Hallo zusammen,
folgende Situation:
am 3.09. wird ein Betrag von einem Postbank- auf ein Commerzbank-Konto überwiesen. Der Betrag wird dem Commerzbank-Konto am 4.09. gutgeschrieben (sowohl Buchungstag als auch Valuta haben dasselbe Datum). Am 4.09. (ebenfalls Buchungstag und Valuta) versucht ein Gläubiger, vom Commerzbank-Konto per Lastschrift einen anderen Betrag einzuziehen, und das führt zu einer „Rücklastschrift mangels Deckung“. Uhrzeiten sind im Kontoauszug natürlich nicht zu sehen, deshalb die Vermutung, dass der Abbuchungsversuch erfolgte, bevor das andere Geld gut geschrieben war. Aber darf die Bank das machen, müsste sie nicht zumindest das Ende des Geschäftstages abwarten, bevor eine Lastschrift zurückgebucht wird??
Viele Grüße
Christa