Rückbuchung einer Überweisung

Hallo!

Heute als Mail im Spam-Ordner eingetroffen (Auszug):

1. Wir überweisen auf Dein Bankkonto von 2.000 bis 8.000 Euro.
2. Sobald die Überweisung Deinem Konto gutgeschrieben wurde, hebst Du das Geld ab.
3. Du hast schon 20 % von dem überwiesenen Betrag verdient! 400-1.600 Euro behältst Du für Dich!
4. Den restlichen Betrag übermittelst Du uns.
5. Wir führen die nächste Überweisung auf Dein Bankkonto durch

Klar, ist ein Betrugsversuch. Aber wie funktioniert die Masche? Die Sache kann nur funktionieren, wenn der Gauner eine Möglichkeit hat, den überwiesenen Betrag zurück zu holen. Wenn das Geld aber schon bei der Empfängerbank eingegangen ist, ist eine Rückbuchung nicht mehr möglich. Ist das zutreffend?

Oder soll der Geldempfänger gar nicht gemolken, sondern als Mittäter zur Geldwäsche benutzt werden?

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

das Geld aber schon bei der Empfängerbank eingegangen ist, ist
eine Rückbuchung nicht mehr möglich. Ist das zutreffend?

ja.

Oder soll der Geldempfänger gar nicht gemolken, sondern als
Mittäter zur Geldwäsche benutzt werden?

So sieht es wohl aus. Die Masche läuft wohl auch schon länger:
http://www.google.de/#hl=de&sclient=psy-ab&q=Wir+%C3…

Gruß
Christian

Hallo Christian!

Oder soll der Geldempfänger gar nicht gemolken, sondern als
Mittäter zur Geldwäsche benutzt werden?

So sieht es wohl aus. Die Masche läuft wohl auch schon länger…

Irgendein Straftatbestand dürfte aber erst erfüllt sein, wenn man das Geld abzüglich der eigenen „Provision“ per Western Union tatsächlich weiterleitet. Wer das Geld aber einfach einbehält, hat nur einen harmlosen Geldeingang unbekannter Herkunft, aber mit Geldwäsche gar nichts zu tun. Er kann vermutlich nicht mit weiteren Eingängen von gleicher Quelle rechnen, muss aber auch nicht befürchten, dass die Überweisenden die Justiz bemühen, um an ihre Kohle zu kommen …

Gruß
Wolfgang

Aber möglicherweise der Kontoinhaber von dessen Konto das Geld gestohlen …äh… überwiesen wurde.
Dann bleibt zumindest ein Rückgabeanspruch und trotzdem vielleicht ein wenig Ärger. Auch weil man seiner Informationspflicht aus den AGB nicht nachgekommen ist. Vielleicht eine Willkommene Gelegenheit das Konto zu kündigen durch die Bank?

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Hallo,

Oder soll der Geldempfänger gar nicht gemolken

vielleicht ist das wie bei den Abmahnanwälten, daß sie dir auch noch die Kosten für ihren Anwalt aufs Auge drücken und zufällig am Gewinn der Kanzlei beteiligt sind…

Cu Rene

Guten Morgen!

Aber möglicherweise der Kontoinhaber von dessen Konto das Geld
gestohlen …äh… überwiesen wurde.

Jetzt begreif’ ich erst, dass es offensichtlich um illegale Zugriffe auf Konten geht. Ich hatte ganz andere Richtungen in Verdacht. Natürlich, wer für solche „Überweisungen“ sein Konto hergibt, ist erste Adresse für Geschädigte und Strafverfolgung.

Intelligent gemachten Verbrechen könnte man ein gewisses Maß an Sympathie entgegen bringen, aber diese Masche ist ja einfach nur doof.

Gruß
Wolfgang

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