Rücklastschrift mangels Deckung

Hallo zusammen,

folgende Situation:
am 3.09. wird ein Betrag von einem Postbank- auf ein Commerzbank-Konto überwiesen. Der Betrag wird dem Commerzbank-Konto am 4.09. gutgeschrieben (sowohl Buchungstag als auch Valuta haben dasselbe Datum). Am 4.09. (ebenfalls Buchungstag und Valuta) versucht ein Gläubiger, vom Commerzbank-Konto per Lastschrift einen anderen Betrag einzuziehen, und das führt zu einer „Rücklastschrift mangels Deckung“. Uhrzeiten sind im Kontoauszug natürlich nicht zu sehen, deshalb die Vermutung, dass der Abbuchungsversuch erfolgte, bevor das andere Geld gut geschrieben war. Aber darf die Bank das machen, müsste sie nicht zumindest das Ende des Geschäftstages abwarten, bevor eine Lastschrift zurückgebucht wird??

Viele Grüße
Christa

Hi,

falls es nicht geändert wurde, bei der Sparkasse war das mal so:

In der kontoführenden Filiale druckt sich ein Mitarbeiter einmal täglich die Liste mit allen Überziehungen aus und nickt dann ab was in Ordnung ist und was nicht(ab einem gewissen Betrag macht der Filialleiter das sogar persönlich). Dies erfolgt mitten am Tag. Wenn zu diesem Zeitpunkt das Konto nicht gedeckt ist und der Dispo nicht reicht: Rückbuchung. Wobei die Mitarbeiter auch einen gewissen Spielraum haben. 30 Euro über dem eigentlich eingerichteten Dispo wird meist auch noch akzeptiert. Selöbst ohne Dispo werden kleinere Überziehungen gestattet.

Oder soll ein Mitarbeiter nach Geschäftsschluss Überstunden schieben?

MFG

Hallo,

ich hoffe ich darf dich korrigieren. Spätestens seit der Migration auf das neue Kernbankensystem der Sparkassen ist dies nicht mehr der Fall im normalen Kundenverkehr. Es gibt eine maschinelle Überziehungsbearbeitung. Das bedeutet, dass die Lastschriften hinein kommen und dann je nach Konfiguration an 3-5 Kontrollläufen geprüft werden. Ist also eine Lastschrift morgens eingegangen, bleibt sie bestehen und es erfolgt eine weitere Prüfung am Mittag und Nachmittag. Ist dann z.B. 17 Uhr keine Gutschrift erfolgt, dann wird es abgewiesen. Die manuelle Überziehungsbearbeitung erfolgt meist nur bei den vermögenden Kunden, die individueller betreut werden. Ein Privatkundenberater in der Filiale hat manchmal locker 2000 Konten mehr in der Verantwortung. Der würde gar nichts anderes mehr machen können.

Aber um auf die Ursprungsfrage zurück zu kommen. Ohne Dispokredit oder Überziehungsgenehmigung werden Lastschriften irgendwann abgelehnt und deine zeitliche Vermutung wird definitiv zutreffen.

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Hallo Safrael,

für das Konto gibt’s keinen Dispo (war so gewollt). Aber die Dispozinsen werden nach Tagen gezahlt und nicht stundenweise, oder? Also vorausgesetzt, für das Konto gibt es Dispo, der Betrag würde reichen, muss man dann für einen Tag Dispozinsen zahlen, obwohl beide Buchungen am selben Tag erfolg(t)en, oder fällt das dann wiederum unter den Tisch?

In der kontoführenden Filiale druckt sich ein Mitarbeiter
einmal täglich die Liste mit allen Überziehungen aus und nickt
dann ab was in Ordnung ist und was nicht(ab einem gewissen
Betrag macht der Filialleiter das sogar persönlich). Dies
erfolgt mitten am Tag.

Na ja, das könnte auch früh am Morgen für Abschluss 0h gemacht werden, wenn man kundenfreundlich denken würde, was offensichtlich zumindest bei der Commerzbank nicht der Fall ist. Wie es bei anderen Banken ist, weiß ich (noch) nicht. Das Problem hatte ich noch nie.

Oder soll ein Mitarbeiter nach Geschäftsschluss Überstunden
schieben?

Nö, s.o. Auf die paar Stunden käme es nicht an, denke ich.

Viele Grüße
Christa

Hallo Florian,

Aber um auf die Ursprungsfrage zurück zu kommen. Ohne
Dispokredit oder Überziehungsgenehmigung werden Lastschriften
irgendwann abgelehnt und deine zeitliche Vermutung wird
definitiv zutreffen.

die Frage war eher, ob die Bank das machen darf. :smile: Also vor Abschluss des Geschäftstages. Denn das eingegangene Geld wird ja wohl auch vor Abschluss des Geschäftstages eingetrudelt sein, sonst wäre das Buchungsdatum vom nächsten Tag gewesen.

Der Bankmitarbeiter behauptet (am Telefon) ja, aber der kann viel erzählen, wenn der Tag lang ist. Wo finde ich die Grundlage dafür, weiß das jemand?

Viele Grüße
Christa

Hallo,

die Frage war eher, ob die Bank das machen darf. :smile:

ja, darf sie. Wenn das Guthaben/die Kreditlinie zum Zeitpunkt der Belastung nicht ausreicht, dann kann die LS zurückgewiesen werden. Es gibt keine Verpflichtung, über mehrere Stunden bzw. u.U. bis Geschäftsschluß zu warten, ob doch noch eine Zahlung eintrudelt.

Gruß
C.

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