reißt das Schaltseil erneut ab. Das Auto wird wieder in die gleiche Werkstatt gebracht.

Die Werkstatt wird darauf hingewiesen, dass die Gänge wieder nicht reingehen, also das neue Schaltseil nicht gut installiert wurde.

Trotzdem wird erst eine Testfahrt unternommen, und dabei die Kupplung beschädigt. Dann wird gesagt, dass das Problem nicht das reparierte Schaltseil sei, sondern die Kupplung gewesen sei.

Nun schaut sich ein anderer Mechaniker die Sache an, und stellt fest, dass durchaus das Problem am Schaltseil liege, welches nämlich im Motorraum lose rumhängt.

Nun hat der Fahrzeughalter kein Vertrauen mehr zur Werkstatt um die Reparatur des Schaltseils erneut durchzuführen. Er will sich die Kosten der ursprünglichen Reparatur erstatten lass, oder, dass die Werkstatt die erneute Reparatur bezahlt. Frage, welche Ansprüche bestehen?

Darüber hinaus ist nun auch die Kupplung beschädigt. Das Ärgerliche, die Kupplung war im Januar 2018 in einer anderen Werkstatt erneuert worden. Nun ist also eine neue Kupplung grundlos beschädigt worden, da das Schaltseil riss und nur noch der dritte und vierte Gang funktionierten, und die Werkstatt unnötig eine Testfahrt machte und die Kupplung dabei beschädigte oder den Schaden noch vergrößerte (Dieser Punkt ist noch unklar). Welche Ansprüche kann hier geltend machen?

Du hast das doch schon mal versucht zu beschreiben.

Leider ist immer noch (mir jedenfalls) unklar wofür das Schaltseil da ist ? trennt das die Kupplung oder überträgt das die Bewegung vom Schaltknüppel an das Getriebe ?

Wenn der Seilzug nicht korrekt befestigt sein soll, so müsste man der Firma nochmals Gelegenheit geben es kostenfrei nachzubessern. Fehler allein bedingt nicht keine Unzumutbarkeit einer Nachbesserung. Hier ist doch nicht schon absehbar, die Nachbesserung wäre unmöglich oder scheitert.

Das die neue Kupplung nun durch eine Probefahrt defekt geworden sein soll ?
Was sollte da geschehen sein ?
Wie gesagt, aus deiner Schilderung kann man das nicht ersehen und ein Fachmann wie der Probe fahrende Monteur müsste das doch sofort erkennen (du doch sicherlich vorher auch schon !) und die Fahrt abbrechen.

Haftung setzt immer Verschulden voraus. Das musst Du nachweisen.
Man müsst bei einer neuen Kupplung( 1 Jahr !) nach Ausbau und Untersuchung schon rein optisch erkennen, ob die Beläge übermäßig beansprucht wurden.
Mal angenommen, das Schaltseil betätigt die Kupplung und trennt deshalb die Beläge schlecht, es schleift- das merkt man doch, keine Leistung, Geruch, Auto bleibt bei getretenem Kupplungspedal an Ampel nicht stehen usw.

MfG
duck313

Hi.

@duck313 hat schon recht. Man sollte erstmal klären, was du mit „Schaltseil“ meinst. Ist es die Verbindung Getriebe zu Schalthebel? Dann sind das immer zwei Seile. Meinst du das Seil, welches die Kupplung trennt?. Wenn das lose im Motorraum liegt, ist die Kupplung außer Betrieb.
Egal was es von Beidem ist, ist mir nicht recht klar, wie man so überhaupt noch fahren kann.
Zum Thema Kupplung: Klar, ein Jahr ist keine lange Zeit, aber es ist durchaus möglich eine Kupplung in einem Tag zu himmeln. Also ganz ausschließen würde ich das nicht. Ich würde sogar, auch nach deinen anderen Beschreibungen in diese Richtung gehen.

Entweder ist es einer der beiden Schaltseilzüge, oder der Kupplungszug.

Im Falle Schaltseil kann das Getriebe nicht mehr betätigt werden. Die Kupplung öffnet und schließt korrekt, aber es bleibt immer der eine, nicht änderbare Gang eingelegt. Wenn das ein Gang >1 ist und man mehrfach versucht, im 2., 3. oder noch höheren Gang anzufahren, dann gehört der probefahrende Mechaninker geteert und gefedert für soviel Blödheit.

Im Falle Kupplungszug ist die Kupplung dauerhaft geschlossen. Man würde bei laufendem Motor keinen Gang einlegen können, erst bei fahrendem Fahrzeug wären Gangwechsel mit Gefühl möglich. Damit macht auch kein Mechaniker eine mehr als 2 Sekunden lange Testfahrt, weil er sofort beim Motor anlassen erkennt, was Sache ist.

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Schaltseil bezieht sich auf die beiden Kabel vom Getriebe zum Schalthebel.

Es sind, glaube ich, zwei Schaltseile. Einer bedient 3. und 4. Gang, der andere alle anderen. Letzterer ist abgerissen und hängt lose rum.
Deswegen konnte man nur im 3. anfahren.

Der Mechaniker hat dann auf der Testfahrt, die er wohl nicht hätte machen sollen, die Kupplung hart rangenommen und verbrannt.

Die Kupplung ist ja nur deshalb beschädigt worden, weil das repartierte Schaltseil nicht hielt. Liegt dann ein direktes und indirektes Verschulden bei der Werkstatt vor die das Schaltseil (mangelhaft) repariert hatte?
Es sind, glaube ich, zwei Schaltseile. Einer bedient 3. und 4. Gang, der andere alle anderen. Letzterer ist abgerissen und hängt lose rum.
Deswegen konnte man nur im 3. anfahren.

Der Mechaniker hat dann auf der Testfahrt, die er wohl nicht hätte machen sollen, die Kupplung hart rangenommen und verbrannt.

Die Kupplung ist ja nur deshalb beschädigt worden, weil das repartierte Schaltseil nicht hielt. Liegt dann ein direktes und indirektes Verschulden bei der Werkstatt vor die das Schaltseil (mangelhaft) repariert hatte?

So wie geschildert liegt m.E. ein Verschulden der Werkstatt vor.

Aber mir ist immer noch unklar, warum man mit Fehler „Gänge gehen nicht rein“ eine Probefahrt machen musste. Ich konnte bisher alle Wagen im Stillstand durchschalten.
Kann man die Seilzüge nicht bereits im Motorraum besichtigen ? Und würde man bei "Gang 1 und 2 geht nicht rein, nach dem Seilzug schauen. Wäre das nicht der erste Verdächtige ?

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