Der entscheidende Satz und damit auch die erste und einzig
sinnvolle und richtige Antwort.Claude Burgard hat es wohl auch
schon angedeutet,dass hierbei die Art der Zulagenberechtigung
des Ehepartners für die Berechnung des Eigenanteils der
maßgebliche Faktor ist.Alle anderen Berater/Vermittler sollten
sich noch einmal auf die „Riester-Schulbank“ setzen.Diesen Text finde ich super.
Das freut mich.
Also muss unsere liebe Sapine auch die Schulbank drücken,
da ja nur Claude als Einzigster richtig antwortete.Du zeigst wieder einmal,dass zwischen „Lesen“ und „Verstehen“
oftmals Welten liegen.Meine Antwort bezog sich klar und
deutlich auf den Beitrag von Nordlicht.
Wow… und Nordlicht bezeichnest Du dann als „alle anderen Berater/Vermittler“
Du solltest erst mal über den Mist den Du schreibst nachdenken, bevor er abgeschickt wird.
Ende!